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EUROPÄISCHER RAT - Tagung am 25./26. März 2010 - SCHLUSSFOLGERUNGEN

Reference:  DOC/10/1    Date:  26/03/2010
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D/10/1

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COMMISSION EUROPÉENNE

TEXTE DE

EUROPÄISCHER RAT - Tagung am 25./26. März 2010 - SCHLUSSFOLGERUNGEN

_________________

EUROPÄISCHER RAT

Brüssel, den 26. März 2010

(OR. en)

EUCO 7/10

CO EUR 4

CONCL 1

ÜBERMITTLUNGSVERMERK

des

Generalsekretariats des Rates

für die

Delegationen

Betr.:

EUROPÄISCHER RAT

Tagung am 25./26. März 2010

SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Delegationen erhalten beigefügt die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (25./26. März 2010).

Der Europäische Rat hat die neue Strategie der Europäischen Union für Beschäftigung und Wachstum erörtert. Er hat sich auf die wichtigsten Elemente dieser Strategie verständigt, unter anderem auf die Kernziele, nach denen sich die Umsetzung der Strategie richten wird, und auf die Modalitäten für eine bessere Überwachung. Die Staats- und Regierungschefs haben ferner einen Gedankenaustausch über die Wettbewerbsfähigkeit, die entscheidend für die Wachstumsaussichten in Europa ist, geführt und den Stand der Vorbereitungen für den nächsten G20-Gipfel erörtert. Bezüglich des Klimawandels ist der Europäische Rat übereingekommen, dass dem Verhandlungs­prozess nun eine neue Dynamik verliehen werden muss, und hat das weitere Vorgehen umrissen.

I. EUROPA 2020: EINE NEUE EUROPÄISCHE STRATEGIE FÜR BESCHÄFTIGUNG UND WACHSTUM

1. In den vergangenen zwei Jahren haben wir die schwerste weltweite Wirtschaftskrise seit den dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts erlebt. Diese Krise hat viele der seit dem Jahr 2000 erzielten Fortschritte zunichte gemacht. Wir sind nun mit übermäßiger Verschuldung, trägem strukturellem Wachstum und hoher Arbeitslosigkeit konfrontiert. Mittlerweile bessert sich die Wirtschaftslage zwar wieder, aber die Erholung ist noch nicht gefestigt.

2. Die Wiederherstellung der makroökonomischen Stabilität und der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sind Grundvoraussetzungen für Wachstum und Beschäftigung. Wie im Dezember 2009 vereinbart, wird es dabei wichtig sein, einen Ausstieg aus den zur Bekämpfung der Krise getroffenen außergewöhnlichen Unterstützungsmaßnahmen zu finden, sobald der wirtschaftliche Aufschwung voll und ganz gesichert ist.

3. Strukturreformen sind entscheidend für einen starken und nachhaltigen Aufschwung und für die Zukunftsfähigkeit unserer Sozialmodelle. Arbeitsplätze und soziales Wohlergehen stehen auf dem Spiel. Wenn wir nicht handeln, wird Europa an Boden verlieren. Der Europäische Rat steht in der Verantwortung, den Weg nach vorne aufzuzeigen.

4. Die EU braucht eine neue, auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken gestützte Strategie, um mehr Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen. Im Anschluss an die Mitteilung der Kommission "Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum" und die im Rat geführten Beratungen hat sich der Europäische Rat auf die nachstehenden Elemente dieser neuen Strategie verständigt, die im Juni 2010 förmlich angenommen werden soll.

5. Unsere Bemühungen müssen zielgerichteter sein, um die Wettbewerbsfähigkeit, die Produktivität, das Wachstumspotenzial und die Wirtschaftskonvergenz Europas zu steigern:

a) Der Schwerpunkt der neuen Strategie wird auf den Schlüsselbereichen liegen, in denen Maßnahmen notwendig sind: Wissen und Innovation, stärkere Ausrichtung der Wirtschaft auf Nachhaltigkeit, hohes Beschäftigungsniveau und soziale Eingliederung.

b) Der Europäische Rat hat die folgenden Kernziele vereinbart, die gemeinsame Ziele darstellen, nach denen sich das Handeln der Mitgliedstaaten und der Union richtet:

  • Unter den 20- bis 64-jährigen Frauen und Männern wird eine Beschäftigungsquote von 75 % angestrebt, auch durch die vermehrte Einbeziehung von Jugendlichen, älteren Arbeitnehmern und Geringqualifizierten sowie die bessere Eingliederung von legalen Migranten.

