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Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV)

Infolge der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon wird der Glossar derzeit aktualisiert.

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat gemäß Artikel 207 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft die Aufgabe, die Arbeiten des Rates der Europäischen Union vorzubereiten. Er besteht aus den Botschaftern der Mitgliedstaaten bei der Europäischen Union („Ständige Vertreter"). Den Vorsitz führt derjenige Mitgliedstaat, der die Ratspräsidentschaft innehat.

Der Ausschuss spielt im gemeinschaftlichen Beschlussfassungsprozess eine zentrale Rolle, denn er ist gleichermaßen ein Forum des Dialogs (sowohl zwischen den Ständigen Vertretern selbst als auch zwischen diesen und ihren Regierungen) und ein politisches Kontrollgremium (er lenkt und überwacht die Arbeit von Sachverständigengruppen).

Der AStV prüft vor den Tagungen des Rates die jeweiligen Tagesordnungspunkte (von der Kommission unterbreitete Vorschläge und Entwürfe von Rechtsakten). Dabei wird versucht, im Ausschuss Einvernehmen zu den jeweiligen Punkten zu erzielen. Gelingt dies nicht, kann der Ausschuss dem Rat Handlungsvorschläge unterbreiten.

Außerdem richtet sich die Tagesordnung der Ratstagungen nach dem Stand der Arbeiten im AStV. Die Tagesordnung ist in „A-Punkte" (Punkten, zu denen Einigkeit im Ausschuss erzielt wurde und die der Rat ohne vorherige Debatte verabschieden kann) und „B-Punkte" (Punkte, die dem Rat zur weiteren Aussprache vorgelegt werden) gegliedert.

Der AStV setzt sich aus zwei Gremien zusammen:

  • im AStV I sind die Stellvertreter der Ständigen Vertreter vereinigt. Er beschäftigt sich mit Dossiers fachspezifischen Inhalts.
  • im AStV II treten die Botschafter selbst zusammen, die sich mit politischen, wirtschaftlichen und institutionellen sowie Handelsfragen befassen.

Der AStV ist für alle Tätigkeitsbereiche des Rates außer der Landwirtschaft zuständig. Für diesen Bereich existiert ein „Sonderausschuss Landwirtschaft" (SAL) der die Tagungen des Rates „Landwirtschaft" vorbereitet. Bestehen seitens des Rates eigenständige Ausschüsse für bestimmte Bereiche - wie z. B. das Politische Komitee in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) oder der Beschäftigungsausschuss - so hat der AStV Vorrang vor diesen.

Siehe auch:


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