Sélecteur de langues
Chemin de navigation

STAT/12/175
7. Dezember 2012
Erste Schätzung für das dritte Quartal 2012
EU27 verzeichnet Leistungsbilanzüberschuss von 28,4 Mrd. Euro
Überschuss von 40,9 Mrd. Euro in der Dienstleistungsbilanz
Die EU271 verzeichnete im dritten Quartal 2012 einen Leistungsbilanzüberschuss2 von 28,4 Mrd. Euro, gegenüber einem Defizit von 9,1 Mrd. im dritten Quartal 2011, laut ersten Schätzungen3 von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union.
Im dritten Quartal 2012 ging das Defizit der Warenhandelsbilanz gegenüber dem dritten Quartal 2011 stark zurück (-10,1 Mrd. Euro gegenüber -34,4 Mrd.), während der Überschuss der Dienstleistungsbilanz einen Höchstwert erreichte (+40,9 Mrd. gegenüber +31,1 Mrd.). Der Überschuss der Erwerbs- und Vermögenseinkommensbilanz erhöhte sich ebenfalls (+14,9 Mrd. gegenüber -12,1 Mrd.), während das Defizit der Bilanz der laufenden Übertragungen sich leicht verringerte (-17,3 Mrd. gegenüber -18,0 Mrd.).
Diese Daten sind nicht saisonbereinigt und unterliegen Revisionen.
Zahlungsbilanz: Euroindikatoren für die EU27
(in Mrd. Euro)
Quelle: Eurostat
Zahlungsbilanz: Euroindikatoren für den Euroraum4 (ER17)
(in Mrd. Euro)
Quelle: Europäische Zentralbank
Zahlungsbilanz: Euroindikatoren für den Euroraum (ER17) - Monatliche Daten5
(in Mrd. Euro)
Zu der EU27 gehören Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland, Schweden und das Vereinigtes Königreich.
Zum Euroraum (ER17) gehören Belgien, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, die Slowakei und Finnland.
Die Leistungsbilanz umfasst sämtliche Transaktionen von Waren und Dienstleistungen, Einkommen und laufende Übertragungen zwischen gebietsansässigen und gebietsfremden Einheiten. Die vier Hauptarten der Leistungsbilanz werden wie folgt definiert:
Die Warenhandelsbilanz umfasst den allgemeinen Warenhandel, Waren für die Weiterverarbeitung, Reparatur von Waren, von Frachtschiffen in Häfen bezogene Waren und Gold zu nicht-monetären Zwecken. Die Warenein- und -ausfuhr wird auf der Grundlage f.o.b./f.o.b. erfasst, d. h. zu Marktpreisen einschließlich Versicherungsprämien und Transportleistungen bis zur Zollgrenze des Exportlandes.
Die Dienstleistungsbilanz umfasst: die Transportleistungen von gebietsansässigen EU-Einheiten für gebietsfremde EU-Einheiten oder umgekehrt - einschließlich Personen- und Güterverkehr, Vermietung von Frachtschiffen mit Mannschaft sowie Nebentätigkeiten und Hilfsdienste -, den Reiseverkehr, d. h. hauptsächlich Waren und Dienstleistungen, die aus der EU stammende Reisende bei gebietsfremden EU-Einheiten erwerben oder umgekehrt, sowie die sonstigen Dienstleistungen, unter die Dienstleistungen wie Kommunikationsdienste sowie Versicherungs- und Finanzdienstleistungen usw. fallen.
Die Bilanz der Erwerbs- und Vermögenseinkommen umfasst zwei Arten von Transaktionen: die an gebietsfremde Arbeitnehmer gezahlten oder von gebietsfremden Arbeitgebern empfangenen Einkommen aus unselbständiger Arbeit sowie Vermögenseinkommen, die aufgrund von finanziellen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland entstanden sind.
Die Bilanz der laufenden Übertragungen umfasst die laufenden Übertragungen des Staates, d. h. die Kapitaltransfers im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit der Staaten, die Zahlung laufender Einkommen- und Vermögensteuern usw., sowie sonstige laufende Übertragungen, z. B. Überweisungen von Gastarbeitern, Versicherungsprämien - abzüglich Dienstleistungsgebühren - und Forderungen an Sachversicherer.
Die veröffentlichten Zahlungsbilanzdaten für die EU (erste Schätzungen für das Referenzquartal) basieren auf Zahlen die Eurostat von den Mitgliedstaaten zwei Monate nach Ablauf des Referenzzeitraums übermittelt werden. Die Daten sollten als vorläufig betrachtet werden. Diese ersten Schätzungen sind Gegenstand der vorliegenden Pressemitteilung. Eine zweite Pressemitteilung auf einer detaillierteren Basis wird von Eurostat herausgegeben, sobald die Quartalsdaten drei Monate nach Ablauf des Referenzquartals vorliegen. Revisionen können auch vorgenommen werden, wenn die Mitgliedstaaten die Daten für spätere Quartale übermitteln. Die zweite Pressemitteilung für das dritte Quartal 2012 wird am 24. Januar 2013 veröffentlicht.
Entsprechend der vereinbarten Aufteilung der Zuständigkeiten ist die Europäische Zentralbank (www.ecb.int, Bereich Statistics/statistical press releases) für die Erstellung und Veröffentlichung der vierteljährlichen und monatlichen Zahlungsbilanzdaten des Euroraums zuständig, während sich die Europäische Kommission (Eurostat) auf die vierteljährlichen und jährlichen EU-Aggregate konzentriert. Die Daten entsprechen internationalen Standards, vor allem dem IWF-Handbuch zur Zahlungsbilanzstatistik (fünfte Auflage). Die Aggregate für den Euroraum und die EU werden konsistent auf der Basis der Transaktionen der Mitgliedstaaten mit Gebietsfremden außerhalb des Euroraums bzw. der Europäischen Union erstellt.
Die Summe der monatlichen Daten entspricht nicht unbedingt den vierteljährlichen Daten, da Rundungen vorgenommen wurden.
Herausgeber: Eurostat-Pressestelle Tim ALLEN Tel: +352-4301-33 444 | Weitere Auskünfte erteilt: Olaf NOWAK Tel: +352-4301-38 590 |
Eurostat-Pressemitteilungen im Internet: http://ec.europa.eu/eurostat
Ausgewählte Wichtigste Europäische Wirtschaftsindikatoren: http://ec.europa.eu/eurostat/euroindicators