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IP/09/ 1603 Brüssel, 28. Oktober 2009 Staatliche Beihilfen: Kommission gibt grünes Licht für Finanzierung des Österreichischen Rundfunks Die Europäische Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk veranstalter ORF nach entsprechenden Zusicherungen Österreichs nunmehr mit den EU‑Beihilfevorschriften im Einklang steht. Sie hat daher ihre diesbezügliche Untersuchung eingestellt. Österreich hat insbesondere zugesichert, den öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF zu präzisieren, die Finanzierung des ORF strikt auf das zur Erfüllung dieses Auftrags erforderliche Maß zu beschränken, vor Einführung neuer Mediendienste eine öffentliche Konsultation durchzuführen und die kommerziellen Tätigkeiten des ORF klar von dessen öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten zu trennen. In der Entscheidung werden erstmals die Kriterien angewandt, die die Kommission in ihrer überarbeiteten Rundfunkmitteilung vom 2. Juli 2009 (siehe IP/09/1072 ) aufgestellt hat. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „Ich bin davon überzeugt, dass mit den von Österreich angebotenen Zusicherungen einerseits die notwendigen Voraussetzungen für einen hochwertigen öffentlich-rechtlicher Rundfunk geschaffen und andererseits gerechte Ausgangsbedingungen in diesem Sektor aufrechterhalten werden.“ Nach Beschwerden des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und des Verbandes Österreichischer Privatsender ( VÖP) hatte die Kommission eine Untersuchung eingeleitet, um die öffentliche Finanzierung des ORF zu überprüfen. Am 31. Januar 2008 teilte die Kommission Österreich ihre vorläufige Auffassung mit, dass die Finanzierung des ORF durch Programmentgelte nicht mit den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags im Einklang steht (siehe IP/08/130 ). Die Bedenken der Kommission betrafen vor allem die ungenaue Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags insbesondere für Online-Dienste und Sportprogramme sowie das Fehlen einer angemessenen Kontrolle der Auftragserfüllung. Außerdem gab es keine angemessene Vorkehrungen, um Überkompensierungen (und somit eine mögliche Quersubventionierung kommerzieller Tätigkeiten des ORF) zu verhindern und um sicherzustellen, dass der ORF seine kommerziellen Tätigkeiten nach marktüblichen Grundsätzen ausübt. Nach mehreren Treffen zwischen Vertretern der österreichischen Regierung und der Kommission verständigten sich beide Seiten auf einen Rahmen, um die öffentliche Finanzierung des ORF und dessen Rekapitalisierung nach der Krise mit den EU‑Beihilfevorschriften in Einklang zu bringen. Präziserer öffentlich-rechtlicher Auftrag und Vorabprüfung Der öffentlich-rechtliche Auftrag wird dadurch präzisiert, dass zusätzliche Kriterien für die Erbringung neuer Mediendienste eingeführt werden. Österreich wird eine neue Medienaufsicht einrichten, die überwachen wird, inwieweit der ORF den öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt. Wenn der ORF neue Mediendienste einführen will, muss er die entsprechenden Vorschläge der Medienaufsicht unterbreiten. Die Medienaufsicht wird daraufhin eine öffentliche Konsultation durchführen, um den Mehrwert dieser Dienste für die österreichische Gesellschaft sowie deren Auswirkungen auf den Markt zu prüfen. Dabei haben die Bürger und andere Marktteilnehmer Gelegenheit, zu den vom ORF geplanten neuen Medienangeboten Stellung zu nehmen. Weitere Neuerungen Die Finanzierung des ORF wird auf das zur Erfüllung seiner öffentlich-rechtlichen Aufgaben erforderliche Maß beschränkt sein. Es sind wirksame Mechanismen vorgesehen, um im Nachhinein kontrollieren zu können, ob es möglicherweise zu einer Überkompensierung gekommen ist. Die kommerziellen Tätigkeiten des ORF werden strikt von dessen öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten getrennt. Die neue Medienaufsicht wird nicht nur überprüfen, inwieweit der ORF seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt, sondern auch dafür Sorge tragen, dass der ORF für die Erbringung seiner öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten keinen überhöhten finanziellen Ausgleich erhält. Der ORF wird dazu verpflichtet, nicht genutzte Sportrechte Dritten in Sublizenzierung anzubieten. Außerdem wird sich der Kanal ORF Sport Plus auf Sportarten konzentrieren, denen in der österreichischen Medienberichterstattung kein breiter Raum zukommt. Bei den vom ORF geplanten neuen Spartenprogrammen für Information und Kultur wird im Rahmen einer Vorabprüfung untersucht, welchen Mehrwert sie haben und wie sich möglicherweise auf den Markt auswirken werden. Die Programmgestaltung der bestehenden Fernsehkanäle ORF1 und ORF2 wird Gegenstand einer laufenden internen Qualitätskontrolle sein. Außerdem können bei der neuen Medienaufsicht Beschwerden eingereicht werden. Österreich hat 12 Monate Zeit, um seine Zusicherungen umzusetzen. Die Kommission wird diese Umsetzung verfolgen. Der ORF darf neue Online-Dienste einführen, bevor alle zweckdienlichen Maßnahmen förmlich umgesetzt sind, sofern diese Angebote erst dann kommerziell verwertet werden, wenn die neue Medienaufsicht deren Mehrwert und deren Auswirkungen auf den Markt geprüft hat. Diese Vorgehensweise kommt insbesondere bei der geplanten neuen „ORF TV-THEK“ zum Tragen, über die ORF-eigene TV‑und Hörfunkproduktionen heruntergeladen werden können. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die Entscheidung im Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer E 2/2008 veröffentlicht. Über neu im Internet veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News . Hintergrund Am 2. Juli 2009 nahm die Kommission eine überarbeitete Mitteilung über staatliche Beihilfen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an ( IP/09/1072 ). Zuvor hatte die Kommission auf der Grundlage der Vorgängermitteilung aus dem Jahr 2001 ( IP/01/1429 ) mehr als 20 Entscheidungen in diesem Bereich erlassen. Dabei ging es beispielsweise um die Änderung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Frankreich ( IP/05/458 ), Portugal ( IP/06/349 ) , Belgien ( IP/08/316 ), Irland ( IP/08/317 ) und Deutschland ( IP/07/543 ). |