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IP/01/1625 Brüssel, den 21. November 2001 Kommission verhängt Geldbußen gegen Vitaminkartelle Die Europäische Kommission hat heute gegen acht Vitaminhersteller wegen Beteiligung an acht geheimen Marktaufteilungs- und Preisfestsetzungsabsprachen Geldbußen in Höhe von insgesamt 855.22 Mio. EUR verhängt. Zusammensetzung und Dauer dieser Kartelle waren zwar unterschiedlich, insgesamt waren sie aber alle zwischen September 1989 und Februar 1999 aktiv. Die höchste Geldbuße muss der Schweizer Konzern Hoffmann-La Roche als Anstifter und Mitglied aller acht Kartelle zahlen: insgesamt 462 Mio. EUR. Diese Absprachen sind nach den Worten von Wettbewerbskommissar Mario Monti wegen des breiten Spektrums an Vitaminen, die in einer Vielzahl von Produkten - von Getreideflockengerichten, Keksen und Getränken über Tierfuttermittel bis hin zu Medikamenten und Kosmetika - verwendet werden, die schlimmsten Kartelle, gegen die die Kommission jemals ermittelt hat. Durch die geheimen Absprachen hätten die Hersteller zum Schaden der Verbraucher und zum eigenen - illegalen - Profit höhere Preise verlangen können, als dies bei echtem Wettbewerb möglich gewesen wäre. Besonders schwer wiege der Umstand, dass die verbotenen Verhaltensweisen Substanzen betrafen, die wesentliche Bestandteile der Ernährung sind und als solche unabdingbar für ein normales Wachstum und ein gesundes Leben. Nach Aufnahme der Ermittlungen im Mai 1999 stellte die Kommission fest, dass insgesamt 13 europäische und außereuropäische Unternehmen an Kartellen beteiligt waren, die auf eine Ausschaltung des Wettbewerbs auf folgenden Produktmärkten abzielten: Vitamine A, E, B1, B2, B5, B6, C, D3, Biotin (H), Folsäure (M), Betacarotin und Carotinoide. Auffallend bei diesen umfassenden Verstößen war die Schlüsselrolle, welche die beiden führenden Vitaminhersteller - Hoffmann-La Roche und BASF - bei praktisch allen Absprachen spielten; andere Anbieter waren nur an einzelnen Vitaminkartellen beteiligt. Im Einzelnen wurden folgende Geldbußen festgesetzt:
Gegen die übrigen fünf Hersteller - die deutsche Lonza AG und die vier japanischen Firmen Kongo Chemical Co Ltd, Sumitomo Chemical Co Ltd, Sumika Fine Chemicals Ltd und Tanabe Saiyaku Co Ltd - wurden keine Geldbußen verhängt, da sie ihre Teilnahme an den Absprachen in den betreffenden Produktmärkten (Vitamin H bzw. Folsäure) fünf Jahre vor Beginn der Kommissionsermittlungen oder noch früher eingestellt hatten. Hier, wie im Falle des Vitamin-B1- und des Vitamin-B6-Kartells, greifen die einschlägigen Verjährungsbestimmungen des EU-Rechts. Die Kartelle Die Kartellmitglieder haben für die diversen Vitaminprodukte jeweils Preise festgelegt und Absatzquoten zugewiesen, Preissteigerungen vereinbart und umgesetzt, Preisbekanntmachungen entsprechend ihren Vereinbarungen herausgegeben und die Produkte zu den vereinbarten Preisen verkauft. Außerdem schufen sie einen Mechanismus zur Überwachung und Sicherung der Einhaltung ihrer Vereinbarungen und kamen regelmäßig zusammen, um die Umsetzung ihrer Pläne zu besprechen. Die Vorgehensweise der einzelnen Kartelle war im Wesentlichen gleich, wenn nicht sogar identisch (Festsetzung von „Ziel"- und „Mindest"-Preisen, Wahrung des Status quo bei den Marktanteilen und Kompensationsabsprachen). Sie beinhaltete insbesondere die Festlegung einer formalen Struktur und Hierarchie der unterschiedlichen Leitungsebenen, oft mit sich überschneidender Mitgliedschaft auf höchster Leitungsebene, um die Effizienz der Kartelle zu gewährleisten; den Austausch von Informationen über Umsätze, Absatzmengen und Preise bei regelmäßigen, d.h. vierteljährlichen oder monatlichen, Zusammenkünften; (im Falle der großen Kartelle) die Erarbeitung, Vereinbarung, Durchführung und Überwachung eines