  • Die Bedingungen für Forschung und Entwicklung sollen verbessert werden – insbesondere mit dem Ziel, ein öffentliches und privates Investitionsvolumen auf diesem Gebiet von insgesamt 3 % des BIP zu erreichen; die Kommission wird einen Indikator für die FuE- und Innovationsintensität entwickeln.

  • Die Treibhausgasemissionen sollen gegenüber dem Niveau des Jahres 1990 um 20 % verringert werden; der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch soll auf 20 % steigen, und es wird eine Erhöhung in Richtung auf eine Energie­effizienz von 20 % angestrebt.

Die EU sagt zu, einen Beschluss zu fassen, wonach sie bis 2020 eine Reduktion um 30 % gegenüber dem Niveau von 1990 erreichen will – und zwar als ihr bedingtes Angebot im Hinblick auf eine globale und umfassende Übereinkunft für die Zeit nach 2012 –, sofern sich die anderen Industrieländer zu vergleichbaren Emissionsreduzierungen verpflichten und die Entwicklungsländer einen ihren Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten entsprechenden Beitrag leisten.

  • Das Bildungsniveau soll verbessert werden, wobei insbesondere angestrebt wird, die Schulabbrecherquote zu senken und den Anteil der Bevölkerung, der ein Hochschul­studium abgeschlossen hat oder über einen gleichwertigen Abschluss verfügt, zu erhöhen; der Europäische Rat wird die Zahlenvorgaben für diese Ziele unter Berück­sichtigung des Vorschlags der Kommission auf seiner Tagung im Juni 2010 festlegen.

  • Die soziale Eingliederung soll insbesondere durch die Verminderung der Armut gefördert werden. Es bedarf noch weiterer Arbeiten an dem geeigneten Indikatoren. Der Europäische Rat wird auf seiner Tagung im Juni 2010 auf diese Frage zurückkommen.

Diese Ziele betreffen die wichtigsten Bereiche, in denen rasche Fortschritte erforderlich sind. Sie sind miteinander verknüpft und verstärken sich gegenseitig. Sie werden dazu beitragen, die Fortschritte zu messen, die bei der Umsetzung der Strategie erreicht wurden. Während einige dieser Ziele bereits in den Rechtsvorschriften der Union verankert sind, haben andere wiederum keinen Regelungscharakter und beinhalten keine Lastenteilung; sie stellen vielmehr ein gemeinsames Ziel dar, das durch eine Kombination von Maßnahmen auf nationaler und auf EU-Ebene verfolgt werden muss.

c) Die Mitgliedstaaten werden ihre nationalen Ziele unter Berücksichtigung der Kernziele festlegen und dabei ihrer jeweiligen Ausgangslage und ihren nationalen Gegebenheiten Rechnung tragen. Sie werden dies gemäß ihren nationalen Beschlussfassungsverfahren im Rahmen eines Dialogs mit der Kommission zur Prüfung der Vereinbarkeit mit den EU-Kernzielen tun. Die Ergebnisse dieses Dialogs werden vom Rat bis Juni 2010 geprüft.

d) Die neue Strategie wird die wesentlichen Hemmnisse für das Wirtschaftswachstum auf nationaler und auf EU-Ebene angehen, einschließlich derjenigen, die mit dem Funktionieren des Binnenmarkts und der Infrastruktur zusammenhängen.

e) Die Mitgliedstaaten werden nationale Reformprogramme erstellen, in denen sie detailliert darlegen, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung der Strategie planen, und insbesondere erläutern, wie sie ihre nationalen Ziele erreichen und die Hemmnisse für das Wirtschaftswachstum auf nationaler Ebene beseitigen wollen.

f) Die Kommission wird die Maßnahmen, die sie auf EU-Ebene insbesondere über die Leitinitiativen zu ergreifen beabsichtigt, weiterentwickeln und dem Rat unterbreiten.

g) Die Strategie muss durch alle gemeinsamen Politiken, darunter die Gemeinsame Agrar­politik und die Kohäsionspolitik, unterstützt werden. In Anbetracht des Wachstums- und Beschäftigungspotenzials der ländlichen Gebiete wird ein nachhaltiger, produktiver und wettbewerbsfähiger Agrarsektor einen bedeutenden Beitrag zu der neuen Strategie leisten, wobei gleichzeitig ein fairer Wettbewerb zu gewährleisten ist. Der Europäische Rat betont, wie wichtig es ist, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu fördern sowie die Infrastruktur auszubauen, um zum Erfolg der neuen Strategie beizutragen.

h) Die Strategie wird eine starke außenpolitische Dimension umfassen, mit der sicher­gestellt werden soll, dass die EU-Instrumente und -Politiken eingesetzt werden, um unsere Interessen und Positionen auf der internationalen Bühne durch die Teilnahme an offenen und fairen Märkten weltweit zu fördern.

