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Die Ergebnisse des europäischen Konvents
Einführung
-
Vorgeschichte
Einsetzung des Konvents
Arbeiten des Konvents
Gliederung des Entwurfs
Errungenschaften
Die nächsten Schritte
Die letzten fünfzehn Jahre des europäischen Einigungswerks waren gekennzeichnet durch eine Serie von Änderungen der europäischen Verträge. Jede dieser Änderungen wurde jeweils durch eine Regierungskonferenz vorbereitet, d. h. eine Konferenz von Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten. Die letzten beiden Regierungskonferenzen, an deren Ende die Unterzeichnung des Vertrags von Amsterdam in 1997 und des Vertrags von Nizza in 2001 standen, haben keine zufrieden stellende Antworten auf zur Klärung anstehende institutionellen Fragen gegeben - Fragen, die an der Schwelle zur Erweiterung von elementarer Bedeutung sind. Insbesondere nach Abschluss des Vertrags von Nizza ist die Notwendigkeit überdeutlich geworden, eine institutionelle Reform zu realisieren, die über eine bloße institutionelle Anpassung an die Erfordernisse der Erweiterung hinausgeht.
Aus diesem Grund wurde dem Vertrag von Nizza , auf der Tagung des Europäischen Rates in Nizza im Dezember 2000 von den Staats- und Regierungschefs angenommen, als Anhang eine Erklärung über die Zukunft der EU angefügt, in der die zur Realisierung der institutionellen Reform noch auszuführenden Schritte bereits vorgezeichnet waren.
In dieser Erklärung war Folgendes vorgesehen: Eine breiter angelegte und tiefergehende Debatte über die Zukunft der Europäischen Union; die Annahme einer Erklärung auf der Tagung des Europäischen Rates in Laeken im Dezember 2001, in der die zu debattierenden Themen und die Reformmethode festgelegt werden sollten; und schließlich die Einberufung einer neuen Regierungskonferenz in 2004. Im Übrigen waren in dieser der Schlussakte der Regierungskonferenz 2000 beigefügten Erklärung von Nizza bereits vier Themen für die Überlegungen zum institutionellen Gefüge vorgegeben.
Auf seiner Tagung in Laeken im Dezember 2001 kam der Europäische Rat überein, zur Unterstützung der Reformanstrengungen einen Konvent einzuberufen. Dass die Wahl auf einen Konvent fiel, markiert einen Wendepunkt in der Geschichte der Änderungen der Verträge: darin zeigt sich der Wille, von den Klausurtagungen abzukommen, an denen allein die Vertreter der Regierungen teilnehmen. Die Einsetzung des Konvents ist eine institutionelle Neuerung, auch wenn ein gewisser Präzedenzfall bereits durch den Konvent geschaffen wurde, der die Charta der Grundrechte ausgearbeitet hat. Dieses neuartige Instrument sollte eine möglichst transparente und umfassende Vorbereitung der nächsten Regierungskonferenz gewährleisten. Alle an der Debatte beteiligten Akteure sollten einbezogen werden: Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten und der Kandidatenländer, Vertreter der nationalen Parlamente, Vertreter des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission sowie, in der Funktion als Beobachter, Vertreter des Ausschusses der Regionen, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und der europäischen Sozialpartner.
Die Erklärung von Laeken hat die Debatte auch eine inhaltliche Orientierung vorgegeben: in ihr werden 60 gezielte Fragen zur Zukunft der Europäischen Union gestellt, die vier Themenkomplexen zugeordnet sind:
- Bessere Aufteilung und Abgrenzung der Zuständigkeiten;
- Vereinfachung der Instrumente;
- mehr Demokratie, mehr Transparenz und mehr Effizienz in der Europäischen Union (demokratische Legitimierung und Transparenz der Institutionen, Rolle der nationalen Parlamente, Entscheidungsprozess und Funktion der Institutionen in einer erweiterten EU);
- Der Weg zu einer Verfassung für die EU-Bürger (Vereinfachung und Neuordnung der Verträge, Integration der Charta der Grundrechte und Annahme eines Verfassungstextes).
