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Gesundheit

Als EU-Bürger haben Sie ein Recht auf medizinische Versorgung, wenn Sie auf Reisen krank werden. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte vermeiden Sie dabei unnötige Schwierigkeiten. Informieren Sie sich vor Ihrer Abreise auch über die Badegewässerqualität, Ozonwerte und geeignete Sonnenschutzmittel.

Zugang zu medizinischer Versorgung

Als EU-Bürger/-in haben Sie bei plötzlicher Krankheit oder einem Unfall während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem EU-Land sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Anspruch auf die gleiche medizinische Versorgung wie die Einwohner des Gastlandes. Jedes Land hat seine eigenen Bestimmungen über die öffentliche medizinische Versorgung. In manchen Ländern ist die Behandlung kostenlos, in anderen übernehmen Sie einen Teil der Kosten oder müssen zunächst den Gesamtbetrag bezahlen und später die Erstattung beantragen. Bewahren Sie also alle Rechnungen, Rezepte und Quittungen auf. Sie sollten sich bereits in Ihrem Reiseland um eine Kostenerstattung bemühen oder aber sofort bei Ihrer Rückkehr nach Hause.

Die Europäische Krankenversicherungskarte vereinfacht die Verfahren, reduziert den Verwaltungsaufwand und ermöglicht eine raschere Kostenerstattung. Wenn Sie noch nicht im Besitz einer solchen Karte sind, können Sie diese bei Ihrer Krankenversicherung kostenfrei beantragen. In einigen Ländern befindet sich die Europäische Versicherungskarte auf der Rückseite der nationalen Karte, in anderen Ländern werden separate Karten ausgestellt.

Mehr Informationen über den Zugang zu medizinischer Versorgung im Ausland

Reiseversicherung

Die Europäische Krankenversicherungskarte ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung, da sie möglicherweise nicht alle Kosten abdeckt – in keinem Fall eine Rückführung oder Bergrettung. Zur Deckung dieser Risiken sollten Sie gegebenenfalls eine separate Reiseversicherung abschließen.

Arzneimittel

Wenn Sie auf Ihrer Reise ärztlich verordnete Medikamente mit sich führen, nehmen Sie die entsprechenden Rezepte mit. Nehmen Sie aber nur die für Ihren persönlichen Gebrauch erforderliche Menge mit, denn große Mengen können verdächtig erscheinen.

Impfungen

Für Reisen innerhalb der EU sind in der Regel keine Impfungen vorgeschrieben. Es bestehen jedoch Impfvorschriften bzw. -empfehlungen für bestimmte Überseegebiete der EU. Sprechen Sie vor der Abreise mit Ihrem Arzt oder informieren Sie sich auf der Website der Weltgesundheitsorganisation englishespañolfrancais.

Badegewässer

In der gesamten EU gelten strenge Standards für Badegewässer, und die allgemeine Wasserqualität ist nach wie vor gut. In einem jährlich von der Europäischen Kommission vorgelegten Bericht english finden Urlauber nützliche Informationen zur Badegewässerqualität. Oder informieren Sie sich anhand einer interaktiven Karte english oder eines Anzeigers der Europäischen Umweltagentur über die Badegewässerqualität von insgesamt 22 000 Stränden, Yachthäfen und Binnengewässern.

Die blaue Flagge english an einem Strand oder Yachthafen weist darauf hin, dass bestimmte Anforderungen an Wasserqualität, Sicherheit, Dienstleistungs- und Informationsangebot sowie Umweltschutz erfüllt sind. Über 2 960 Strände und Yachthäfen in der EU sind 2010/2011 mit der blauen Flagge ausgezeichnet worden. Diese freiwillige Kampagne wird von der Stiftung für Umwelterziehung in Europa durchgeführt.

Auch die Surfrider Foundation Europe Englishespañolfrançais bietet allgemeine oder ganz konkrete Informationen über die Küstenumwelt.

Sonnenschutzmittel

Sonnenschutzmittel müssen aufgrund von EU-Empfehlungen neuerdings deutlicher gekennzeichnet sein. Dies erleichtert Ihnen die Auswahl eines für Ihre Bedürfnisse geeigneten Produkts. Wählen Sie ein Mittel, das Sie sowohl vor UV-B- als auch UV-A-Strahlung schützt. UV-B-Strahlen erhöhen das Krebsrisiko und verursachen Sonnenbrand. Der Lichtschutzfaktor (LSF) gibt das Schutzniveau vor der Sonnenbrand verursachenden UV-B-Strahlung an (in Zahlen bis 50). UV-A-Strahlung hingegen sorgt für vorzeitige Hautalterung und beeinträchtigt das menschliche Immunsystem. Ein neues UV-A-Siegel dient der Angabe des erforderlichen UV-A-Mindestschutzes, der einem genormten Prüfverfahren unterliegt. Irreführende Begriffe wie „vollständiger Schutz” oder „Sunblocker” werden verboten. Bitte denken Sie aber daran, dass die Verwendung von Sonnenschutzprodukten nur eine von vielen Maßnahmen zum Schutz vor der UV-Strahlung der Sonne darstellt.

 

SchutzniveauLSFSiegel, das den erforderlichen UV-A-Mindestschutz angibt

niedrig

6

10

mittel

15

20

25

hoch

30

50

sehr hoch

50+

Ozonwerte

Hier können Sie sich vor Ihrer Abreise über die Ozonwerte english in Europa informieren – insbesondere, wenn Sie unter Asthma oder anderen Atembeschwerden leiden.

Rauchen

In vielen EU-Ländern ist Rauchen am Arbeitsplatz oder an öffentlichen Plätzen eingeschränkt oder verboten. Die EU setzt sich für weniger Tabakkonsum und die Schaffung rauchfreier Räume ein.

Weitere Informationen zu EU-Maßnahmen

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