    6. Effiziente Überwachungsmechanismen sind ausschlaggebend für die erfolgreiche Umsetzung der Strategie:

a) Auf der Grundlage der von der Kommission durchgeführten Überwachung und der Arbeiten des Rates wird der Europäische Rat einmal jährlich eine Gesamtbewertung der sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene erzielten Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie vornehmen. Die Entwicklung der Produktivität ist ein wesentlicher Fortschrittsindikator. Dabei wird – unter Zugrundelegung eines Beitrags des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken – eine gleichzeitige Prüfung der makroökonomischen und strukturellen Entwicklungen und der Entwicklung der Wett­bewerbsfähigkeit zusammen mit einer Bewertung der allgemeinen Finanzmarktstabilität erfolgen.

b) Der Europäische Rat wird regelmäßig Aussprachen über die wirtschaftlichen Entwicklungen und die Hauptprioritäten der Strategie führen. Er wird sich im Oktober 2010 mit Forschung und Entwicklung befassen und dabei insbesondere erörtern, wie das Innovationspotenzial Europas angesichts der derzeitigen Herausforderungen gesteigert werden kann. Anfang 2011 wird er die Energiepolitik behandeln, darunter die Frage, wie diese Politik den Übergang zu einer effizienten CO2-armen Wirtschaft und eine größere Versorgungssicherheit am besten unterstützen kann.

c) Die umfassende wirtschaftspolitische Koordinierung wird durch eine bessere Nutzung der in Artikel 121 des Vertrags (AEUV) vorgesehenen Instrumente verstärkt werden.

d) Die Koordinierung auf der Ebene des Euro-Währungsgebiets wird verstärkt werden, um die dort gegebenen Probleme anzugehen. Die Kommission wird bis Juni 2010 Vorschläge hierzu vorlegen, wobei sie das neue Instrumentarium für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik, das der Artikel 136 des Vertrags (AEUV) bietet, nutzen wird.

e) Die EU muss sich auf die dringlichen Herausforderungen im Bereich Wettbewerbs­fähigkeit und Zahlungsbilanzentwicklung konzentrieren. Der Europäische Rat wird sich im Juni 2010 erneut mit dieser Frage befassen.

f) Der Zeitplan für die Berichterstattung über die nationalen Reformprogramme und die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme und für deren Bewertung sollte besser abgestimmt werden, so dass insgesamt einheitlichere politische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten gerichtet werden können. Diese Instrumente werden jedoch klar getrennt bleiben. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt bleibt unangetastet, genauso wie die konkrete Zuständigkeit des Rates (Wirtschaft und Finanzen) für die Beaufsichtigung der Durchführung dieses Pakts.

g) Ein intensiver Dialog zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission wird dazu beitragen, die Qualität der Aufsicht zu steigern und den Austausch bewährter Verfahren zu fördern. In diesem Rahmen könnten auch Begegnungen zwischen Sachverständigen der Kommission und der Mitgliedstaaten zur Beurteilung der Lage stattfinden.

h) Ausschlaggebend für eine glaubwürdige und wirksame Überwachung wird die Gewähr­leistung der Qualität, der Zuverlässigkeit und der Aktualität der von den nationalen statistischen Ämtern vorgelegten Daten sein. Eine rasche Beschlussfassung über die Kommissionsvorschläge auf diesem Gebiet ist erforderlich.

i) Es wird eine enge Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und den anderen EU-Organen beibehalten. Die nationalen Parlamente, die Sozialpartner, die Regionen und andere Beteiligte werden einbezogen, damit auch sie sich die Strategie zu eigen machen.

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7. Der Europäische Rat ersucht den Präsidenten des Europäischen Rates, in Zusammenarbeit mit der Kommission eine Task Force aus Vertretern der Mitgliedstaaten, des turnusmäßig wechselnden Vorsitzes und der EZB einzusetzen, die dem Rat noch vor Jahresende die Maßnahmen unterbreiten soll, die erforderlich sind, um das Ziel eines verbesserten Krisenbewältigungsrahmens und einer besseren Haushaltsdisziplin zu erreichen, wobei alle Möglichkeiten zur Stärkung des Rechtsrahmens sondiert werden sollten.

