DAS EUROPÄISCHE AUFBAUWERK IM SPIEGEL SEINER VERTRÄGE >
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Die Arbeit der RK 2003/2004
Zum Abschluss der Arbeiten des Konvents wurde dem italienischen Ratsvorsitz im Juli 2003 der Entwurf eines „Vertrags über eine Verfassung für Europa" überreicht. Der italienische Ratsvorsitz hatte die Aufgabe, die Verhandlungen im Rahmen der Regierungskonferenz über die endgültige Fassung der Verfassung zum Abschluss zu bringen. Die Regierungskonferenz nahm ihre Arbeit offiziell am 4. Oktober 2003 auf und beschränkte sich auf die wichtigsten Fragen, um zu vermeiden, dass der gesamte Wortlaut der Verfassung neu ausgehandelt werden muss.
Da auf dem Europäischen Rat vom Dezember 2003 keine globale Einigung über die
Verfassung erzielt werden konnte, wurden die Verhandlungen unter dem irischen Ratsvorsitz
fortgeführt.
Die am 18. Juni 2004 schließlich erzielte politische Einigung ermöglichte die
Entstehung der ersten Verfassung für Europa.
Die Arbeiten der Regierungskonferenz wurden endgültig mit der Unterzeichnung
dieser Verfassung am 29. Oktober 2004 in Rom abgeschlossen.
Die Themenblätter, die die Arbeiten der Regierungskonferenz 2003/2004 erläutern,
sollen den Ablauf der Verhandlungen sowie die wichtigsten am Vertragsentwurf des
Europäischen Konvents vorgenommenen Änderungen kurz zusammenfassen.
Sie dienen einzig und allein der Bürgerinformation.
Auf jedem Blatt können Sie die Links anklicken, die Sie zu den auf der Regierungskonferenz angenommenen offiziellen Dokumenten führen. Links bestehen auch zum Leitfaden zum Vertrag von Nizza - falls gewünscht - sowie zu den Ergebnissen des Konvents.
Weitere Informationen über den Vertrag von Lissabon
- Die Verhandlungen unter dem italienischen Ratsvorsitz
- Die Verhandlungen unter dem irischen Ratsvorsitz
Diese Themenblätter haben für die Europäische Kommission keinerlei Rechtsverbindlichkeit; sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