In der Erklärung von Laeken war außerdem vorgesehen, dass das vom Konvent erstellte Abschlussdokument „entweder verschiedene Optionen mit Angabe des Grads der Unterstützung im Konvent oder - im Falle eines Konsenses - Empfehlungen enthält". Überdies war man übereingekommen, dass der Präsident des Konvents auf jeder Tagung des Europäischen Rates mündlich Bericht über den Stand der Arbeiten erstattet. Und schließlich war von Anfang an vorgesehen, dass das Abschlussdokument als Ausgangspunkt für die Erörterungen in der Regierungskonferenz dienen sollte, die dann die endgültigen Beschlüsse fassen würde.
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Die Eröffnungssitzung des Konvents fand am 28. Februar 2002 statt. Abgeschlossen
wurden seine Arbeiten am 18. Juli 2003: an diesem Tag legte der Präsident des Konvents,
Valéry Giscard d'Estaing, der italienischen Ratspräsidentschaft den endgültigen Entwurf
eines Vertrags über eine Verfassung für die Europäische Union vor.
Gemäß dem ihm mit der Erklärung von Laeken erteilten Mandat hatte der Konvent
den Auftrag, Vorschläge zur institutionellen Reform zu unterbreiten. Er ist letztendlich
über dieses Mandat hinausgegangen und hat einen Verfassungsentwurf ausgearbeitet,
d. h. eine vereinheitlichte und vereinfachte Fassung der verschiedenen bestehenden
Verträge, also einen völlig neu gestalteten Grundlagentext.
An der Durchführung des Projekts wirkten während der gesamten Dauer des Konvents 105 Konventmitglieder und deren Vertreter mit.
Der Europäische Rat ernannte Valéry Giscard d'Estaing zum Präsidenten des Konvents. Zu Vizepräsidenten wurden Giuliano Amato und Jean Luc Dehaene ernannt. Außer diesen drei Personen setzte sich der Konvent wie folgt zusammen:
- 15 Vertreter der Staats- bzw. Regierungschefs der Mitgliedstaaten (einer pro Mitgliedstaat);
- 13 Vertreter der Staats- bzw. Regierungschefs der Kandidatenländer (einer pro Kandidatenland);
- 30 Vertreter der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten (zwei pro Mitgliedstaat);
- 26 Vertreter der nationalen Parlamente der Kandidatenländer (zwei pro Kandidatenland);
- 16 Vertreter des Europäischen Parlaments;
- 2 Vertreter der Europäischen Kommission.
Drei Vertreter des Wirtschafts- und Sozialausschusses, sechs Vertreter des Ausschusses der Regionen, drei Vertreter der Sozialpartner und der Europäische Bürgerbeauftragte waren als Beobachter zugeladen.
Die Kandidatenländer nahmen ohne Einschränkungen an den Beratungen des Konvents teil, hatten jedoch nicht die Möglichkeit, einen von den Mitgliedstaaten erreichten Konsens zu verhindern. Mit Unterzeichnung des Beitrittsvertrags mit den zehn Beitrittsländern wurden deren Beobachter zu Vollmitgliedern.
Geleitet wurden die Arbeiten des Konvents von einem Präsidium, dem folgende Personen
angehörten: der Präsident des Konvents, die Vizepräsidenten, zwei Vertreter des Europäischen
Parlaments (Herr Mendez de Vigo und Herr Klaus Hänsch), die beiden Vertreter der
Kommission (Herr Barnier und Herr Vittorino), zwei Vertreter der nationalen Parlamente
und je ein Vertreter der spanischen, der dänischen und der griechischen Regierung
(diese drei Länder hatten für die Dauer der Arbeiten des Konvents die Präsidentschaft
des Rates der EU inne).
Das Präsidium trat regelmäßig zusammen, normalerweise zweimal monatlich vor jeder
Plenartagung des Konvents und einmal monatlich jeweils im Zeitraum zwischen den Plenartagungen.
Es spielte eine wichtige Rolle insbesondere in der Ausarbeitung der Tagesordnungsentwürfe
für die Plenartagungen und in der Überwachung der Arbeiten.
Unterstützt wurde die Arbeit des Konvents von einem Sekretariat, das vor allem die Arbeitsdokumente des Konvents, Diskussionspapiere und Tagungsberichte verfasste.
