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| RAT DER | DE | ||
| 10850/09 (Presse 169) (OR. en) | |||
| MITTEILUNG AN DIE PRESSE 2949. Tagung des Rates Verkehr, Telekommunikation und Energie Luxemburg, den 11./12. Juni 2009 | |||
| Präsident Gustáv Slamečka | |||
| Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung Der Rat beauftragte die Kommission, Verhandlungen mit Georgien über ein umfassendes Luftverkehrsabkommen aufzunehmen. Der Rat erzielte eine politische Einigung über einen Entwurf einer Verordnung zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr. Ferner nahm er Schlussfolgerungen zu dem Grünbuch der Kommission "TEN-V – Überprüfung der Politik" an. Der Rat erzielte außerdem eine politische Einigung über eine Richtlinie, nach der die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Mindestvorräte an Erdöl oder Erdölerzeugnissen zu halten. Sobald die Rechts- und Sprachsachverständigen den Text überarbeitet haben, wird ihn der Rat ohne Aussprache auf einer seiner nächsten Tagungen offiziell annehmen. Darüber hinaus nahm der Rat im Anschluss an eine Einigung mit dem Europäischen Parlament in erster Lesung ohne Aussprache eine überarbeitete Verordnung über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung an. |
INHALT 1
TEILNEHMER
ERÖRTERTE PUNKTE
VERKEHR
Luftverkehrsabkommen mit Georgien
Europäisches Schienennetz für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr
Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr
Europäische Satellitennavigationsprogramme
Intelligente Verkehrssysteme
Grünbuch: TEN-V: Überprüfung der Politik – Schlussfolgerungen des Rates
TELEKOMMUNIKATION
Politik auf dem Gebiet der Netz- und Informationssicherheit in der EU
ENERGIE
Erdölvorräte
Energieeffizienzpaket
Internationale Beziehungen im Energiebereich
SONSTIGES
VERANSTALTUNGEN AM RANDE DER RATSTAGUNG
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
VERKEHR
Führerschein – Regelungsverfahren mit Kontrolle
EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
Irak - Integrierte Mission der Europäischen Union zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit
HANDELSPOLITIK
Antidumping
Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur EG gehörenden Ländern
SOZIALE ANGELEGENHEITEN
Stärkung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) durch den Rat zur Bewältigung der Krise
TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Paul MAGNETTE Minister des Klimas und der Energie
Etienne SCHOUPPE Staatssekretär für Mobilität, dem Premierminister beigeordnet
Bulgarien:
Valentin IVANOV Stellvertreter des Ministers für Wirtschaft und Energie
Krasimira MARTINOVA Stellvertreterin des Ministers für Verkehr
Tschechische Republik:
Gustáv SLAMEČKA Minister für Verkehr
Vladimír TOŠOVSKÝ Minister für Industrie und Handel
Lenka PTÁČKOVÁ MELICHAROVÁ Stellvertreterin des Ministers des Innern, zuständig für europäische Angelegenheiten
Pavel ŠKVÁRA Stellvertreter des Ministers für Verkehr
Tomáš HÜNER Stellvertreter des Ministers für Industrie und Handel, Abteilung Energie
Dänemark:
Connie HEDEGAARD Ministerin für Klima- und Energiefragen
Lars BARFOED Minister für Verkehr
Deutschland:
Jochen HOMANN Staatssekretär, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Engelbert LÜTKE DALDRUP Staatssekretär, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Estonia:
Juhan PARTS Minister für Wirtschaft und Kommunikation
Irland:
Eamon RYAN Minister für Kommunikation, Energie und Naturressourcen
Griechenland:
Kostis HATZIDAKIS Minister für Entwicklung
Spanien:
Concepción GUTIÉRREZ DEL CASTILLO Staatssekretärin für Verkehr
Pedro Luis MARÍN URIBE Staatssekretär für Energie
Frankreich:
Jean-Louis BORLOO Ministre d'État, Minister für Ökologie, Energie, nachhaltige Entwicklung und Raumordnung
Nathalie KOSCIUSKO-MORIZET Staatssekretärin für Zukunftsfragen und die Entwicklung der digitalen Wirtschaft
Italien:
Claudio SCAJOLA Minister für Wirtschaftsentwicklung
Altero MATTEOLI Minister für Infrastruktur und Verkehr
Zypern:
Antonis PASCHALIDES Minister für Handel, Industrie und Tourismus
Lettland:
Arturs BERGHOLCS Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Verkehr und Kommunikation
Litauen:
Arvydas SEKMOKAS Minister für Energie
Arunas STARAS Stellvertretender Minister für Verkehr und Kommunikation
Luxemburg:
Jeannot KRECKÉ Minister für Wirtschaft und Außenhandel, Minister für Sport
Lucien LUX Minister für Umweltschutz, Minister für Verkehr
Ungarn:
Lajos CSEPI Staatssekretär, Ministerium für Verkehr, Kommunikation und Energie
