Im Vorfeld des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen, der jedes Jahr am 3. Dezember stattfindet, erklärte die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen:
„Letztes Jahr habe ich den Wunsch geäußert, dass der europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit 2018 umgesetzt wird. Ich freue mich sehr, dass dieser Wunsch tatsächlich wahr geworden ist, denn vor einigen Wochen haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung erzielt und in wenigen Wochen sollte die endgültige Fassung vorliegen.
Diese Einigung wird das Leben von mehr als 80 Millionen Europäerinnen und Europäern mit Behinderungen erleichtern. So werden sie bald besser zugängliche Produkte und Dienstleistungen wie Telefone, Computer, E-Books und E-Commerce-Dienstleistungen nutzen können. Durch dieses konkrete Resultat der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020, deren Ziel ein barrierefreies Europa für alle EU-Bürgerinnen und Bürger ist, wird die Europäische Union weltweit zum größten Markt für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen werden.
Im Laufe des Jahres 2018 haben wir Fortschritte bei der Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erzielt. So sind neben der Einigung über den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit nun alle EU-Mitgliedstaaten Vertragsparteien des Übereinkommens.
Ich werde mich entschlossen dafür einsetzen, dass wir diese Entwicklung hin zu einer inklusiveren Gesellschaft weiter voranbringen. Aber eins nach dem anderen: Als nächstes verwirklichen wir die europäische Säule sozialer Rechte und schaffen so ein gerechteres und sozialeres Europa für alle.“
Hintergrund
Mehr als 80 Millionen Menschen in der EU haben eine mehr oder minder schwere Behinderung. Der barrierefreie Zugang zu Produkten und Dienstleistungen ist eine Voraussetzung für die gleichberechtigte und aktive Teilhabe dieser Menschen an der Gesellschaft. Sie trägt auch zu einem intelligenten, nachhaltigen und inklusiven Wachstum bei.
2011 ratifizierte die EU das VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD). Das Übereinkommen behandelt das Thema Behinderung unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte und nicht aus einer medizinischen oder karitativen Perspektive. Es umfasst Bürgerrechte, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und ein breites Spektrum von Politikbereichen, von Justiz über Verkehr bis hin zu Beschäftigung und Informationstechnologien. Alle EU-Mitgliedstaaten haben das Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert.
Die EU ist mit dem Vorschlag für einen europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit konkret tätig geworden. Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in unsere Gesellschaft und Wirtschaft ist auch ein zentraler Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte.
Die jährliche Konferenz zum Europäischen Tag der Menschen mit Behinderungen findet am 3. und 4. Dezember in Brüssel statt und fällt damit mit dem jährlich vergebenen Access City Award zusammen, mit dem Städte ausgezeichnet werden, die darum bemüht sind, barrierefreier zu werden.
Weitere Informationen
Konferenz zum Europäischen Tag der Menschen mit Behinderungen 2018
Website der Europäischen Kommission zum Thema Menschen mit Behinderungen
Marianne Thyssen auf Facebook und Twitter, #EUdisability
Abonnieren Sie den kostenlosen E-Mail-Newsletter der Europäischen Kommission zu den Themen Beschäftigung, Soziales und Integration