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Fusionen: Kommission genehmigt geplante Übernahme von ProSiebenSat.1 durch KKR und Permira

Reference:  IP/07/229    Date:  22/02/2007
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IP/07/229

Brüssel, den 22 Februar 2007

Fusionen: Kommission genehmigt geplante Übernahme von ProSiebenSat.1 durch KKR und Permira

Die Europäische Kommission hat im Rahmen der EU-Fusionskontrollverordnung die geplante Übernahme der zweitgrößten deutschen TV-Senderkette, ProSiebenSat.1, durch die Finanzinvestoren Permira mit Sitz auf den Kanalinseln und Kohlberg Kravis Roberts (KKR) mit Sitz in den USA genehmigt. Nach Auffassung der Kommission wird der wirksame Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben durch den geplanten Zusammenschluss nicht erheblich behindert.

Permira und KKR sind private Beteiligungsgesellschaften. Im Mediensektor kontrollieren sie gemeinsam die niederländische Fernsehgruppe SBS, die vor allem in Skandinavien sowie in den Niederlanden und Belgien aktiv ist. Permira kontrolliert ferner All3Media, ein britisches Unternehmen, das Fernsehsendungen produziert und TV-Rechte vermarktet. ProSiebenSat.1 betreibt in Deutschland fünf Fernsehkanäle. Vier davon werden durch Werbung finanziert. Durch den geplanten Zusammenschluss werden KKR und Permira in den deutschen Free-TV-Markt einsteigen und damit ihre Position bei den nationalen Fernsehsendern ausbauen.

Bei der Prüfung des geplanten Zusammenschlusses stellte die Kommission fest, dass es keine horizontalen Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten von ProSiebenSat.1 und SBS gibt. Hinsichtlich der vertikalen Beziehung zwischen All3Media und ProSiebenSat.1 bei der Vermarktung von TV-Inhalten ergab die Untersuchung der Kommission, dass aufgrund des geringfügigen Absatzes in Deutschland kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken besteht.

Die Kommission prüfte ferner die potenziellen Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses im Zusammenhang mit der Tatsache, dass ProSiebenSat.1 und SBS in ihren jeweiligen Sendegebieten zu den größeren Fernsehsendern gehören. Dabei kam sie dem Schluss, dass nicht die Gefahr besteht, dass das neue Unternehmen durch die Fusion in die Lage versetzt wird, seine Wettbewerber vom Markt zu verdrängen oder sie zu benachteiligen.

Weitere Informationen über diesen Zusammenschluss werden auf der folgenden Internet-Seite eingestellt:

http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/cases/index/m90.html#m_4547