Jahres-„Budgets" mit Anpassung der erreichten Ist-Verkäufe entsprechend den im „Budget" zugeteilten Quoten. Die Kartellabsprachen folgten in der Regel stets demselben Schema, und zwar zunächst auf den Märkten für die Vitamine A und E, später mit gewissen Abweichungen auch in anderen Produktmärkten. Hoffmann-La Roche handelte bei den Zusammenkünften und Verhandlungen in Japan und Fernost als Beauftragter und Vertreter der europäischen Hersteller. Die gleichzeitige Existenz der geheimen Absprachen auf den einzelnen Vitaminmärkten war weder spontan noch zufällig, sondern wurde stets von denselben Personen auf den höchsten Führungsebenen der betreffenden Unternehmen geplant und geleitet. Die beteiligten Unternehmen Haupttriebkraft und Hauptnutznießer der Absprachen war der Hoffmann-La Roche-Konzern, der mit 50 % Marktanteil größte Vitaminhersteller der Welt. Die Kartellabsprachen betrafen sein komplettes Angebot an Vitaminprodukten. Die Mitwirkung einiger Vertreter der obersten Führungsebene legt nahe, dass die Absprachen Teil eines an der Konzernspitze gefassten strategischen Plans waren, um den weltweiten Vitaminmarkt mit illegalen Mitteln zu beherrschen. Der zweitgrößte Vitaminproduzent, BASF, spielte ebenfalls eine herausragende Rolle. Bei der Planung und Umsetzung der Absprachen mit den japanischen Kartellmitgliedern bildeten die beiden europäischen Hersteller eine gemeinsame Front. So gelang es ihnen unter anderem, Eisai für das Vitamin-E-Kartell zu gewinnen. Als einer der weltweit größten Produzenten von Vitaminen, die als Bulkware vertrieben werden, war Takeda voll und ganz an den Kartellabsprachen zu den Vitaminen B1, B2, B6 und C sowie Folsäure beteiligt. Dies half dem Hoffmann-La Roche-Konzern bei der rechtswidrigen Koordinierung der Vitaminmärkte, auf denen sich das Produktangebot der beiden Unternehmen überschnitt. Die übrigen Vitaminhersteller waren an den Kartellabsprachen in den Vitaminproduktmärkten, in denen sie jeweils Geschäftsinteressen hatten, aktiv beteiligt. Die Produkte Die Kartellabsprachen bezogen sich auf die als Bulkware vertriebenen synthetischen Substanzen, die zu den nachstehenden Vitamingruppen und verwandten Produkten gehören: Vitamine A, E, B1, B2, B5, B6, C, D3, Biotin (H), Folsäure (M), Betacarotin und Carotinoide. Vitamine sind lebenswichtige Bestandteile der menschlichen und tierischen Ernährung, die ein normales Wachstum sichern und die Gesundheit schützen. Es gibt etwa 15 Hauptvitamine, die jeweils ganz spezielle Stoffwechselfunktionen haben und deshalb nicht untereinander austauschbar sind. Kombinationen aus verschiedenen Vitamingruppen ergeben zusätzliche Synergieeffekte. Als Zusatzstoffe werden Vitamine sowohl Mischfuttermitteln für Tiere als auch menschlichen Nahrungsmitteln zugegeben. Pharmazeutische Zwecke erfüllen sie in Nahrungsergänzungen, die in Tabletten- oder Kapselform verkauft werden. Die Kosmetikindustrie wiederum verwendet Vitamine in Haut- und Körperpflegeprodukten. Nach Schätzungen der Kommission wurden 1998 im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Produkte der Vitamingruppen, die Gegenstand der Kartellrechtsentscheidung sind, im Wert von etwa 800 Mio. EUR abgesetzt. Dies beinhaltet den Absatz von Vitamin E, der sich 1998 auf rund 250 Mio. EUR belief, und den Vitamin-A-Absatz im Wert von ca. 150 Mio. EUR. Auffallend ist, dass der Absatz von Vitamin C in dem Dreijahreszeitraum von 1995 (dem letzten Jahr, in dem die Kartellabsprachen durchgesetzt wurden) und 1998 von 250 Mio. EUR um mehr als die Hälfte auf 120 Mio. EUR zurückgegangen ist. Zweckbestimmung der Geldbußen Geldbußen, die die Kommission wegen Verstößen gegen das EG-Wettbewerbsrecht festsetzt, werden im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union verbucht, sobald die Entscheidung vollstreckbar