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Die Arbeiten des Konvents unterteilten sich in drei Etappen: eine Anhörungsphase, eine Analysephase und die Phase der Erarbeitung des Verfassungstextes. Der Konvent kam ein- bis zweimal monatlich zu Plenartagungen zusammen, die jeweils zwei bis drei Tage dauerten. Tagungsort war das Gebäude des Europäischen Parlaments in Brüssel. Das Präsidium trat zwischen diesen Plenartagungen zusammen, um jeweils die nächste Plenartagung vorzubereiten und - in der Endphase - die Artikel zu verfassen, für die im Konvent ein Konsens gefunden werden sollte.
Die Arbeiten des Konvents begannen mit einer Anhörungsphase, die durch zahlreiche Kontakte mit der Zivilgesellschaft gekennzeichnet war. Der Konvent leitete eine breit angelegte transeuropäische Debatte auf verschiedenen Ebenen ein:
- Eine Internetseite wurde eingerichtet, um den Bürgern eine unmittelbare Beteiligung zu ermöglichen.
- Konferenzen in den Mitgliedstaaten und den Kandidatenländern brachten Debatten auf nationaler Ebene in Gang.
- Die Beteiligung von Beobachtern des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen, der Sozialpartner und von Nichtregierungsorganisationen garantierte die Vielfalt der Beiträge.
Besonderen Wert legte der Konvent auf die Mitwirkung junger Menschen. Folgerichtig wurde ein Jugendkonvent veranstaltet, um es den jungen Menschen zu ermöglichen, ihre Vorstellungen von Europa zum Ausdruck zu bringen. Die auf diesem Konvent, abgehalten vom 10. -12. Juli 2002, erarbeiteten Vorschläge wurden dem Präsidium vorgelegt. Weiterhin wurden Kontaktgruppen eingerichtet, um eine Plattform für den Dialog mit der Zivilgesellschaft über Themen wie Umwelt, Kultur, Regionen usw. zu schaffen.
Auf der ersten Plenartagung des Konvents wurden vor allem die konkrete Gestaltung der Anhörungsphase und die Arbeitsmethode des Konvents festgelegt. Man einigte sich auf eine Methode, die einen Konsens über die im Konvent erarbeiteten Vorschläge vorsah, d. h man wollte auch in der Entscheidung über die Endfassung des Verfassungstextes ohne Mehrheitsentscheidung auskommen. Dadurch sollte vermieden werden, dass man dem Europäischen Rat einen Text mit Optionen vorlegt.
Nach Abschluss der Anhörungsphase traten die Mitglieder des Konvents in die eigentliche
Arbeitsphase ein. Sie konnten zunächst ihre Vorstellungen formulieren, Textentwürfe
und Änderungsvorschläge diskutieren, um sich dann Schritt für Schritt einer Endfassung
anzunähern.
Zur Vorbereitung der Debatten über bestimmte Einzelfragen setzte der Konvent
elf Arbeitsgruppen ein, die sich mit folgenden Themen befassten:
- Rolle des Subsidiaritätsprinzips;
- Zukunft der europäischen Charta der Grundrechte;
- Rechtspersönlichkeit der EU;
- Rolle der nationalen Parlamente;
- Ergänzende Zuständigkeiten;
- Wirtschaftliche Governance;
- Außenpolitisches Handeln;
- Verteidigung;
- Vereinfachung des Rechtsetzungsverfahrens und der Rechtsinstrumente;
- Europäischer Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts;
- Soziales Europa.
Diese Arbeitsgruppen, bei deren Diskussionen alle interessierten Konventsmitglieder zugegen sein konnten, hatten die Aufgabe, einen Konsens zu den verschiedenen Vorschlägen zu erarbeiten und die Ergebnisse ihrer Diskussionen dem Konvent vorzulegen, der dann eine Entscheidung über noch offene Einzelfragen fällte. Ab der zweiten Jahreshälfte 2002 trat der Konvent in eine Phase der konkreten Analyse der einzelnen Vorschläge ein. Die im Konvent geführten Debatten sollten Aufschluss darüber geben, zu welchen Punkten ein Konsens absehbar war, und über welche Punkte die Konventmitglieder sich voraussichtlich nicht einigen würden.
Im Oktober 2002 legte der Präsident des Konvents auf der Tagung des Europäischen Rates in Brüssel das Gerüst des Verfassungstexts in Form eines Vorentwurfs vor. Anschließend wurden die Diskussionen über die verschiedenen Einzelthemen weitergeführt, insbesondere über die institutionelle Reform und die Ergebnisse der Arbeitsgruppen. Das Präsidium seinerseits erstellte die erste Fassung der Artikel von Teil I des künftigen Verfassungsvertrags.
