|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
MEMO/06/173 Brüssel, 27. April 2006 Übersetzung in der Kommission: Wo stehen wir zwei Jahre nach der Erweiterung?Seit nunmehr zwei Jahren hat die Europäische Union 25 Mitgliedstaaten und 20 Amtssprachen. Derzeit bereitet sie sich darauf vor, im Jahr 2007 neue Mitglieder mit weiteren neuen Sprachen aufzunehmen. Keine andere Organisation arbeitet in so vielen Sprachen. Die Mehrsprachigkeit als Kristallisationskern der europäischen Integration untermauert die Rechte der Bürgerinnen und Bürger sowie die Legitimität der Europäischen Union. Die Europäische Union erlässt Rechtsvorschriften, die für die Bürger und Unternehmen unmittelbar bindend sind und die daher aus rechtsstaatlichen Gründen in einer ihnen verständlichen Sprache vorliegen müssen. Alle Bürger sind zudem berechtigt und dazu aufgerufen, die EU mitzugestalten. Dabei müssen sie sich ihrer eigenen Sprache bedienen können. Im Mai 2004 war die Kommission erstmals in ihrer Geschichte gleich mit neun neuen Amtssprachen konfrontiert: Tschechisch, Estnisch, Ungarisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Slowakisch und Slowenisch. Zur Bewältigung der damit einhergehenden Herausforderungen mussten die Sprachendienste der Kommission innovative Strategien entwickeln. Nun, da über die Hälfte der Übergangszeit nach der letzten Erweiterung verstrichen ist und in naher Zukunft voraussichtlich weitere Länder der EU beitreten, ist es Zeit für eine vorläufige Bilanz.
Jede Institution (Kommission, Rat, Europäisches Parlament, Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, Ausschuss der Regionen, Gerichtshof sowie Rechnungshof) hat einen eigenen Dienst für die Übersetzung der von ihr erstellten Dokumente. Aufgrund ihres rechtlich verankerten Initiativrechts und ihrer Überwachungsfunktion kommt der Kommission eine besondere Aufgabe im Übersetzungsbereich zu. Die etwa 2 200 Mitarbeiter der Generaldirektion Übersetzung der Europäischen Kommission (kurz „DGT“ für Directorate-General for Translation) decken den Bedarf der Kommission an Übersetzungen und sprachlicher Unterstützung für alle Bereiche der schriftlichen Kommunikation, einschließlich Webmaterial. Damit fördert und stärkt die DGT die Mehrsprachigkeit in der Europäischen Union. Sie trägt dazu bei, die Politik der Union den Bürgern näher zu bringen und sorgt somit für mehr Legitimität, Transparenz und Effizienz. Vor jedem EU-Beitritt muss das bereits geltende EU-Recht, der so genannte Acquis communautaire, in die Sprache des Beitrittslandes übersetzt werden. Dieser gemeinschaftliche Besitzstand besteht aus den zum Zeitpunkt des Beitritts geltenden Verträgen und sekundären Rechtsvorschriften. Er umfasst etwa 90 000 Seiten. Für die Übersetzung muss die Regierung des Beitrittslandes sorgen. Die Gemeinschaftsorgane sind für die endgültige Fertigstellung der übersetzten Texte und ihre Veröffentlichung in der Sonderausgabe des Amtsblatts der Europäischen Union zuständig. Die Kommission steht den Beitrittsländern in der Regel mit fachlicher Beratung und technischer Unterstützung zur Seite: Sie stellt Praktikanten aus den Beitrittsländern ein, berät die Beitrittsländer in Fragen der Übersetzerausbildung und hilft ihnen beim Aufbau terminologischer Ressourcen.
Die DGT ist derzeit mit je der Hälfte der Bediensteten an den Dienstorten Brüssel und Luxemburg angesiedelt. Ein Teil der Übersetzerinnen und Übersetzer ist in den DGT-Außenstellen tätig, die bei den meisten Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten eingerichtet wurden. Aus organisatorischen Gründen ist die DGT nach sprachlichen Kriterien gegliedert. Für jede Amtssprache der Europäischen Union gibt es eine Sprachabteilung, die wiederum in Referate untergliedert ist. Die Referate sind für die Übersetzung von Dokumenten aus jeweils bestimmten Fachbereichen zuständig. Einem Referat gehören durchschnittlich 20 Übersetzerinnen und Übersetzer an. Innerhalb der Sprachabteilungen spezialisieren sich die Übersetzerinnen und Übersetzer auf die Übersetzung von Dokumenten zu bestimmten Tätigkeitsbereichen der Europäischen Kommission: Landwirtschaft, Wettbewerb, Finanz- und Währungsangelegenheiten, Bildung und Kultur, Beschäftigung, Energie, Umwelt, Außenbeziehungen, Regionalpolitik usw. Zusätzlich zu den Sprachabteilungen wurde vor kurzem ein sprachenübergreifendes Referat geschaffen, das für die Übersetzung von Websites zuständig ist. Sinn und Zweck ist es, den Bürgerinnen und Bürgern auf dem Internet grundlegende Informationen in ihrer eigenen Sprache über die Tätigkeiten der EU zur Verfügung zu stellen.
