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IP/06/293 Brüssel, den 10. März 2006 Bericht der Kommission über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer KulturenIn Anbetracht der begrenzten Erfahrungen mit dem Anbau gentechnisch veränderter Kulturen in der EU und der noch nicht abgeschlossenen Einführung entsprechender Maßnahmen in den Mitgliedstaaten erscheint es derzeit nicht gerechtfertigt, EU-weite Rechtsvorschriften über die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen aufzustellen. Das ist das wichtigste Ergebnis eines heute von der Europäischen Kommission veröffentlichten Berichts. Vor einer Entscheidung wird die Kommission jedoch eingehende Konsultationen mit den betroffenen Interessengruppen führen. Hierzu bietet die Konferenz, die am 5. und 6. April in Wien stattfinden wird, eine gute Gelegenheit. Die Maßnahmen zur Koexistenz sind in einer Empfehlung der Kommission vom Juli 2003 geregelt. Sie sollen gewährleisten, dass genetisch veränderte Kulturen neben konventionellen Kulturen angebaut werden können und dabei keine negativen wirtschaftlichen Folgen durch unbeabsichtigte Vermischung eintreten. Die Kommission schlägt vor, gemeinsam mit Mitgliedstaaten und Interessengruppen Empfehlungen für kulturspezifische technische Trennungsmaßnahmen auszuarbeiten. „Effiziente und kostenwirksame Konzepte für die Koexistenz sind unerlässlich, damit Erzeuger und Verbraucher die Wahlmöglichkeit zwischen gentechnisch veränderten und nicht veränderten Erzeugnissen haben“, erklärte Mariann Fischer Boel, Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. „Es geht hier nicht um Fragen des Gesundheits- oder Umweltschutzes. Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) dürfen auf dem EU-Markt nur zugelassen werden, wenn nachgewiesen ist, dass sie völlig unbedenklich sind. Damit die Verbraucher genau wissen, was sie kaufen, hat die EU ein modernes System zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von GVO entwickelt. Um sicherzustellen, dass die in der EU geltenden strengen Grenzwerte für unbeabsichtigte Spuren von GVO in konventionellen oder ökologischen Erzeugnissen eingehalten werden, sind Trennungsmaßnahmen vorgeschrieben. Die Anbaubedingungen sind von Land zu Land sehr unterschiedlich und die Erfahrungen mit gentechnisch veränderten Kulturen in Europa noch begrenzt. Daher erscheint es gegenwärtig nicht angebracht, einheitliche EU-Regeln vorzusehen.” In der EU gibt es noch sehr wenig Erfahrung mit gentechnisch veränderten Kulturen. Der gewerbliche Anbau beschränkt sich bisher auf zwei Sorten von gentechnisch verändertem Mais. Davon wurden im Jahr 2004 in Spanien 58.000 Hektar angebaut, was rund 12 % der gesamten spanischen Maisanbaufläche entsprach. In anderen Mitgliedstaaten beschränkt sich der Anbau auf einige 100 Hektar. In Spanien wird gentechnisch veränderter Mais seit 1998 auf Basis eines nicht verbindlichen Verfahrenskodex angebaut. Um die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Rechtsvorschriften oder sonstigen Regelungen für die Koexistenz zu unterstützen, hatte die Kommission am 23. Juli 2003 eine Empfehlung über Leitlinien für einzelstaatliche Strategien und geeignete Verfahren erlassen. Die meisten Mitgliedstaaten arbeiten noch an ihren Konzepten. Bis Ende 2005 hatten Deutschland, Dänemark, Portugal und sechs österreichische Bundesländer Koexistenzvorschriften erlassen. Begleitprogramme, mit denen die Wirksamkeit und wirtschaftliche Machbarkeit der getroffenen Maßnahmen geprüft werden sollen, müssen noch aufgestellt und durchgeführt werden. Die Koexistenzmaßnahmen sollen Landwirte, die nicht gentechnisch veränderte Kulturen anbauen, vor den etwaigen wirtschaftlichen Folgen einer unbeabsichtigten Vermischung mit GVO schützen. Nach der Empfehlung der Kommission sollten die Koexistenzmaßnahmen nicht über das Maß hinausgehen, das erforderlich ist, um zufällige Spuren von GVO unterhalb der EU-Schwellenwerte für die Etikettierung zu halten. Damit soll eine unnötige Belastung der Wirtschaft vermieden werden. Die Maßnahmen sollen wissenschaftlich fundiert und verhältnismäßig sein und den Anbau gentechnisch veränderter Kulturen nicht generell verbieten. Die meisten Mitgliedstaaten gründen ihre Konzepte auf Betriebsführungsmaßnahmen der einzelnen Betriebe oder in Abstimmung zwischen benachbarten Betrieben. Die Verantwortung für Trennungsmaßnahmen wird in der Regel den Anbauern gentechnisch veränderter Kulturen auferlegt. Die sehr unterschiedlichen Verhältnisse in der Landwirtschaft der EU bedeuten, dass die Maßnahmen zur Koexistenz den örtlichen Bedingungen und Anbauformen angepasst sein müssen. Daher ist den Mitgliedstaaten größtmöglicher Spielraum bei der Entwicklung eigener Regelungen zu lassen. Die Kommission hält es für nötig, weitere Erfahrungen zu sammeln, bevor von dem derzeitigen, auf Subsidiarität gegründeten Konzept abgegangen wird, das der Empfehlung von 2003 zugrunde lag. Sie wird jedoch die Meinungen der Interessengruppen genau zur Kenntnis nehmen. Eine Gelegenheit hierfür bietet die Konferenz zur Koexistenz, die vom 4. bis 6. April 2006 in Wien stattfindet. In der Zwischenzeit will die Kommission sich verstärkt um eine optimale Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bemühen, die neuesten wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Angaben über Trennungsmaßnahmen prüfen, zusammen mit den Mitgliedstaaten geeignete Verfahren für technische Trennungsmaßnahmen einschließlich kulturspezifischer Empfehlungen entwickeln und mehr Informationen über die einzelstaatlichen Haftpflichtsysteme einholen. Im Jahr 2008 wird die Kommission über die weiteren Fortschritte und über den Stand der Koexistenzmaßnahmen in den Mitgliedstaaten Bericht erstatten. Siehe auch IP/06/230 |
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