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Warum Ihre Organisation registrieren?

Durch Registrierung Ihrer Organisation im Transparenzregister und die Verpflichtung, dass Sie selbst, die Angestellten, Mitglieder oder Vertreter Ihrer Organisation den Verhaltenskodex uneingeschränkt befolgen, wird öffentlich mitgeteilt, dass Ihre Organisation sich an die Regeln halten und mit den Europäischen Institutionen transparent interagieren wird. Außerdem machen Sie damit öffentlich bekannt, dass Sie aktiv zur EU-Entscheidungsfindung beitragen und somit sicherstellen, dass Ihre Ansichten und Interessen oder die der von Ihnen vertretenen Personen dabei berücksichtigt werden.

Beamte und sonstige Bedienstete der Europäischen Institutionen können, wenn sie von Ihnen angesprochen werden, sicher sein, dass sie es mit einer Organisation zu tun haben, die demokratische Grundsätze anerkennt und bereit ist, allen Bürgerinnen und Bürgern ein Minimum an Informationen verfügbar zu machen, damit sie wissen, wer an der EU-Entscheidungsfindung beteiligt ist.

  • Wenn Sie registriert sind, werden Sie jedes Mal benachrichtigt, wenn die Europäische Kommission einen neuen Fahrplan veröffentlicht oder eine öffentliche Konsultation in einem Bereich einleitet, der für Sie interessant ist.
  • In Artikel 22 der interinstitutionellen Vereinbarung über ein Transparenzregister heißt es: „Die Ausgabe und Kontrolle der Ausweise für den langfristigen Zugang zu den Gebäuden des Europäischen Parlaments wird weiterhin von diesem Organ wahrgenommen. Zugangsausweise für Einzelpersonen, die Organisationen, die in den Anwendungsbereich des Transparenzregisters fallen, vertreten bzw. für diese arbeiten, werden nur ausgegeben, wenn diese Organisationen oder Einzelpersonen registriert sind. Die Registrierung berechtigt jedoch nicht automatisch zur Ausstellung eines solchen Zugangsausweises.“