Einstellungen Die der DGT angehörenden Übersetzerinnen und Übersetzer der neun neuen Sprachen arbeiten in Luxemburg und in den Außenstellen in den jeweiligen Hauptstädten der neuen Mitgliedstaaten. Bis Ende April 2006 waren in der DGT 473 Vollzeit-Übersetzerstellen besetzt. Das entspricht 94 % der für jede Sprache erforderlichen Anzahl von Übersetzerinnen und Übersetzern. Allerdings sind über zwei Drittel immer noch Bedienstete mit befristetem Beschäftigungsverhältnis. Das Einstellungsverfahren läuft weiterhin. Die nachstehende Tabelle gibt einen nach Sprachen aufgegliederten Überblick über die derzeitige Situation. Anzahl der beschäftigten Übersetzerinnen und Übersetzer (Luxemburg und Außenstellen) – Stand 1. April 2006
Überdies kann die DGT zusätzlich Übersetzerinnen und Übersetzer aus den neuen Mitgliedstaaten einstellen, die für einen bestimmten Zeitraum als nationale Sachverständige abgeordnet werden. Im Rahmen der Stellenausschreibung 2004 wurden acht Sachverständige eingestellt. Die Stellenausschreibung 2005 brachte sieben erfolgreiche Kandidaten hervor. Das Hilfspersonal (27) liegt zahlenmäßig immer noch unter dem Personalstand von 126 Mitarbeitern, der bis Ende 2006 erreicht werden soll. Daher soll Mitte 2006 ein neues interinstitutionelles Auswahlverfahren durchgeführt werden. Auch das Einstellungsverfahren für Führungskräfte ist noch im Gang. Die DGT vergibt zudem Aufträge nach außen an freiberufliche Übersetzer und Übersetzungsbüros, die im Jahr 2003 im Rahmen einer Ausschreibung ausgewählt wurden. Für die neun neuen Sprachen kann auf Listen mit etwa 200 Vertragspartnern zurückgegriffen werden. Der Aufbau der Übersetzungskapazitäten für die neun neuen Amtssprachen soll bis Ende 2006 abgeschlossen sein. Produktion Insgesamt übersetzte die DGT im Jahr 2005 1 324 231 Seiten (alle 20 Amtssprachen zusammengenommen). 2005, also im ersten vollen Arbeitsjahr nach der Erweiterung, wurden insgesamt 455 232 Seiten in die neun Sprachen übersetzt[1]. Auf jede einzelne Sprache entfielen davon ca. 52 700 Seiten, lediglich für das Maltesische waren es etwa 33 500[2]. Der rechtlichen Verpflichtung, sämtliche EU-Rechtsvorschriften in allen 20 Amtssprachen im Amtsblatt zu veröffentlichen, wurde ab dem Beitritt entsprochen; eine Ausnahme bildet nur das Maltesische. Steuerung der Nachfrage Im Mai 2004 ergriff die Kommission praktische Maßnahmen und führte u. a. eine Strategie zur Abstimmung von Angebot und Nachfrage ein, um das Hinzukommen von neun neuen Sprachen in der täglichen Arbeit bewältigen zu können. Zum einen wurden die Kommissionsdienststellen angewiesen, kürzere Texte zu erstellen. So sollen Mitteilungen und Begründungen die vorgesehene Standardlänge von 15 Seiten nicht überschreiten (vor der Erweiterung umfassten derartige Texte im Durchschnitt 37 Seiten). Durch die Vereinfachung der Texte sollte auch die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürger verbessert werden. Zum anderen wurden Prioritäten bei den zu übersetzenden Texten gesetzt. Höchste Priorität haben jene Dokumente, die von der Kommission aufgrund rechtlicher oder politischer Verpflichtungen übersetzt werden müssen. Dabei handelt es sich um Mitteilungen an die europäischen Bürger und Unternehmen, autonome Rechtsakte der Kommission, sämtliche Vorschläge für Rechtsvorschriften sowie Entscheidungen über Fusionen, staatliche Beihilfen und Wettbewerbsangelegenheiten. Nach 15-monatiger Anwendung wurde die Strategie zur Steuerung von Angebot und Nachfrage im Juli 2005 einer Überprüfung unterzogen, um ihre Funktionsweise zu bewerten und Lehren zu ziehen, vor allem im Hinblick auf die Einführung weiterer Amtssprachen. Die Überprüfung hat ergeben, dass die Kommission dank der Strategie in die Lage versetzt worden ist, ihren rechtlichen Verpflichtungen im Übersetzungsbereich gemäß EG-Vertrag nachzukommen. Die Kommission beschloss, die Strategie zumindest bis Ende 2006 weiterzuverfolgen, allerdings mit einigen Anpassungen. Qualitätssicherung Das Qualitätssicherungssystem der DGT beruht auf der Einstufung der Dokumente in unterschiedliche Kategorien. Alle zur Veröffentlichung bestimmten, intern oder extern angefertigten Übersetzungen werden revidiert. Übersetzungen, die nur für Informationszwecke oder zum Verständnis des Originals dienen, werden lediglich bei Bedarf revidiert. Der Gebrauch einer einheitlichen Terminologie wird durch den Einsatz von Übersetzungsspeichern und Datenbanken mit einem Bestand an grundlegender