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IP/10/677 Brüssel, 3. Juni 2010 Vorratsspeicherung von Daten: Kommission leitet Schritte gegen Luxemburg ein Zwei Jahre und acht Monate nach Ablauf der Umsetzungsfrist hat Luxemburg die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten noch immer nicht vollständig umgesetzt. Dies hat wahrscheinlich negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt, da je nach Mitgliedstaat andere Anforderungen für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten gelten, und schränkt die Möglichkeiten der Polizei- und Justizbehörden ein, Telekommunikationsdaten für Strafverfolgungszwecke zu verwenden. Die Europäische Kommission hat daher den Europäischen Gerichtshof angerufen, damit dieser entscheidet, ob Luxemburg gegen seine Verpflichtung, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, verstoßen hat. Die Kommission hat die Angelegenheit heute vor den Europäischen Gerichtshof gebracht, damit dieser entscheidet, ob Luxemburg gegen seine Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstoßen hat. Luxemburg hat einen Gesetzentwurf in das luxemburgische Parlament eingebracht, der Kommission aber keinen Zeitplan für dessen Verabschiedung vorgelegt. Die unvollständige Umsetzung behindert die Arbeit der Polizeibehörden und verzerrt die wirtschaftlichen Bedingungen im Binnenmarkt zum Nachteil der Wettbewerber, die auf den Märkten in anderen Mitgliedstaaten tätig sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben sechs Mitgliedstaaten, Luxemburg eingeschlossen, die Richtlinie noch nicht umgesetzt. Ende 2009 und im Februar 2010 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Irland und Griechenland einerseits und Schweden andererseits gegen das EU-Recht verstoßen haben. Ein Verfahren gegen Österreich ist anhängig. In Rumänien wurde das einzelstaatliche Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. In Deutschland wurde ein ähnliches Urteil verkündet; gegen Ungarn ist ebenfalls ein Verfahren anhängig. Nächste Schritte Näheres zum dreistufigen Vertragsverletzungsverfahren siehe IP/10/670. Hintergrund Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten ist am 15. September 2007 abgelaufen. Allerdings war jedem Mitgliedstaat die Möglichkeit eingeräumt worden, die Anwendung dieser Richtlinie auf die Speicherung von Kommunikationsdaten betreffend Internetzugang, Internet-Telefonie und Internet-E-Mail bis zum 15. März 2009 aufzuschieben. In den vergangenen Jahren hat Luxemburg mehrfach den Aufschub der Umsetzung in nationales Recht beantragt. Im Februar 2010 teilte Luxemburg der Kommission auf deren Nachfrage mit, dass Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ins Parlament eingebracht worden sind. Da Luxemburg aber keinen genauen Zeitplan für deren Verabschiedung vorgelegt hat, ist die Kommission der Auffassung, dass der Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachgekommen ist. Weitere Informationen Presseraum auf der Webseite Justiz und Inneres: http://ec.europa.eu/justice_home/news/intro/news_intro_en.htm Homepage von Cecilia Malmström, für innere Angelegenheiten zuständiges Kommissionsmitglied: http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/malmstrom/welcome/default_en.htm |