Im Februar 2003 trat der Konvent in die Endphase seiner Arbeiten ein: Abfassung von Artikeln, Diskussion über Änderungen und Suche nach Kompromissen. Auf jeder Plenartagung legte das Präsidium Vorschläge zu neuen Artikeln vor, die der Konvent erörterte. Anschließend wurden die Vorschläge, über die ein Konsens erzielt worden war, vom Präsidium in den Text eingearbeitet. Auf diese Weise nahm der Verfassungsvertrag Schritt für Schritt Form an.
In Anbetracht der Vielzahl der Änderungen und des begrenzten Zeitrahmens wurde im Verlauf der Arbeiten immer deutlicher, dass es nicht möglich sein würde, die Arbeiten des Konvents rechtzeitig zur Tagung des Europäischen Rates in Thessaloniki im Juni 2003 abzuschließen. Daraufhin konzentrierte der Konvent seine Bemühungen auf den Abschluss der Teile I und II des Texts und die Ausarbeitung eines Kompromisses über die institutionelle Reform der EU. Die Endfassung der ersten beiden Teile wurde dem Europäischen Rat am 20. Juni 2003 unterbreitet.
Damit waren auf einer letzten Plenartagung im Juli 2003 noch die Teile III und IV des Entwurfs der Verfassung zu erörtern. Änderungsvorschläge zur Politik der EU und insbesondere die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit wurden eingehend diskutiert und in den endgültigen Text integriert, der am 18. Juli 2003 in Rom der italienischen Präsidentschaft vorgelegt wurde.
Nach 17 Monaten Arbeit hatte der Konvent somit seine Aufgabe erfüllt und den EU-Bürgern den Vorschlag eines Verfassungsvertrags für Europa präsentiert.
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Der Konvent hat sich auf den Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa geeinigt. Dieser Entwurf ist ein in sich geschlossenes Dokument, das keine Optionen beinhaltet. Der Entwurf eines Verfassungsvertrags in seiner Endfassung soll die Gesamtheit der in den letzten fünfzig Jahren abgeschlossenen Verträge ersetzen.
Der Entwurf gliedert sich in vier Hauptteile. Eine Präambel konstitutionellen Charakters resümiert die europäische Geschichte und das europäische Erbe und bringt die Entschlossenheit Europas zum Ausdruck, seine Teilung zu überwinden. Gegenstand von Teil I sind die Grundsätze, Zielsetzungen und die institutionellen Bestimmungen der neuen Europäischen Union. Er umfasst die folgenden neuen Titel:
- Definition und Ziele der EU
- Grundrechte und EU-Bürgerschaft
- Die Zuständigkeiten der EU
- Die Organe der EU
- Ausübung der Zuständigkeiten der EU
- Das demokratische Leben in der EU
- Die Finanzen der EU
- Die EU und ihre Nachbarn
- Zugehörigkeit zur EU.
Teil II des Verfassungsentwurfs übernimmt die europäische Charta der Grundrechte. Er umfasst sieben Titel, denen eine Präambel vorangestellt ist:
- Würde des Menschen
- Freiheiten
- Gleichheit
- Solidarität
- Bürgerrechte
- Justizielle Rechte
- Allgemeine Bestimmungen.
Teil III beinhaltet die Bestimmungen zu den Politikbereichen und zur Arbeitsweise der EU: Bestimmungen zur Innenpolitik und Außenpolitik der EU, z. B. zum Binnenmarkt, zur Wirtschafts- und Währungsunion, zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und zur Arbeitsweise der Institutionen. Auch der dritte Teil umfasst sieben Titel:
- Allgemein anwendbare Bestimmungen
- Nichtdiskriminierung und EU-Bürgerschaft
- Interne Politikbereiche und Maßnahmen
- Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete
- Außenpolitisches Handeln der EU
- Arbeitsweise der EU
- Gemeinsame Bestimmungen.
Teil IV enthält die allgemeinen Bestimmungen und Schlussbestimmungen des Verfassungsentwurfs, insbesondere das Inkrafttreten, die Verfahren zur Änderung der Verfassung und die Aufhebung der früheren Verträge.
