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IP/07/1297 Brüssel, den 11. September 2007 Auch künftig müssen Briten und Iren nicht auf Pints und Meilen verzichtenGroßbritannien und Irland dürfen einem Kommissionsvorschlag zufolge Maßeinheiten wie ein Pint Bier oder Milch oder die Längeneinheiten Meile, Yard und Fuß beibehalten. Auch für den Handel mit den Vereinigten Staaten ist der Kommissionsvorschlag von Bedeutung, da er vorsieht, auf unbegrenzte Zeit neben metrischen auch andere Maßangaben zuzulassen. Dem Vorschlag liegt das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung zu Jahresbeginn zugrunde, wonach es mit der Umsetzung der Richtlinie 80/181/EWG keinerlei Probleme gibt. Diese Richtlinie erlaubt es Großbritannien und Irland, metrische und andere Maßeinheiten auf Wunsch parallel weiter zu verwendenDer für Unternehmen und Industriepolitik zuständige EU-Kommissar Verheugen erklärte hierzu: „Unser Vorschlag wird die bestehenden Gemeinschaftsvorschriften, die seit 27 Jahren problemlos umgesetzt werden, weiter festigen. Die unbefristete Freigabe der Verwendung weiterer Maßeinheiten neben unseren metrischen Einheiten wird von der Industrie unterstützt und ist als deutliches Signal an unsere US-amerikanischen Partner zu verstehen, dass sich die EU ein möglichst barrierefreies Handelsumfeld wünscht. (Gleichzeitig hoffe ich, dass sich die USA ihrerseits nicht gegen Produkte sperren werden, die auf ihrem Etikett nur metrische Angaben haben. Mit diesem Vorschlag bringt die Europäische Kommission zugleich auch noch einmal zum Ausdruck, wie wichtig und erhaltenswert die Tradition und Bräuche Großbritanniens und Irlands sind.)“ Die Kommission schlägt vor, Großbritannien und Irland die Beibehaltung der derzeitigen Ausnahmeregelung zu gestatten, ohne eine Frist nennen zu müssen, zu dem diese Regelung ausläuft. Betroffen sind die Angaben Pint für Milch in Mehrwegflaschen und Bier und Apfelwein vom Fass, Meile für Geschwindigkeits- und Entfernungsangaben sowie Feinunze für Edelmetalle. Die Angabe Acre hingegen wird für Katasterzwecke in beiden Ländern nicht mehr verwendet und daher von der Ausnahmeregelung ausgenommen. Schließlich stellt die Kommission in ihrem Vorschlag noch klar, dass die Richtlinie für sämtliche Bereiche gilt, die durch die derzeit gültigen Verträge geregelt sind. Einzelne Anwendungsbereiche müssen daher nicht länger konkret formuliert werden. Die öffentliche Anhörung fand in den 10 Wochen vor dem 1. März 2007 statt. Der Vorschlag folgt einer einstimmigen Empfehlung der Industrie, die Ausnahmeregelung für Großbritannien und Irland unbefristet weiter gelten zu lassen und unbefristet neben den metrischen Angaben zusätzliche Angaben in anderen Einheiten zuzulassen. Hintergrundinformation: Mit der Richtlinie 80/181/EWG wurden die Maßeinheiten des Internationalen Systems (SI) in der EU als gesetzliche Maßeinheiten verbindlich. Das SI wurde von der durch die Meterkonvention vom 20. Mai 1875 eingesetzten Allgemeinen Konferenz über Maße und Gewichte verabschiedet. Das metrische SI-System wird im WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse als internationaler Standard anerkannt. Die Richtlinie schafft eine einheitliche Regelung, sodass im Binnenmarkt keine Handelshemmnisse infolge Verwendung unterschiedlicher Maßeinheiten entstehen. Nach der bisherigen Fassung der Richtlinie können Großbritannien
und Irland ihre traditionellen Maßeinheiten zunächst weiter verwenden,
müssen aber einen Termin festlegen, zu dem diese Ausnahmeregelung auslaufen
soll. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass diese Einheiten nur im Inland
verwendet werden und den grenzüberschreitenden Handel nicht
behindern. |