8. Rasche Fortschritte sind bei der Verschärfung der Finanzmarktvorschriften und der Finanz­marktaufsicht sowohl innerhalb der EU als auch in internationalen Foren wie der G20 erforderlich, wobei gleiche Ausgangsbedingungen auf globaler Ebene zu gewährleisten sind. Insbesondere sind in folgenden Bereichen Fortschritte notwendig: Eigenkapitalanforderungen, systemrelevante Institute, Finanzierungsinstrumente für das Krisenmanagement, Steigerung der Transparenz an den Derivatemärkten und Erwägung von spezifischen Maßnahmen bezüglich Kreditausfallversicherungen (CDS) auf Staatsschuldtitel sowie Anwendung inter­national vereinbarter Grundsätze für Bonuszahlungen im Finanzdienstleistungssektor. Die Kommission wird in Kürze einen Bericht über mögliche innovative Finanzierungsquellen, wie etwa eine globale Steuer auf Finanztransaktionen vorlegen.

9. Dafür ist es erforderlich, dass die EU intern rasche Fortschritte in all diesen Fragen erzielt. Insbesondere muss die Arbeit an dem neuen europäischen Aufsichtsrahmen rechtzeitig abgeschlossen werden, damit der Europäische Ausschuss für Systemrisiken und die drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden ihre Arbeit Anfang 2011 aufnehmen können.

10. Im Vorfeld des Gipfeltreffens in Toronto werden der Rat und die Kommission dem Europäischen Rat im Juni 2010 über diese Themen Bericht erstatten.

II. KLIMAWANDEL: NEUAUSRICHTUNG UNSERER ANSTRENGUNGEN NACH KOPENHAGEN

11. Eine globale und umfassende rechtliche Übereinkunft ist nach wie vor der einzig wirksame Weg zur Erreichung des vereinbarten Ziels, den globalen Temperaturanstieg gegenüber den vorindustriellen Werten auf unter 2º C zu begrenzen. Auf der Grundlage der Schluss­folgerungen des Rates vom 15./16. März 2010 und unter Kenntnisnahme der Mitteilung der Kommission vom 9. März 2010 ist es nun erforderlich, dem internationalen Verhandlungs­prozess neue Dynamik zu verleihen.

12. Unter Zugrundelegung der Vereinbarung von Kopenhagen sollte schrittweise und rasch vorgegangen werden:

a) Als erster Schritt sollte bei den nächsten Treffen in Bonn der Fahrplan für die weiteren Verhandlungen festgelegt werden. Der Schwerpunkt sollte darauf liegen, die politischen Vorgaben der Vereinbarung von Kopenhagen in die verschiedenen Verhandlungstexte einzubeziehen.

b) Auf der Konferenz der Vertragsparteien (COP 16) in Cancún sollten zumindest konkrete Beschlüsse gefasst werden, mit denen die Vereinbarung von Kopenhagen fester Bestandteil des Verhandlungsprozesses auf VN-Ebene wird und noch offene Fragen, unter anderem in den Bereichen Anpassungsmaßnahmen, Forstwirtschaft, Technologie sowie Messung, Berichterstattung und Nachprüfung, angegangen werden.

13. Die EU ist bereit, ihren Teil zu diesem Prozess beizutragen:

a) Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden ihre Zusage einlösen, parallel zu den Beiträgen anderer zentraler Akteure und im Rahmen der Umsetzung der Vereinbarung von Kopenhagen während des Zeitraums 2010 bis 2012 jährlich 2,4 Mrd. EUR als Anschub­finanzierung bereitzustellen. Von entscheidender Bedeutung wird sein, dass diese Zusage rasch eingelöst wird. Zu diesem Zweck wird die EU Konsultationen darüber einleiten, wie die Anschubfinanzierung in spezifischen Bereichen praktisch umgesetzt werden kann. Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden auf der UNFCCC-Tagung im Mai/Juni 2010 einen vorläufigen Sachstandsbericht über ihre Zusagen vorlegen und in Cancún und danach alljährlich koordinierte Berichte über die Einhaltung der Zusagen unterbreiten.

b) Die EU und mehrere nicht der EU angehörende Industriestaaten haben sich verpflichtet, bis 2020 jährlich gemeinsam 100 Mrd. USD bereitzustellen, um die Entwicklungsländer bei der Bekämpfung des Klimawandels zu unterstützen. Längerfristige finanzielle Beiträge müssen im Zusammenhang mit sinnvollen und transparenten Klimaschutz­maßnahmen der Entwicklungsländer selbst sowie im Zusammenhang mit der allge­meinen Ausgewogenheit der weltweiten Anstrengungen zur Bewältigung des Klima­wandels gesehen werden.