EU-Terminologie gewährleistet. Für die Sprachen der EU-10 und die voraussichtlichen neuen Sprachen wurde mit dem Aufbau dieser Ressourcen während der Übersetzung des Acquis communautaire begonnen. Die Entwicklungsarbeit wird auch nach der Erweiterung mit der Unterstützung der DGT fortgesetzt. Fortbildung Die Fortbildungsstrategie der DGT im Zusammenhang mit der Erweiterung setzt auf zwei Ebenen an. Zum einen ist die DGT bemüht, ihre eigenen Mitarbeiter durch Sprachkurse in die Lage zu versetzen, aus den neuen in die alten Amtssprachen zu übersetzen. So werden beispielsweise bereits seit 1998 Kurse für die neun Sprachen angeboten, die im Mai 2004 zu Amtssprachen wurden. Im April 2006 lernten 88 Übersetzerinnen und Übersetzer aus verschiedenen Sprachabteilungen eine dieser Sprachen; 111 sind bereits imstande, aus der jeweiligen Sprache zu übersetzen. Von den 79, die im Hinblick auf die kommenden Erweiterungsrunden mit dem Erlernen des Bulgarischen, Rumänischen, Kroatischen und Türkischen begonnen haben, sind bereits 27 voll einsatzfähig. Zum anderen schult die DGT die eingestellten Übersetzerinnen und Übersetzer aus den neuen Mitgliedstaaten. Gegenstand dieser Fortbildungsmaßnahmen sind die gängigsten Sprachen (in der Regel Englisch oder Französisch), die EDV-Anwendungen und Übersetzungshilfen der DGT sowie die Arbeitsbereiche der Kommission.
Bulgarisch und Rumänisch Um sich auf den Beitritt Bulgariens und Rumäniens vorzubereiten, hat die DGT die Taskforce „Erweiterung 2007“ eingesetzt. Im Februar 2005 trafen die Verantwortlichen der DGT in Bukarest und Sofia mit Vertretern der nationalen Behörden, der Koordinierungsbüros („Translation Coordination Units“), die bis zum Beitritt für die Übersetzung des Acquis communautaire ins Rumänische bzw. Bulgarische zuständig sind, der Universitäten, die eine Sprachmittlerausbildung anbieten, sowie der einschlägigen Berufsverbände zusammen, um die sprachlichen Aspekte des Beitritts zu erörtern. In den Vertretungen der Europäischen Kommission in Bukarest und Sofia wurden im Jahr 2005 Außenstellen der Generaldirektion Übersetzung eingerichtet. Seit Januar 2006 sind die ersten 20 rumänischen und 16 bulgarischen Übersetzer in der DGT als Vertragsbedienstete tätig und bereiten die Infrastrukturen und Instrumente für die Übersetzung vor. Die DGT beabsichtigt, für jede der beiden neuen Sprachen 60 Übersetzerinnen und Übersetzer einzustellen. Für Bulgarisch und Rumänisch soll vom Tag des Beitritts dieser Länder an dasselbe Leistungsangebot vorhanden sein, wie es bis dahin für die neun Sprachen der Fall sein wird, die 2004 hinzugekommen sind. Im November 2005 wurde ein interinstitutionelles Auswahlverfahren zur Einstellung fest angestellter Mitarbeiter veröffentlicht. Die schriftlichen Prüfungen finden Ende Juli 2006 statt und die Reserveliste dürfte im Januar 2007 vorliegen. Nach einem Auswahlverfahren für Hilfskräfte wurde je eine Reserveliste für die Funktionsgruppe „Assistenz“ mit acht Kandidaten für Rumänien und acht für Bulgarien erstellt. Die Einstellungen aufgrund dieser Listen sollen bis Ende 2006 erfolgen. Irisch Der irischen Sprache wurde im Juni 2005 durch eine Verordnung des Rates der Status einer Amtssprache der Europäischen Union verliehen. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft; ab diesem Datum wird in die irische Sprache und aus der irischen Sprache übersetzt. Allerdings sieht eine Ausnahmeregelung – ähnlich wie für die maltesische Sprache – vor, dass während eines Übergangszeitraums von fünf Jahren keine Rechtsakte ins Irische übersetzt werden. Nur Verordnungen, die gemeinsam vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden, sowie der Schriftverkehr mit den Bürgern werden übersetzt. Die DGT hat ein Koordinierungsbüro für die irische Sprache eingerichtet. Im Sommer 2006 wird ein interinstitutionelles Auswahlverfahren in die Wege geleitet. Spanische Regionalsprachen Im Dezember 2005 schloss die Kommission eine Verwaltungsvereinbarung mit Spanien zur Verwendung des Baskischen, Katalanischen und Galicischen in der Kommission. Die Vereinbarung stützt sich auf die Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2005, die die Verwendung von Regionalsprachen in den EU-Institutionen zulassen, wenn sie auf dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats den Status einer Amtssprache haben. Die spanische Regierung hat eine Einrichtung benannt, die für die Übersetzung aus diesen Sprachen ins Spanische und umgekehrt zuständig ist.
