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IP/07/442 Brüssel, den 29. März 2007 Durchführung der neuen europäischen Sanktionsvorschriften für MeeresverschmutzerAb April werden die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit gleicher Entschlossenheit gegen die Verursacher illegaler Schadstoffeinleitungen auf See vorgehen, denn es werden Rechtsvorschriften ihre volle Wirkung entfalten, die im Jahr 2005[1] verabschiedet worden sind. Europa wird damit endlich über ein System von Sanktionen verfügen, die ausreichend abschreckend sind, um die Meeresverschmutzung wirksamer zu vermeiden und zu bekämpfen. Illegale Einleitungen auf See sind leider immer noch eine Realität[2], und es ist für Europa mehr denn je eine Priorität, sie zu vermeiden.„Illegale Schadstoffeinleitungen und grobe Fahrlässigkeit müssen unbedingt bekämpft werden: die Strafandrohung wird helfen, unsere Küsten zu schützen. Wir können nicht länger hinnehmen, dass eine kleine Minderheit von Betreibern die Meere vorsätzlich oder grob fahrlässig verschmutzt und dadurch das Image der gesamten Seeverkehrsindustrie schädigt“, erklärte Jacques Barrot, Vizepräsident und für den Bereich Verkehr zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission. Die Richtlinie 2005/35 über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße zielt, im Einklang mit dem Völkerrecht, darauf ab, gegen jede Person – Kapitän, Eigner, Betreiber oder Befrachter eines Schiffes oder Klassifikationsgesellschaft – Sanktionen zu verhängen, die nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig eine illegale Verschmutzung herbeiführt oder dazu beitragen hat. Die Richtlinie betrifft Schadstoffeinleitungen in allen Meereszonen, auch auf hoher See. Sie gilt unabhängig von der Flagge für alle Schiffe, die einen Hafen in der Europäischen Union anlaufen. Die Regelung sieht weiter eine Zusammenarbeit zwischen den Hafenstaatbehörden vor und wird eine Verfolgung im nächsten Anlaufhafen erleichtern. Die Richtlinie zielt unter anderem darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Aufspürung von Schadstoffeinleitungen und der Erarbeitung von Verfahren, die es ermöglichen, eine Einleitung einem bestimmten Schiff zuzuordnen, zu stärken. Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs wird die Kommission und die Mitgliedstaaten dabei unterstützen. Die Mitgliedstaaten setzen diese Richtlinie spätestens am 31. März 2007 in einzelstaatliches Recht um. Die Kommission wird ihre Anwendung genauestens überwachen. [2] Dies haben die Ergebnisse einer Reihe von Inspektionen von Schiffen gezeigt, die unlängst im Rahmen der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle durchgeführt wurden: Die 25 Seeschifffahrtsbehörden der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle führten eine Inspektionskampagne (Concentrated Inspection Campaign, CIC) durch, um sicherzustellen, dass Schiffe, die Häfen der Pariser Vereinbarung anlaufen, den Bestimmungen von Anhang I des MARPOL-Übereinkommens entsprechen. Die Inspektionskampagne wurde zwischen dem 1. Februar 2006 und dem 30. April 2006 durchgeführt. Während dieser 3 Monate wurden 4616 Schiffe inspiziert. 128 Schiffe wurden aufgrund schwerer Mängel zurückgehalten. Auf 86 Schiffen wurden illegale Einleitungsvorrichtungen für Schlamm gefunden. http://www.parismou.org/ParisMOU/Whats+New/News/xp/menu.3941/default.aspx |