SPEECH/02/362
Michel Barnier
Mitglied der Europäischen Kommission
Reaktion der Gemeinschaft auf die überschwemmungen in Deutschland, Österreich und einigen Bewerberländern
Europäisches Parlament
Strassburg, 3. September 2002
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten,
Das Ausmaß und der Umfang der Überschwemmungen, von denen Deutschland, Österreich und mehrere Bewerberländer heimgesucht wurden, haben uns alle bewegt und beunruhigt. Mit Präsident Prodi und meinen Kollegen Michaele Schreyer und Günter Verheugen konnten wir uns am 18. August insbesondere in Dresden direkt vor Ort ein Bild vom Ausmaß der Schäden machen. Präsident Prodi, Margot Wallström und Günter Verheugen sind zu diesem Zweck auch nach Prag gereist.
Als erstes möchte ich heute erneut allen betroffenen Familien mein Mitgefühl aussprechen, aber auch ein Grußwort an die Zivilschutzkräfte und die Tausende von freiwilligen Helfern richten, die, wie immer in einer solchen Situation, vorbildlichen Einsatz gezeigt haben.
Die Kommission hat bereits am 28. August eine Reihe von Maßnahmen im Rahmen der verschiedenen Gemeinschaftspolitiken angekündigt, um die betroffenen Länder und Regionen bei ihren Bemühungen zur Behebung der Schäden zu unterstützen. Hierdurch hat die Union nicht nur ihre Verbundenheit mit den betroffenen Menschen zum Ausdruck gebracht, sondern auch ihre Handlungs- und Reaktionsfähigkeit unter Beweis gestellt.
In diesem Zusammenhang möchte ich insbesondere auf zwei Fragen eingehen:
Risikovermeidung
Ich weiß, dass Risikovermeidung Finanzmittel, politischen Mut und den Willen zur Eindämmung von Baumaßnahmen voraussetzt, um die übermäßige Versiegelung der Böden zu verhindern, also die vorhandenen Flächen sinnvoll zu bewirtschaften. Aber die Vermeidung von Schäden ist immer billiger als deren Behebung.
Auf europäischer Ebene sind die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds als Instrumente zur Schadensvermeidung vorgesehen.
Hierzu möchte ich nur ein Beispiel nennen: In der ersten Hälfte der Neunzigerjahre wurden mehrere Länder vom Hochwasser des Rheins und der Maas heimgesucht. Damals haben wir im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG mehr als 140 Mio. EUR mobilisiert. Diese Mittel haben es unter anderem ermöglicht, Überwachungs- und Warnsysteme zu schaffen, die gefährdeten Gebiete zu ermitteln, Rückhaltebecken anzulegen oder das Abfließen des Wassers zu erleichtern.
Auch im laufenden Programmplanungszeitraum 2000-2006 enthalten viele Programme Maßnahmen zur Risikovermeidung.
Hierbei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu erwähnen:
Nach meiner Auffassung reichen diese Anstrengungen aber noch nicht aus, um künftigen Risiken zu begegnen.
Wir haben eine Diskussion über die Zukunft der Regionalpolitik eingeleitet. Ich werde zu gegebener Zeit vorschlagen, dass der Vermeidung von natürlichen, technologischen und Umweltrisiken nach 2006 hohe Priorität eingeräumt wird.
Denn wir müssen feststellen, dass die Häufigkeit von Katastrophen zunimmt, auch wenn diese nicht immer dasselbe Ausmaß erreichen.
Außerdem konnten wir am Beispiel Deutschlands feststellen, wie die Regionen und Gemeinden, die mit Unterstützung der Strukturfonds erhebliche Anstrengungen zur Förderung der Wirtschaft und zur Erneuerung der Städte und Dörfer unternommen hatten, zusehen mussten, wie ihre Bemühungen innerhalb weniger Stunden wieder zunichte gemacht wurden. Die Entwicklung der Regionen ist ohne Vermeidung der natürlichen, technologischen und Umweltrisiken nicht möglich.
Die Kommission wird - insbesondere auf Initiative meiner Kollegin Margot Wallström - noch vor Ende des Jahres einen Vorschlag für eine europäische Strategie zur Risikovermeidung vorlegen.
Abschließend möchte ich noch Folgendes anmerken: Nach meiner Auffassung ist es kein Zufall, wenn gleichzeitig in Johannesburg ein Treffen der Staats- und Regierungschefs stattfindet, bei dem wichtige Entscheidungen über die Zukunft unseres Planeten getroffen werden. Es liegt auf der Hand, dass für unseren Planeten globales Denken und der Mut aller notwendig ist, wie bereits Ende der Achtzigerjahre vor dem Gipfel von Rio im Brundtland-Bericht gefordert wurde. Ebenso offensichtlich ist, dass dieses globale Denken konkret und direkt vor Ort umgesetzt werden muss. Hier treffen sich die ökologische Herausforderung der nachhaltigen Entwicklung und die Regionalpolitik, für deren Gestaltung wir zuständig sind.
