DAS EUROPÄISCHE AUFBAUWERK IM SPIEGEL SEINER VERTRÄGE >
Eine Verfassung für Europa
Einführung
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Vorgeschichte des Verfassungsprozesses
Entstehung der Verfassung
Gliederung des Verfassungsvertrags
Wichtigste Errungenschaften
Ratifizierung: der letzte Schritt
VORGESCHICHTE DES VERFASSUNGSPROZESSES
Am 29. Oktober 2004 haben die 25 Staats- und Regierungschefs in Rom den Vertrag zur Errichtung einer Verfassung für Europa unterzeichnet. Diese Verfassung war das Ergebnis eines langen Integrationsprozesses, der geprägt war durch die kontinuierliche Vertiefung der europäischen Einheit und durch die sukzessiven Erweiterungen der Union.
Eröffnet wurde die Debatte über die Konstitutionalisierung Europas vom ersten direkt gewählten Europäischen Parlament. Am 14. Februar 1984 verabschiedete das EP mit großer Mehrheit den Bericht von Altiero Spinelli, der in seinem „Entwurf des Vertrags über die Europäische Union" eine grundlegende Reform der Europäischen Gemeinschaft (EG) vorschlug.
Seitdem haben die aufeinander folgenden Verträge als Bausteine des europäischen Aufbauwerks folgende Neuerungen gebracht:
- Ein erster Schritt war 1987 die Unterzeichung der Einheitlichen Europäischen Akte , gleichbedeutend mit der ersten Reform der Verträge seit den 50er Jahren. Ziel dieses Vertrags war die Vollendung des Binnenmarkts bis zum Jahr 1992.
- 1992 wurde mit dem in Maastricht unterzeichneten Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) eine neue Entwicklung eingeleitet: Er begründete die Europäische Union und mit ihr eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (JAI).
Damit tat die EU den ersten wichtigen Schritt ihrer Umwandlung von einer Wirtschaftsgemeinschaft zu einer politischen Gemeinschaft. Darüber hinaus öffnete diese Reform den Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion und zur Einführung des Euro.
- Der 1997 unterzeichnete Vertrag von Amsterdam vertiefte die europäische Einheit weiter. In ihm sind die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte formell verankert. Dies geschah dadurch, dass man erste Elemente einer gemeinsamen Politik in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht festlegte und neue Politikfelder in die Gemeinschaftspolitik integrierte. Außerdem hat dieser Vertrag die Reform der europäischen Institutionen auf den Weg gebracht und insbesondere die Rolle des Europäischen Parlaments gestärkt.
- Weitergeführt wurde die mit Blick auf die Osterweiterung, d. h. die größte Erweiterung in der Geschichte der Union, so dringliche Reform der Institutionen durch den im Jahr 2001 unterzeichneten Vertrag von Nizza .
Die Europäische Verfassung wurde als Fortsetzung des mit dem Vertrag von Nizza begonnenen institutionellen Reformprozesses konzipiert.
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Nach Unterzeichnung des Vertrags von Nizza basierte das Gemeinschaftsrecht auf acht Verträgen sowie mehr als 50 Protokollen und Anhängen. Die vorgenannten aufeinander folgenden Verträge haben sich nicht darauf beschränkt, den ursprünglichen EG-Vertrag abzuändern. Vielmehr haben sie ihn um neue Elemente erweitert. Die neuen Verträge haben allerdings die Struktur Europas auch immer komplexer und für die europäischen Bürger nur noch schwer durchschaubar gemacht.
Der Vertrag von Nizza förderte mit seinen technischen Anpassungen zwar nicht die Transparenz, ebnete aber den Weg für einen unumgänglich gewordenen Prozess der institutionellen Reform. In der Erklärung über die Zukunft der Union , die der Schlussakte der Regierungskonferenz (RK) 2000 beigefügt ist, sind die bis zum Abschluss eines neuen Reformvertrags zurückzulegenden Etappen abgesteckt. Diese Erklärung gab also den eigentlichen Startschuss für den Verfassungsprozess.
Auf seiner Tagung in Laeken im Dezember 2001 berief der Europäische Rat den Europäischen Konvent ein. Dessen Aufgabe war es, die Reform vorzubereiten und Vorschläge zu unterbreiten. Dass die Wahl auf einen Konvent fiel, markiert einen Wendepunkt in der Geschichte der Änderungen der Verträge: Darin zeigt sich der Wille, von den Klausurtagungen abzukommen, an denen allein die Vertreter der Regierungen teilnehmen.