ist. Weil es sich um nicht geplante Einnahmen handelt, werden die Beträge von den Beiträgen der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt abgezogen, was letztlich dem europäischen Steuerzahler zugute kommt. Berechnung der Geldbußenhöhe Wegen der Kontinuität und Ähnlichkeit der angewandten Methoden erschien es der Kommission angemessen, sämtliche Absprachen zu den verschiedenen Vitaminprodukte in ein und demselben Verfahren zu behandeln, das sie mit einer, mehrere Zuwiderhandlungen umfassenden, Entscheidung abschließt. Bei der Festsetzung von Geldbußen berücksichtigt die Kommission die Schwere und die Dauer eines Verstoßes sowie gegebenenfalls erschwerende oder mildernde Umstände. Auch der Bereitschaft der beteiligten Unternehmen, bei den Ermittlungen mit ihr zusammenzuarbeiten, wird Rechnung getragen. Ferner legt die Kommission den Marktanteil und die Größe der einzelnen Unternehmen zugrunde. Der Betrag der Geldbuße darf 10 % des Jahresumsatzes nicht überschreiten. Die Zahlungsfrist beträgt drei Monate. Die Kommission stellt im vorliegenden Fall fest, dass jedes Kartell einen besonders schweren Verstoß gegen das EG-Wettbewerbsrecht darstellt. Hinzu kommt, dass die Zuwiderhandlungen der meisten Kartellmitglieder von langer Dauer waren, nämlich mehr als fünf Jahre (siehe Tabelle). Nach Auffassung der Kommission waren die Unternehmen Hoffmann-La Roche und BASF bei den Vitaminprodukten, die sie beide herstellen, die gemeinsamen Anführer und Anstifter der geheimen Absprachen. Die Rolle, die sie in den einzelnen Kartellen spielten, ist somit ein erschwerender Umstand. Durch die Kombination ihrer Markmacht auf den einzelnen Vitaminmärkten fiel es ihnen noch leichter, die wettbewerbsfeindlichen Absprachen durchzusetzen und aufrecht zu erhalten. Im Falle des Unternehmens Aventis (vormals Rhône-Poulenc) wurde von einer Geldbuße wegen seiner Teilnahme am Vitamin-A- und am Vitamin-E-Kartell abgesehen, weil es sich als erstes bereit erklärt hatte, mit der Kommission zusammenzuarbeiten, und entscheidende Beweise für diese beiden Kartelle lieferte. Es ist das erste Mal, dass die Kommission einem Unternehmen die Geldbuße auf der Grundlage ihrer sog. Kronzeugenregelung vollständig erlassen hat. Für die passive Teilnahme am Vitamin-D3-Kartell dagegen muss das Unternehmen eine Geldbuße zahlen, weil es der Kommission keine Auskünfte erteilt hat. Mario Monti äußerte sich dazu wie folgt: "Die Tatsache, dass die Kommission zum ersten Mal ein Unternehmen völlig von Geldbußen verschont hat, ist ein Beweis für ihre Entschlossenheit, Unternehmen, die von Anfang an aktiv mit ihr zusammenarbeiten, eine einmalige Möglichkeit zu bieten, der Strafe zu entgehen. Firmen, die diese Chance nicht ergreifen, müssen wissen, worauf sie sich einlassen." Auch Hoffmann-La Roche und BASF haben zu einem frühen Zeitpunkt der Kommission geholfen und wichtige Informationen zu den Vitaminkartellen geliefert, an denen sie beteiligt waren. Aus diesem Grund ermäßigte die Kommission die Geldbußen für sie um jeweils 50 %. Alle übrigen Unternehmen, gegen die Geldbußen verhängt wurden, hatten im Lauf der Ermittlungen mit der Kommission kooperiert. Für sie wurden die Beträge entsprechend dem Umfang ihrer Mithilfe verringert. 1999 gestanden die wichtigsten Mitglieder der von der Kommissionsentscheidung erfassten Kartelle ähnliche wettbewerbswidrige Verhaltensweisen in den USA ein, wofür sie Geldbußen in Höhe von 500 Mio. USD (Hoffmann-La Roche), 225 Mio. USD (BASF) bzw. 72 Mio. USD (Takeda) zahlten. TABLE A: Übersicht über die Kartelle, aufgeschlüsselt nach beteiligten Unternehmen, Produkten und der Dauer des Verstoßes
TABLE B - Participants by product
TABLE C - Fines imposed on participants by product (in millions of euro)
TABLE D
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