Geistiges Eigentum - Deutschland
Letzter Stand 09/2012
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Rechtliche Anforderungen
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Gesetzestexte zum gewerblichen Rechtsschutz finden Sie auf der Webseite des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA):
Rechte am geistigen Eigentum
Gewerblicher Rechtsschutz
Geistiges Eigentum wird durch die Vergabe von gewerblichen Schutzrechten vor Nachahmung geschützt. Zu den Schutzrechten gehören:
- Patente (Schutz von neuen technischen Erfindungen);
- Gebrauchsmuster (Schutz von technischen Neuerungen; im Unterschied zum Patent allerdings als reines Registerrecht);
- Geschmacksmuster (Schutz von Design, Mustern und Modellen);
- Marken (z.B. Wort- und Bildmarken).
Urheberrechte entstehen mit Schöpfung eines Werkes; eine amtliche Registrierung ist nicht erforderlich. Das Urheberrechtsgesetz gilt für Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst.
Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen regelt die Behandlung von Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschlägen von Arbeitnehmern.
Einrichtungen für den Schutz des geistigen Eigentums
Die zentrale Behörde für den gewerblichen Rechtsschutz ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA).
Nachahmung und Piraterie bekämpfen
Die Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie wird in Deutschland insbesondere durch das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums gewährleistet, welches die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums umsetzt.
Der Schutz geistigen Eigentums umfasst eine breite Palette von Aktivitäten verschiedener Ministerien.
So ist das Thema Produktpiraterie beispielsweise ein fester Bestandteil des bilateralen Wirtschaftsdialogs des Bundeswirtschaftsministerums mit wichtigen Schwellenländern, darunter China. In dem Arbeitskreis des Bundeswirtschaftsministeriums "Gewerblicher Rechtsschutz in China" werden mit Verbandsvertretern Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes geistiger Eigentumsrechte in China erarbeitet und es besteht für die Wirtschaft Gelegenheit, konkrete Fälle und Beschwerden vorzubringen.
Der Schutz geistigen Eigentums wird auch innerhalb des vom Bundesjustizministerium organisierten deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs angesprochen.
Darüber hinaus ist auch die Wirtschaft selbst gefragt, etwas gegen Produktpiraterie zu tun. Es wurde eine branchenweite Gemeinschaftsinitiative der wichtigsten Industrie- und Handelsverbände gegründet, die sowohl Hilfestellung für die Unternehmen als auch Verbraucheraufklärung leisten (so genannter "Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie / APM"). Dort wurde auf Anregung des Bundeswirtschaftsministeriums als spezieller Service eine China-Kontaktstelle eingerichtet. Diese dient als Anlaufstelle für Unternehmen, die mit konkreten Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer geistigen Eigentumsrechte in China konfrontiert sind. Sie gibt einen Internetleitfaden "China Know-how" mit praktischen Tipps für Unternehmen heraus und stellt eine Telefonauskunft zur Verfügung.
Eigentumsrechte fördern Investitionen in Innovation und Forschung
Verwaltungsverfahren
Anmeldung
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die zentrale Stelle für die Anmeldung von Patenten, Gebrauchs- oder Geschmacksmustern oder Marken. Ob und welches Schutzrecht in Frage kommt, hängt von den Voraussetzungen der jeweiligen Schutzrechte und der Schutzrechtstrategie des Antragsstellers ab. Alle Schutzrechte können bei DPMA direkt online angemeldet werden.
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DPMA Direkt
- Formulare und Broschüren des DPMA
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Anmeldung eines Patents
- Patentverfahren
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Anmeldung eines Gebrauchsmusters
- Verfahren für Gebrauchsmuster
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Anmeldung einer Marken
- Verfahren für Marken
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Anmeldung eines Geschmacksmusters
- Verfahren für Geschmacksmuster
Das Gebrauchsmuster schützt z.B. wie das Patent technische Neuerungen. Im Unterschied zum Patent ist es aber ein reines Registerrecht, d.h. dass das Gebrauchsmuster nach der Anmeldung in die Gebrauchsmusterrolle eingetragen wird (ohne vorherige Prüfung aller sachlichen Schutzvoraussetzungen durch das Deutsche Patent- und Markenamt). Daher wird das Gebrauchsmuster auch wesentlich schneller erteilt als ein Patent, bietet jedoch ähnliche Rechte.
Finanzierungs- und Informationsquellen
Das Deutsche Patent- und Markenamt gibt eine Reihe amtlicher Publikationen heraus:
- Patentblatt;
- Markenblatt;
- Geschmacksmusterblatt;
- Patentbezogene Dokumente;
- Geschmacksmusterdokumente.
Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet eine breite Palette von Dienstleistungen, etwa Archive, Dokumentationen, Register usw., im elektronischen Format an.
Werfen Sie einen Blick auf die Rechtsvorschriften in diesem Bereich in:
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