Der Konvent , dem Vertreter der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments, der nationalen Parlamente und der Europäischen Kommission angehörten, hielt von Februar 2002 bis Juli 2003 öffentliche Debatten ab. Er schlug vor, die Union tief greifend zu reformieren und sie effizienter, transparenter, leichter verständlich und bürgernäher zu gestalten. Das Ergebnis seiner Arbeiten, der Entwurf eines Verfassungsvertrags für Europa, diente als Verhandlungsbasis in der Regierungskonferenz 2003/2004 .
Die RK von Oktober 2003 bis Juli 2004 einigte sich über den Vertrag über eine Verfassung für Europa. Dieser Verfassungsvertrag sollte die Gesamtheit der in den letzten 50 Jahren geschlossenen Verträge, mit Ausnahme des Euratom-Vertrags, ersetzen.
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GLIEDERUNG DES VERFASSUNGSVERTRAGS
Der Verfassungsvertrag gliedert sich in vier Hauptteile. Anzumerken ist, dass die verschiedenen Teile des Verfassungsvertrags absolut gleichwertig sind. Eine Präambel konstitutionellen Charakters resümiert die europäische Geschichte und das europäische Erbe und bringt die Entschlossenheit Europas zum Ausdruck, Trennendes zu überwinden. Gegenstand von Teil I sind die Grundsätze, Zielsetzungen und die institutionellen Bestimmungen der neuen Europäischen Union. Er umfasst die folgenden neun Titel:
- Definition und Ziele der Union
- Grundrechte und Unionsbürgerschaft
- Die Zuständigkeiten der Union
- Die Organe und Einrichtungen der Union
- Ausübung der Zuständigkeiten der Union
- Das demokratische Leben in der Union
- Die Finanzen der Union
- Die Union und ihre Nachbarn
- Zugehörigkeit zur Union.
Teil II des Verfassungsvertrags übernimmt die europäische Charta der Grundrechte. Er umfasst sieben Titel, denen eine Präambel vorangestellt ist:
- Würde des Menschen
- Freiheiten
- Gleichheit
- Solidarität
- Bürgerrechte
- Justizielle Gerechtigkeit
- Allgemeine Bestimmungen.
Teil III beinhaltet die Bestimmungen zu den Politikbereichen und zur Arbeitsweise der Union: Bestimmungen zur Innenpolitik und Außenpolitik der EU, z. B. zum Binnenmarkt, zur Wirtschafts- und Währungsunion, zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und zur Arbeitsweise der Institutionen. Auch der dritte Teil umfasst sieben Titel:
- Allgemein anwendbare Bestimmungen
- Nichtdiskriminierung und Unionsbürgerschaft
- Interne Politikbereiche und Maßnahmen
- Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete
- Auswärtiges Handeln der Union
- Arbeitsweise der Union
- Gemeinsame Bestimmungen.
Teil IV enthält die allgemeinen Bestimmungen und Schlussbestimmungen des Verfassungsvertrags, insbesondere das Inkrafttreten, die Verfahren zur Änderung der Verfassung und die Aufhebung der früheren Verträge.
Dem Verfassungsvertrag angefügt ist eine Reihe von Protokollen:
- Das Protokoll über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union;
- Das Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit;
- Das Protokoll betreffend die Euro-Gruppe;
- Das Protokoll zur Änderung des Euratom-Vertrags;
- Das Protokoll über die Übergangsbestimmungen für die Organe und Einrichtungen der Union.
Darüber hinaus wurde der Schlussakte zur RK eine Fülle von Erklärungen angefügt.
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Der Klarheit und Verständlichkeit halber wurden die wichtigsten durch den Verfassungsvertrag eingeführten Neuerungen in vier Kapitel unterteilt. Sie sind im Folgenden zusammenfassend wiedergegeben:
Die Grundprinzipien der EU
- Die Werte und Ziele der EU sowie der Rechte der Unionsbürger werden durch Integration der europäischen Charta der Grundrechte in die Verfassung festgeschrieben.
- Die EU erhält Rechtspersönlichkeit (Europäische Gemeinschaft und Europäische Union werden verschmolzen).
- Die Zuständigkeiten werden klar und deutlich festgelegt (ausschließliche Zuständigkeiten, geteilte Zuständigkeiten und unterstützende Zuständigkeiten) und zwischen den Mitgliedstaaten und der Union aufgeteilt.
- Es wird eine Bestimmung zum freiwilligen Austritt aufgenommen, die es erstmals einem Mitgliedstaat ermöglicht, aus der Europäischen Union auszuscheiden.
- Die Handlungsinstrumente der EU werden vereinfacht . Die Zahl der Rechtsaktarten wird von 15 auf 6 reduziert und die Terminologie wird vereinfacht: Neu eingeführt werden die Begriffe Europäisches Gesetz und Europäisches Rahmengesetz.