c) Der Europäische Rat setzt sich weiterhin nachdrücklich für den UNFCCC-Prozess ein. Er unterstützt die laufenden Bemühungen um eine effizientere Gestaltung dieses Prozesses. Da bis zur Konferenz in Cancún nur noch wenig Zeit bleibt, wäre es nützlich, den Prozess durch Beratungen in anderen Gremien über bestimmte Aspekte zu ergänzen und zu unterstützen.

d) Die EU wird sich verstärkt um die Einbeziehung von Drittländern bemühen. Dazu wird sie das Thema "Klimawandel" bei allen regionalen und bilateralen Treffen, einschließ­lich der Gipfeltreffen, sowie in anderen Foren (z.B. im Rahmen der G20) ansprechen. Der Vorsitz und die Kommission werden aktive Konsultationen mit anderen Partnern führen und den Rat zügig darüber unterrichten.

e) In Bereichen wie Umwelttechnologien und ‑normen sowie Nachprüfungsverfahren müssen Möglichkeiten der Zusammenarbeit – auch mit Partnern aus dem Kreis der Industrieländer – genutzt werden. Gemeinsame Interessen mit Schwellenländern in Fragen, bei denen in der Debatte über den Klimawandel mehr Druck aufgebaut werden könnte, sollten zügig ermittelt werden.

14. Es ist dringend notwendig, den anhaltenden Tendenzen beim Verlust an biologischer Vielfalt und bei der Degradation der Ökosysteme entgegenzuwirken. Der Europäische Rat verpflichtet sich auf das langfristige Biodiversitätskonzept bis 2050 und das Biodiversitätsziel bis 2020, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 15. März 2010 dargelegt sind.

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15. Der Präsident des Europäischen Rates hat angekündigt, dass er im September 2010 eine außerordentliche Tagung des Europäischen Rates einberufen wird, an der die Minister für auswärtige Angelegenheiten teilnehmen werden, um darüber zu beraten, wie sich die Union mit ihren strategischen Partnern besser über globale Fragen austauschen kann.

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Der Europäische Rat hat Vítor Constâncio zum Vizepräsidenten der EZB ernannt.

Er hat ferner die Strategie der inneren Sicherheit gebilligt.

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ANLAGE

NEUE EUROPÄISCHE STRATEGIE FÜR BESCHÄFTIGUNG UND WACHSTUM

WEITERES VORGEHEN

a) Unter Berücksichtigung der EU-Kernziele wird die Kommission im Einklang mit dem Vertrag zügig ihre Vorschläge für zielgerichtetere integrierte Leitlinien, einschließlich der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Grundzüge der Wirtschaftspolitik, vorlegen. Die Leitlinien werden vom Rat erörtert, so dass sie nach Anhörung des Europäischen Parlaments und anderer Institutionen zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien vom Europäischen Rat auf dessen Tagung im Juni 2010 gebilligt werden können.

b) Die größten Wachstumshemmnisse auf EU-Ebene werden derzeit von der Kommission ermittelt und anschließend vom Rat erörtert; die Mitgliedstaaten werden Entsprechendes auf ihrer Ebene tun und dabei eng mit der Kommission zusammenarbeiten. Der Europäische Rat wird auf seiner Tagung im Juni 2010 eine Bilanz dieser Arbeit ziehen, so dass sie bei der Erstellung der nationalen Reformprogramme berücksichtigt werden kann.

c) Die nationalen Ziele gemäß Nummer 5 Buchstabe c dieser Schlussfolgerungen sollten recht­zeitig vorgelegt werden, damit sie bei der Ausarbeitung der nationalen Reformprogramme berücksichtigt werden können.

d) Im Jahr 2010 – dem ersten der neuen Strategie – werden die Mitgliedstaaten im Herbst ihre nationalen Reformprogramme vorlegen und darin im Einzelnen die Maßnahmen ausführen, die sie zur Umsetzung der Strategie ergreifen werden. Diese Maßnahmen sollten umfassend dadurch unterstützt werden, dass alle einschlägigen EU-Instrumente, einschließlich innovativer Finanzierungsinstrumente in Zusammenarbeit mit der EIB-Gruppe, als Anreize für Reformen eingesetzt werden.

e) Die Kommission wird bis Oktober 2010 die Maßnahmen unterbreiten, die auf EU-Ebene zur Umsetzung der neuen Strategie insbesondere im Rahmen der Leitinitiativen zu ergreifen sind.

f) Der Rat wird den Zeitplan der Verfahren besser abstimmen, damit insgesamt einheitlichere politische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten gerichtet werden können.