Behebung der Schäden
Lassen Sie mich jetzt auf den dringenden Wiederaufbau und die Notwendigkeit rascher Solidaritätsmaßnahmen zugunsten der deutschen und österreichischen Bundesländer, aber auch der vom Hochwasser verwüsteten tschechischen und slowakischen Regionen eingehen.
Zunächst müssen wir alle vorhandenen Instrumente nutzen, die uns zur Bewältigung dieser Aufgabe zur Verfügung stehen. Hierzu hat sich die Kommission am 28. August verpflichtet und dies auf Anstoß von Franz Fischler auch umgehend durch Beschlüsse im Agrarbereich umgesetzt.
Zu den vorhandenen Instrumenten zählen natürlich auch die Strukturfonds für die Mitgliedstaaten bzw. die Heranführungsinstrumente für die Bewerberländer.
In den förderfähigen Gebieten und Regionen können die Strukturfondsmittel zwischen den verschiedenen Schwerpunkten der regionalen Programme umgeschichtet werden. In den nächsten Tagen werden Gespräche mit den zuständigen staatlichen und regionalen Behörden stattfinden, um die Beträge festzusetzen, die neu zugewiesen werden können.
Dabei werden alle in den Verordnungen vorgesehenen Handlungsspielräume voll ausgeschöpft. Dabei denke an die staatlichen Beihilfen. Ich kann bestätigen, dass die geschädigten Gebiete von der "n+2-Regelung" ausgenommen werden, wenn die Mittel aufgrund der Überschwemmungen nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit in Anspruch genommen werden können.
Die vorhandenen Instrumente haben jedoch ihre Grenzen:
Deshalb schlägt die Kommission vor, einen Hilfsfonds für die Gebiete und Staaten einzurichten, die von großen Naturkatastrophen heimgesucht werden, und der als Solidaritätsfonds - und dies unterstreiche ich - den jetzigen ebenso wie den künftigen Mitgliedstaaten offen steht.
Unser Vorschlag wäre die Einführung eines neuen, flexiblen Instruments, mit dem im Jahr 2002 bis zu 500 Mio. EUR und in Zukunft bis zu 1 Mrd. EUR bereitgestellt werden könnten, die den Fonds im Falle von Katastrophen zufließen würden.
Ziele dieses Hilfsfonds sind zum einen die Wiederherstellung des normalen Zusammenlebens durch Instandsetzung der Energie-, Telekommunikations- und Verkehrsnetze und zum anderen die Begrenzung der Schäden durch Verstärkung von Schutzeinrichtungen wie z. B. Staudämmen.
Dieser Vorschlag unterscheidet sich also sowohl hinsichtlich der Mittelausstattung als auch der Art der geplanten Maßnahmen grundlegend von der Dringlichkeitshilfe, die den Opfern von Naturkatastrophen zwischen 1977 und 1996 gewährt wurde. Außerdem entspricht er den Forderungen, die von verschiedenen Abgeordnete in den vergangenen drei Jahren an diesem Ort vorgebracht wurden.
Am 18. September möchten wir den Entwurf einer Verordnung annehmen, in der die Voraussetzungen und Bedingungen für die Einrichtung dieses Hilfsfonds festgelegt werden. Der straffe Zeitplan macht deutlich, dass die Kommission rasch handeln will.
Ich möchte im Namen der Kommission dem Haushaltsausschuss, seinem Vorsitzenden Terry Wynn und den Berichterstattern Joan Colom I Naval, Guido Podestà und Göran Färm für die schnelle und gute Zusammenarbeit danken. Ihre Unterstützung ist von entscheidender Bedeutung, denn es ist unser Ziel, dass dieser Fonds schon bald zur Anwendung kommen kann. Hierfür müssen wir uns auf den politischen Willen aller Organe verlassen können.
Die Außenminister haben diesen Vorschlag auf der informellen Tagung in Helsingör ebenfalls begrüßt und unterstützt.
Schlussfolgerungen
Wie ich bereits erklärt habe, ist die Vermeidung von Schäden immer wirkungsvoller und weniger kostenaufwändig als deren Beseitigung.
Manchmal wird das Handeln jedoch von der Dringlichkeit bestimmt. Und es ist wichtig, dass die Europäische Union der betroffenen Bevölkerung in Deutschland, Österreich und den Bewerberländern Hilfe leisten kann. Denn dies ist der Beweis dafür, dass die Solidarität Europas, die die Grundlage der Kohäsionspolitik bildet, neben der Solidarität innerhalb der jeweiligen Länder und Regionen Sinn hat und dies auch in Zukunft so bleiben muss.