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IP/05/161 Brüssel, den 10. Februar 2005 Wettbewerb: Kommission beanstandet internationale Roaminggebühren für Mobiltelefone in DeutschlandDie Europäische Kommission hat zwei getrennte Mitteilungen von Beschwerdepunkten an die deutschen Mobilfunkbetreiber T-Mobile und Vodafone gesandt, weil sie vermutet, dass die Praktiken dieser beiden Unternehmen unter die Bestimmungen von Artikel 82 des EG-Vertrages über den Missbrauch von Monopolmacht fallen. Die Kommission hat dabei insbesondere die hohen Gebühren beanstandet, die von T-Mobile und Vodafone anderen Mobilfunkbetreibern für internationale Roamingdienste auf Großabnehmerebene berechnet werden. Ausländische Mobilfunkbetreiber müssen Anbietertarife für die Nutzung der deutschen Netze von T-Mobile und Vodafone bezahlen, wenn ihre eigenen Abonnenten ihre Mobiltelefone in Deutschland gebrauchen (so genanntes Roaming). Hohe Anbietertarife schaden den Verbrauchern insofern, als sie an die Abonnenten der Mobilfunkbetreiber voll weitergegeben werden. Die Kommission hatte am 2. Juli 2004 bereits zwei ähnliche Mitteilungen von Beschwerdepunkten an die Mobilfunkbetreiber Vodafone und O2 (siehe IP/04/994) gesandt. Mit diesem Vorgehen will die Kommission gewährleisten, dass die europäischen Verbraucher keine übermäßigen Gebühren bezahlen müssen, wenn sie ihre Mobiltelefone auf Reisen in Europa verwenden. Die Kommission hat es nämlich durch ihre Koordinierung der technischen Normen ermöglicht, dass ein Mobiltelefon auch in anderen EU-Ländern verwendet werden kann. Sie will deshalb verhindern, dass diese Errungenschaft durch hohe Roaminggebühren neutralisiert wird, die erheblich oberhalb der Tarife liegen, die für Inlandsgespräche auf Mobiltelefonen gelten. Die Untersuchungen der Kommission weisen darauf hin, dass T-Mobile zwischen 1997 und wenigstens Ende 2003 seine beherrschende Stellung auf dem deutschen Markt der Erbringung internationaler Roamingdienste an Großabnehmer über sein eigenes Netz missbraucht hat. Der Missbrauch bestand darin, dass den europäischen Mobilnetzbetreibern unbillige, überhöhte Anbietertarife berechnet wurden. Hinsichtlich der von Vodafone von Anfang 2000 bis zumindest Ende 2003 berechneten Anbietertarife ist die Kommission zu den gleichen Schlussfolgerungen gelangt. Gemäß den bei ihren Nachprüfungen im Juli 2001 eingeholten Beweismitteln geht die Kommission davon aus, dass jedes deutsche Einzelnetz von 1997 bis wenigstens Ende 2003 einen getrennten Markt bildete. In diesem Zeitraum befanden sich T-Mobile und Vodafone in einer beherrschenden Stellung auf ihren jeweiligen Netzen. Die Untersuchung hat auch ergeben, dass die mit Roamingdiensten erzielten Gewinne um ein mehrfaches höher waren als die von Mobilfunkbetreibern erbrachten vergleichbaren Dienste. Auch waren die Tarife für Roaminganrufe wesentlich höher als die Preise, die von T-Mobile und Vodafone für die Anrufe deutscher Abonnenten von unabhängigen Diensteanbietern auf ihren jeweiligen Netzen berechnet werden. T-Mobile und Vodafone ermöglichen den Zugang zu Roamingdiensten für unabhängige Diensteanbieter. Die Erbringung dieser Dienste für deutsche Abonnenten von unabhängigen Diensteanbietern ähnelt im Wesentlichen den entsprechenden Diensten an Mobilfunkbetreiber, deren Abonnenten ihr Mobiltelefon für das Roaming in Deutschland benutzen. Die Kommission beanstandet deshalb die beträchtlichen Preisunterschiede zwischen diesen beiden weitgehend vergleichbaren Diensten. In der Mitteilung der Beschwerdepunkte wird die vorläufige Haltung der Kommission zu der Verletzung der Wettbewerbsregeln (Artikeln 82 EGV) dargelegt. T-Mobile und Vodafone erhalten damit Gelegenheit, auf die bisherigen Ergebnisse der Kommission schriftlich und mündlich zu antworten. Diese Untersuchungsergebnisse greifen jedoch nicht dem Endergebnis eines Verfahrens vor. |