IP/05/737
Brüssel, den 15. Juni 2005
Wettbewerb: Geldbuße von 60 Mio. EUR
gegen AstraZeneca wegen Missbrauchs des Patentsystems zur Hinauszögerung
des Markteintritts von konkurrierenden Generikaherstellern
Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße von
60 Mio. EUR gegen die anglo-schwedische Gruppe AstraZeneca wegen
missbräuchlicher Ausnutzung des Patentsystems und der Verfahren des
Inverkehrbringens von Arzneimitteln festgesetzt, mit denen der Markteintritt von
Wettbewerbern hinausgezögert wurde, die Generikaversionen des
Magengeschwürmittels Losec herstellen. Die Kommission hat mit Entscheidung
festgestellt, dass das Vorgehen von AstraZeneca ein schwerwiegender Missbrauch
seiner marktbeherrschenden Stellung im Sinne der EG- und EWR-Wettbewerbsregeln
war.
Das für Wettbewerb zuständige Kommissionsmitglied Neelie Kroes
äußerte sich hierzu wie folgt: "Die Kommission steht voll hinter dem
Erfordernis, dass innovative Produkte durch geistige Eigentumsrechte umfassend
geschützt werden, so dass die Unternehmen ihre FuE-Aufwendungen wieder
hereinholen können und für ihre Innovationsanstrengungen belohnt
werden. Es ist jedoch nicht Sache des marktbeherrschenden Unternehmens, sondern
des Gesetzgebers, darüber zu befinden, welche Schutzzeit angemessen ist.
Die Irreführung der Aufsichtsbehörden, um eine längere
Schutzdauer zu erwirken, dämpft den Innovationsanreiz und ist eine
schwerwiegende Verletzung der EU-Wettbewerbsregeln. Die Gesundheitssysteme in
ganz Europa benötigen generische Arzneimittel, um ihre Kosten zu senken.
Niedrigere Preise gereichen auch den Patienten zum Vorteil. Durch die
Verhinderung des von Generika ausgehenden Wettbewerbs konnte AstraZeneca
für Losec künstlich überhöhte Preise verlangen. Hinzu kommt,
dass der von Generikaerzeugnissen ausgehende Wettbewerb nach Ablauf des
Patentschutzes ein Anreiz für Innovationen bei Arzneimitteln ist".
Zwischen 1993 und dem Jahr 2000 hat AstraZeneca gegen die EG- und
EWR-Wettbewerbsregeln verstoßen, indem es den Markteintritt von
Generikaversionen von Losec blockiert oder hinausgezögert und
Paralleleinfuhren von Losec verhindert hat. Dies geschah auf folgende Weise:
- Angabe irreführender Informationen an verschiedene Patentämter im
EWR, wodurch AstraZeneca einen verlängerten Patentschutz für Losec
durch so genannte ergänzende Schutzzertifikate erwirkte. Die
Patentbehörden stützten sich im Wesentlichen auf die von AZ erteilten
Informationen und waren nicht wie bei normalen Patentermittlungen verpflichtet,
der Frage nachzugehen, ob es sich um innovative Produkte handelte. Das
irreführende Verhalten von AZ führte zu Missbräuchen in Belgien,
Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und dem Vereinigten
Königreich.
- Missbrauch der Regeln und Verfahren der nationalen Arzneimittelagenturen,
von denen die Marktzulassungen für Arzneimittel erstellt werden, durch
Abmeldung der Marktzulassung für Losec-Kapseln in Dänemark, Norwegen
und Schweden, um den Markteintritt von Generikaherstellern und
Parallelhändlern zu blockieren oder hinauszuzögern. Zu jener Zeit
konnten Generika nur in Verkehr gebracht werden und wurden Einfuhrlizenzen
erhielten an Paralleleinführer nur erteilt, wenn eine Marktzulassung des
entsprechenden Originalprodukts, nämlich Losec, als Referenz vorlag. Die
Marktzulassung verleiht das Recht, ein Arzneimittel zu verkaufen, aber nicht,
die Wettbewerber vom Markt auszuschließen. Im Gegensatz zu Patenten,
ergänzenden Schutzzertifikaten und der Datenausschließlichkeit besteht
der Zweck der Marktzulassungen nicht darin, die Innovation zu fördern,
weshalb die Feststellung eines Missbrauchs die Innovationsanreize nicht
beeinträchtigt. Spätere Änderungen an den einschlägigen
EU-Rechtsvorschriften verhindern, dass sich eine derartige Vorgehensweise
wiederholt.
Losec war das erste einer neuen Generation von
Arzneimitteln, so genannten Protonenpumpen-Inhibitoren zur Behandlung von
Magengeschwüren und anderen säureverursachten Leiden. Der erste
Patentschutz für Losec wurde im Jahr 1979 erteilt, als Losec das weltweit
meist verkaufte verschreibungspflichtige Arzneimittel war.
Mit der Entscheidung der Kommission wurde die beherrschende Stellung von
AstraZeneca auf dem Markt der Protonenpumpen-Inhibitoren nicht beseitigt,
sondern lediglich der Missbrauch dieser Stellung beendet. Bei der Geldbuße
wurde berücksichtigt, dass einige Merkmale des Missbrauches als neuartig
anzusehen sind.