Für die Übersetzung des vor dem Beitritt geltenden Acquis ins Bulgarische und Rumänische sind die Koordinierungsbüros in den beiden Ländern zuständig. Die vom jeweiligen Juristischen Dienst der Kommission, des Rates und des Europäischen Parlaments abschließend geprüften Übersetzungen werden dem Amt für amtliche Veröffentlichungen übermittelt, das sie alsbald in einer Sonderausgabe des Amtsblatts veröffentlicht. Bislang liegen im Durchschnitt weniger als 50 % der Texte, die zum Acquis gehören, als Endfassung in bulgarischer und rumänischer Sprache vor. Bis zu ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt stehen die endgültigen Texte elektronisch in der EU-Rechtsdatenbank EUR-Lex in der durch die Rechts- und Sprachsachverständigen als verbindlich festgestellten Fassung zur Verfügung. Seit dem Beitritt Irlands im Jahre 1973 stehen die primären Rechtsvorschriften bereits in irischer Sprache zur Verfügung. Für die Übersetzung des übrigen Acquis ins Irische ist die irische Regierung zuständig.
Im Jahr vor der letzten Erweiterung (also 2003) beliefen sich die Übersetzungskosten für alle europäischen Institutionen bei einer EU-Bevölkerung von 379 Millionen Einwohnern auf 541 Millionen EUR. Für die Übersetzungsleistungen der DGT wurden 230 Millionen EUR aufgewendet. Demnach fielen 2003 pro Bürger Kosten von 1,45 EUR (für den Übersetzungsbedarf aller Institutionen) bzw. 0,60 EUR (nur für den Übersetzungsbedarf der Kommission) an. Ende 2006, wenn die Übergangszeit nach der Erweiterung des Jahres 2004 ausläuft, dürften sich die Übersetzungskosten für alle EU-Institutionen (bei voller Auslastung) auf 800 Millionen EUR pro Jahr belaufen, von denen für die DGT 300 Millionen EUR veranschlagt sind. Bei einer Bevölkerung von 453 Millionen Einwohnern entfallen damit auf jeden Bürger jährlich etwa 1,76 EUR bzw. 0,66 EUR. Diese Beträge beinhalten Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge, laufende Kosten für Infrastruktur, externe Übersetzung und Betriebsausgaben, nicht aber die Kosten, die für die Mitgliedstaaten, etwa für die Übersetzerausbildung oder die Übersetzung des Acquis, anfallen. Ab 1. Januar 2007 (also dem Datum, zu dem Irisch in der Praxis Amtssprache wird und Bulgarien und Rumänien der EU beitreten) werden die Übersetzungskosten voraussichtlich für alle Institutionen um etwa 30 Millionen EUR ansteigen. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Websites: http://ec.europa.eu/dgs/translation/index_de.htm http://ec.europa.eu/education/policies/lang/languages/index_de.html [1] Bei der Europäischen Kommission entspricht eine Standardseite 1 500 Anschlägen ohne Leerzeichen. [2] Am 1. Mai 2004 verabschiedete der Rat auf Ersuchen der maltesischen Behörden eine Ausnahmeregelung, der zufolge die Europäische Union ab dem 1. Mai 2004 für einen Zeitraum von drei Jahren von der Verpflichtung entbunden ist, alle Rechtsvorschriften in maltesischer Sprache im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||