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Brüssel, 18. Dezember 2008
Neue EU-Vorschriften für sicheres
Kinderspielzeug
Die Europäische Kommission begrüßt
die heutige Annahme ihres Vorschlags durch das Europäische Parlament, durch
den die EU-Vorschriften zur Spielzeugsicherheit wesentlich strenger gefasst
werden. Mit dem Vorschlag erhalten die Verbraucher die Sicherheit, dass das in
der EU verkaufte Spielzeug weltweit die höchsten Sicherheitsanforderungen
erfüllt, insbesondere wenn es um die Verwendung von Chemikalien
geht.
Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission und zuständig
für das Ressort Unternehmen und Industrie, erklärte hierzu:
„Die Gesundheit und Sicherheit von Kindern sind ein kostbares Gut und
erfordern höchst möglichen Schutz. Ich freue mich sehr darüber,
dass die EU in der Lage war, sich in Rekordzeit auf diese robusten,
weitreichenden Vorschriften für sicheres Spielzeug zu einigen. Mit den
neuen Vorschriften werden die neuesten Gesundheits- und Sicherheitsstandards
berücksichtigt. Was der Gesetzgeber für die Sicherheit von Kindern tun
kann, wenn sie mit Spielzeug umgehen, wurde getan.“
Mit dem neuen Rechtsrahmen werden zahlreiche Gebiete abgedeckt, wodurch
gewährleistet ist, dass Spielzeug kein Gesundheits- oder Verletzungsrisiko
birgt. Die bestehenden Vorschriften für die Vermarktung von Spielzeug, das
in der EU produziert und dorthin importiert wird, werden verbessert, wodurch die
Zahl der spielzeugbedingten Unfälle verringert wird und langfristige
Vorteile für die Gesundheit erzielt werden.
Neue chemische Anforderungen
Chemikalien, die krebserzeugend, erbgutverändernd oder
fortpflanzungsgefährdend sein können, sogenannte KEF-Stoffe,
sind für zugängliche Teile von Spielzeug nicht mehr erlaubt. Für
bestimmte Stoffe wie Nickel wurden die zulässigen Grenzwerte gesenkt, und
Schwermetalle, die besonders toxisch sind, wie Blei oder Quecksilber,
dürfen für die Herstellung von Spielzeug nicht mehr verwendet werden.
Allergene Duftstoffe sind entweder völlig verboten, wenn sie über ein
hohes allergenes Potenzial verfügen, oder müssen auf dem Spielzeug
angegeben werden, wenn sie bei Verbrauchern Allergien hervorrufen
können.
Verbesserte Sicherheitsanforderungen zur Verringerung der
Erstickungsgefahr
Vorschriften, die Kinder vor Erstickung an Spielzeugteilen, insbesondere
Kleinteilen, schützen sollen, werden enger gefasst. Dabei wird unter
anderem die neue Gefahr berücksichtigt, die beispielsweise von Spielzeug
mit Saugnäpfen ausgeht. In Lebensmitteln enthaltenes Spielzeug oder
zusammen mit einem Lebensmittel angebotenes Spielzeug muss gesondert verpackt
sein. Spielzeug, das erst dann zugänglich wird, wenn das mit ihm verbundene
Lebensmittel verzehrt worden ist (z. B. sogenannte Party-Lollipops), wird
verboten.
Warnhinweise auf Spielzeug
Zur Vermeidung von Unfällen müssen auf dem Spielzeug deutlich
erkennbare und für den Verbraucher leicht lesbare und verständliche
Warnhinweise angebracht werden. Unzulässig sind Warnhinweise, die im
Widerspruch zum Verwendungszweck des Spielzeugs stehen, insbesondere der Hinweis
„Nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten“, auf
Spielzeug, das eindeutig für diese Altersgruppe gedacht ist. In
Lebensmitteln enthaltenes Spielzeug oder zusammen mit einem Lebensmittel
angebotenes Spielzeug muss folgenden Gefahrenhinweis tragen: „Enthält
Spielzeug, Beaufsichtigung durch Erwachsene empfohlen.“
Auflagen für Spielzeughersteller und -importeure
Die Auflagen für Spielzeughersteller und -importeure werden erheblich
strenger gefasst. Bevor ein Hersteller prüft, ob ein Spielzeug den
Sicherheitsbestimmungen der Richtlinie entspricht, muss er eine
Sicherheitsbewertung des Spielzeugs durchführen und umfassendere technische
Informationen für alle seine Produkte beschaffen, einschl. der verwendeten
Chemikalien, damit eine Rückverfolgbarkeit durch die
Marktaufsichtsbehörden möglich ist. Importeure müssen
überprüfen, ob die Hersteller die Konformitätsbewertung des
Spielzeugs korrekt durchgeführt haben und gegebenenfalls
Stichprobenkontrollen selbst durchführen. Entspricht
hergestelltes/importiertes Spielzeug nicht den Sicherheitsanforderungen der
Richtlinie, können die Mitgliedstaaten Sanktionen verhängen. Die
Auflagen für den Spielzeugvertrieb werden ebenfalls verschärft.
Strenge nationale Marktüberwachungssysteme
Die Mitgliedstaaten müssen künftig sicherstellen, dass die
Marktaufsichtsbehörden ausreichende Kontrollen an den EU-Außengrenzen
und innerhalb der EU durchführen. Dazu gehören Überprüfungen
aller Wirtschaftsteilnehmer vor Ort, damit gewährleistet ist, dass
gefährliches Spielzeug sofort verboten oder vom Markt genommen wird. Die
Marktaufsichtsbehörden können Spielzeug auch vernichten, wenn es eine
schwerwiegende Gefahr darstellt. Durch die strengeren
Marktüberwachungsbestimmungen erhält auch die CE-Kennzeichnung mehr
Gewicht. Künftig ist die CE-Kennzeichnung stets auf der Verpackung
anzubringen, wenn die Kennzeichnung des verpackten Spielzeugs von außen
nicht sichtbar ist.