- Zum ersten Mal werden die demokratischen Grundlagen der Union definiert, darunter die partizipative Demokratie, und es wird eine echte Möglichkeit für die Bürger geschaffen, Gesetzesinitiativen zu ergreifen.
Die Organe und Einrichtungen
- Die neue Sitzverteilung im Europäischen Parlament entspricht einer degressiv proportionalen Vertretung.
- Der Europäische Rat wird formell institutionalisiert. Künftig wird ein auf zweieinhalb Jahre gewählter Präsident an der Spitze stehen. Die alle sechs Monate wechselnde Präsidentschaft im Europäischen Rat wird also abgeschafft.
- Die Kommission ist ab 2014 verkleinert . Die Zahl der Kommissare beträgt zwei Drittel der Zahl der Mitgliedstaaten betragen.
- Der Präsident der Kommission wird vom Europäischen Parlament gewählt auf der Grundlage eines Vorschlags des Europäischen Rates.
- Es wird ein Außenminister ernannt, der die Funktionen des Kommissars für Außenbeziehungen und des dem Rat angehörenden Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik in Personalunion vereint.
Die Entscheidungsprozesse
- Die qualifizierte Mehrheit wird neu definiert. Als qualifizierte Mehrheit gilt eine Mehrheit von mindestens 55 % der Mitgliedstaaten, sofern deren Bevölkerungsanteil mindestens 65 % der Bevölkerung der Union ausmacht.
- Die Abstimmung mit qualifizierten Mehrheit im Ministerrat wird ausgeweitet : Sie wird für etwa zwanzig bestehende Rechtsgrundlagen und für etwa 20 weitere neue Rechtsgrundlagen praktiziert werden.
- Das Mitentscheidungsverfahren, nach dem Parlament und Rat gemeinsam Europäische Gesetze und Rahmengesetze erlassen, wird zum Regelfall ( ordentliches Gesetzgebungsverfahren ).
- Es werden Übergangsklauseln geschaffen, die eine Ausweitung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit und den Übergang zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren nach einem vereinfachten Verfahren erlauben.
Die Politik der Union
- Die wirtschaftliche Koordination zwischen den Ländern der Eurozone wird verbessert und die informelle Rolle der Euro-Gruppe wird anerkannt.
- Die Pfeilerstruktur wir abgeschafft: Der zweite (Gemeinsame Außen- und -Sicherheitspolitik) und der dritte (Justiz und innere Angelegenheiten) Pfeiler, bisher Gegenstand der Regierungszusammenarbeit, werden vergemeinschaftet.
- Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wird gestärkt durch Einsetzung eines europäischen Ministers für Auswärtige Angelegenheiten und die progressive Ausgestaltung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik , unter anderem durch Schaffung einer Europäischen Verteidigungsagentur und die Zulassung einer verstärkten Zusammenarbeit in diesem Bereich.
- Ein echter Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts wird geschaffen durch eine gemeinsame Politik in den Bereichen Asyl, Zuwanderung und Kontrolle an den Außengrenzen und in der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit durch Ausweitung der Aktivitäten von Europol und Eurojust und durch erste Schritte auf dem Weg zu einer Europäischen Staatsanwaltschaft.
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RATIFIZIERUNG: DER LETZTE SCHRITT
Damit der Vertrag über eine Verfassung für Europa in Kraft treten konnte, musste er von allen Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften (Ratifizierung durch das Parlament oder Referendum) ratifiziert werden.
Nach dem Verfassungstext sollte der Ratifizierungsprozess zwei Jahre dauern und die Verfassung spätestens am 1. November 2006 in Kraft treten.
Aufgrund der Ratifizierungsprobleme in einigen Mitgliedstaaten haben die Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des Europäischen Rates vom 16./17. Juni 2005 beschlossen, eine „Reflexionsphase" über die Zukunft Europas einzuleiten. Diese Reflexionsphase sollte erlauben, eine breite Debatte mit den europäischen Bürgern einzuleiten. Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 21./22. Juni 2007 haben sich die europäischen Staats- und Regierungschefs auf einen Kompromiss verständigt und sich darauf geeinigt, eine Regierungskonferenz einzuberufen, die mit der Fertigstellung und Annahme nicht mehr einer Verfassung, sondern eines „Reformvertrags" für die Europäische Union beauftragt wird. Der endgültige Text des durch die Regierungskonferenz ausgearbeiteten Vertrags wurde auf der Tagung des europäischen Rates, die am 18. und 19. Oktober stattfand, angenommen. Der Vertrag von Lissabon wurde am 13. Dezember 2007 von den Mitgliedstaaten unterzeichnet.
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Diese Themenblätter haben für die Europäische Kommission keinerlei Rechtsverbindlichkeit; sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Auslegung des Verfassungstexts dar.