Der Konvent schlägt vor, dem Verfassungsvertrag fünf Protokolle und drei Erklärungen anzufügen:
- Das Protokoll über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union
- Das Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
- Das Protokoll über die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger im Europäischen Parlament und die Stimmengewichtung im Europäischen Rat und im Ministerrat (einschließlich der Erklärung zu Rumänien und Bulgarien)
- Protokoll zur Eurogruppe
- Protokoll zur Änderung des Euratom-Vertrags
- Erklärung über die Einrichtung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes
- Erklärung zur Schlussakte über die Unterzeichnung des Verfassungsvertrags.
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Der Klarheit und Verständlichkeit halber wurden die wichtigsten durch den Entwurf des Verfassungsvertrags eingeführten Neuerungen in vier Kapitel unterteilt. Sie sind im Folgenden zusammenfassend wiedergegeben:
Die Grundprinzipien der EU
- Festschreibung der Werte und Ziele der EU sowie der Rechte der EU-Bürger durch Integration der europäischen Charta der Grundrechte in die Verfassung.
- Die EU erhält Rechtspersönlichkeit (Europäische Gemeinschaft und Europäische Union werden verschmolzen).
- Die Zuständigkeiten werden klar und deutlich festgelegt (ausschließliche Zuständigkeiten, geteilte Zuständigkeiten und unterstützende Zuständigkeiten) und zwischen den Mitgliedstaaten und der EU aufgeteilt.
- Es wird eine Bestimmung zum freiwilligen Austritt aufgenommen, die es erstmals einem Mitgliedstaat ermöglicht, aus der Europäischen Union auszuscheiden.
- Vereinfachung der Handlungsinstrumente der EU. Die Zahl der Rechtsaktarten wird von 15 auf 6 reduziert und die Terminologie wird vereinfacht: Verordnungen und Richtlinien werden zu europäischen Gesetzen und europäischen Rahmengesetzen.
- Zum ersten Mal werden die demokratischen Grundlagen der EU definiert, darunter die partizipative Demokratie und ein echtes Initiativrecht der Bürger.
Die Institutionen
- Die neue Sitzverteilung im Europäischen Parlament entspricht einer degressiv proportionalen Vertretung.
- Formelle Institutionalisierung des Europäischen Rates, an dessen Spitze künftig ein auf zweieinhalb Jahre gewählter Präsident stehen wird. Dies bedeutet, dass die alle sechs Monate wechselnden Ratspräsidentschaften abgeschafft werden.
- Reform des Ministerrates, der bei der Verabschiedung von Rechtsakten als legislativer Rat fungieren wird.
- Einsetzung einer verkleinerten Kommission, bestehend aus fünfzehn Mitgliedern mit Stimmrecht und Kommissaren ohne Stimmrecht. Dabei ist ein System der gleichberechtigten Rotation zwischen den beiden Gruppen vorgesehen.
- Wahl des Präsidenten der Kommission durch das Europäische Parlament.
- Ernennung eines Ministers für Äußere Angelegenheiten, der die Funktionen des Kommissars für Außenbeziehungen und des dem Rat angehörenden Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik in Personalunion vereint.
Die Entscheidungsprozesse
- Definition eines neuen Systems der qualifizierten Mehrheit. Sie entspricht der Mehrheit der Mitgliedstaaten, sofern sie mindestens drei Fünftel der Bevölkerung der EU repräsentiert.
- Ausweitung der qualifizierten Mehrheit auf den Ministerrat für etwa zwanzig Basisbereiche der internen EU-Politik.
- Schaffung von Übergangsklauseln, die eine Ausweitung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit nach einem vereinfachten Verfahren erlauben.
- Das Mitentscheidungsverfahren, nach dem Parlament und Rat gemeinsam europäische Gesetze und Rahmengesetze erlassen, wird zum Regelfall (ordentliches Gesetzgebungsverfahren).
Die Politik der EU
- Die wirtschaftliche Koordination zwischen den Ländern der Eurozone wird verbessert und die informelle Rolle der Eurogruppe wird anerkannt.
- Die Pfeilerstruktur wir abgeschafft: der zweite (Gemeinsame Außen- und -Sicherheitspolitik) und der dritte (Justiz und innere Angelegenheiten) Pfeiler, bisher Gegenstand der Regierungszusammenarbeit, werden vergemeinschaftet.
- Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wird gestärkt durch Einsetzung eines europäischen Ministers für Auswärtige Angelegenheiten und die progressive Ausgestaltung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik durch Schaffung eines europäischen Rüstungsamtes und die Zulassung einer verstärkten Zusammenarbeit.
- Ein echter Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts wird geschaffen durch eine gemeinsame Politik in den Bereichen Asyl, Zuwanderung und Kontrolle an den Außengrenzen, durch Ausweitung der Aktivitäten von Europol und Eurojust und durch erste Schritte auf dem Weg zu einer Europäischen Staatsanwaltschaft.
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Der vom Konvent vorgelegte Text ist ein Entwurf. Er dient als Basis für die Arbeiten der Regierungskonferenz, die allein endgültig über den Inhalt des künftigen Verfassungsvertrags der EU entscheiden kann.
Die Regierungskonferenz begann mit ihren Arbeiten am 4. Oktober 2003 auf einer Tagung der Staats- und Regierungschefs in Rom. Diese Arbeiten vollzogen sich auf höchster Ebene, denn die Vorschläge des Konvents wurden ausschließlich von den Außenministern und den Staats- und Regierungschefs erörtert. Der Präsident des Konvents nahm nicht an der Regierungskonferenz teil, doch waren Beobachter des Europäischen Parlaments zugeladen.
Über eine Dauer von mehr als zwei Monaten traten die Außenminister und die Staats- und Regierungschefs regelmäßig zusammen, um einen Kompromiss zu finden. Bei den ersten Zusammenkünften und Stellungnahmen kam eine gewisse Unsicherheit dadurch auf, dass einige Länder erneut über Punkte diskutieren wollten, die Gegenstand eines Konsenses im Konvent waren. Bei einer Wiedereröffnung der Debatte über den gesamten Entwurf bestand die Gefahr, dass die einzelnen Regierungen ihre nationalen Interessen in den Vordergrund stellen und erneut das System gegenseitiger Konzessionen praktizieren, das sich in der vorausgegangenen Regierungskonferenz so nachteilig ausgewirkt hatte.
Auf seiner Tagung am 12. und 13. Dezember 2003 in Brüssel gelangte der Europäische Rat nicht zu einer globalen Einigung über die Verfassung. Vor allem in zwei grundlegenden Fragen kam keine Einigung zustande: die Modalitäten der künftigen Mehrheitsabstimmung im Rat und die Zusammensetzung der Kommission.
Die Regierungskonferenz hat daraufhin die irische Ratspräsidentschaft aufgefordert, die Konsultationen weiterzuführen.
Nachdem am 18. Juni 2004 als Ergebnis der RK eine politische Vereinbarung erzielt wurde, wurde das Verfassungsprojekt den Regierungschefs zur Unterzeichnung am 29. Oktober 2004 übermittelt.
Die Ratifizierung der Verfassung war die letzte Etappe, die vor dem Inkrafttreten des Verfassungsvertrags durchlaufen werden musste. Damit der Vertrag über eine Verfassung für Europa in Kraft treten konnte, musste er von allen Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften (Ratifizierung durch das Parlament oder Referendum) ratifiziert werden.
Aufgrund der Ratifizierungsprobleme in einigen Mitgliedstaaten haben die Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des Europäischen Rates vom 16./17. Juni 2005 beschlossen, eine „Reflexionsphase" über die Zukunft Europas einzuleiten.
Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 21./22. Juni 2007 haben sich die europäischen Staats- und Regierungschefs auf einen Kompromiss verständigt und sich darauf geeinigt, eine Regierungskonferenz einzuberufen, die mit der Fertigstellung und Annahme nicht mehr einer Verfassung, sondern eines „Reformvertrags" für die Europäische Union beauftragt wird. Der endgültige Text des durch die Regierungskonferenz ausgearbeiteten Vertrags wurde auf der Tagung des europäischen Rates, die am 18./19. Oktober stattfand, angenommen. Der Vertrag von Lissabon wurde am 13. Dezember 2007 von den Mitgliedstaaten unterzeichnet.
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Diese Themenblätter haben für die Europäische Kommission keinerlei Rechtsverbindlichkeit; sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Auslegung des Konventstexts dar.
Letzte Änderung: 14.12.2007