Malta:
Austin GATT Minister für Infrastruktur, Verkehr und Kommunikation
George PULLICINO Minister für Ressourcen und Angelegenheiten des ländlichen Raums
Niederlande:
Camiel EURLINGS Minister für Verkehr, öffentliche Arbeiten und Wasserwirtschaft
Maria van der HOEVEN Ministerin für Wirtschaft
Österreich:
Doris BURES Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
Reinhold MITTERLEHNER Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
Polen:
Maciej JANKOWSKI Unterstaatssekretär, Ministerium für Infrastruktur
Marcin KOROLEC Unterstaatssekretär, Ministerium für Wirtschaft
Portugal:
Ana Paula ZACARIAS Stellvertreterin des Ständigen Vertreters
Rumänien:
Adriean VIDEANU Minister für Wirtschaft
Eusebiu PISTRU POPA Staatssekretär, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Marius FECIORU Staatssekretär, Ministerium für Kommunikation und die Informationsgesellschaft
Slowenien:
Matej LAHOVNIK Minister für Wirtschaft
Patrik VLAČIČ Minister für Verkehr
Jozsef GYÖRKÖS Staatssekretär, Ministerium für Hochschulen, Wissenschaft und Technologie
Slowakei:
Ľubomír JAHNÁTEK Minister für Wirtschaft
Milan MOJŠ Staatssekretär, Ministerium für Verkehr, Post und Telekommunikation
Finnland:
Anu VEHVILÄINEN Ministerin für Verkehr
Suvi LINDÉN Ministerin für Kommunikation
Schweden:
Maud OLOFSSON Stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für Unternehmen und Energie
Åsa TORSTENSSON Ministerin für Infrastruktur
Vereinigtes Königreich:
Sadiq KHAN Parlamentarischer Staatssekretär, Ministerium für kommunale Angelegenheiten und örtliche Selbstverwaltung
Kommission:
Antonio TAJANI Vizepräsident
Viviane REDING Mitglied
Andris PIEBALGS Mitglied
ERÖRTERTE PUNKTE
VERKEHR
Luftverkehrsabkommen mit Georgien
Der Rat verabschiedete einen Beschluss zur Ermächtigung der Kommission, Verhandlungen über ein umfassendes Luftverkehrsabkommen mit Georgien aufzunehmen.
Die Kommission hatte um dieses Mandat im Januar 2009 nachgesucht. Das Abkommen zielt auf die gegenseitige Öffnung der Märkte ab, so dass die Luftfahrtunternehmen ihre Dienste auf der Grundlage kommerzieller Erwägungen ungehindert anbieten und fair und gleichberechtigt miteinander konkurrieren können.
Das Abkommen steht im Einklang mit den vom Rat im Jahr 2005 angenommenen Schlussfolgerungen zur Weiterentwicklung der Luftfahrtaußenpolitik der Gemeinschaft (ABl. C 173 vom 13.7.2005, S. 1), in denen der Rat die Fortschritte bei dem Vorhaben begrüßte, bis 2010 einen erweiterten gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum unter Einbeziehung von Nachbarstaaten der EU zu schaffen. Darüber hinaus respektiert das verabschiedete Mandat das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-Georgien und folgt den Schlussfolgerungen der Außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom September 2008 (Dok. 12594/2/08 ), in denen die Union beschlossen hatte, die Beziehungen zu Georgien zu vertiefen und unter anderem eine Freihandelszone zu errichten, sobald die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Europäisches Schienennetz für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr
Der Rat erzielte in öffentlicher Beratung eine politische Einigung über den Entwurf einer Verordnung mit Regeln für die Schaffung und Organisation grenzübergreifender Güterverkehrskorridore für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr (Dok. 10678/09 ) in der von den Ministern geänderten Fassung).
Auf der Grundlage der politischen Einigung wird der Rat seinen gemeinsamen Standpunkt festlegen, der dem Europäischen Parlament für die zweite Lesung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens zugeleitet wird.
Ziel des Vorschlags ist es, ein europäisches Schienennetz für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr zu schaffen, das aus grenzübergreifenden Korridoren besteht und den Unternehmen eine effiziente, qualitativ hochwertige Güterverkehrsinfrastruktur zur Verfügung stellt. Die Unternehmen sollten dadurch in der Lage sein, effiziente und qualitativ hochwertige Leistungen anzubieten und auf dem Güterverkehrsmarkt eine bessere Wettbewerbsposition zu erlangen. Zu diesem Zweck enthält der Vorschlag Vorschriften für die Einrichtung und Änderung von Güterverkehrskorridoren, ihre Organisation und Leitung sowie Maßnahmen zur Realisierung der Güterverkehrskorridore, zur Investitionsplanung und zum Kapazitäts- und Verkehrsmanagement.
Der von den Ministern vereinbarte Text stützt sich auf den Kompromissvorschlag des Vorsitzes. Die Mitgliedstaaten richten spätestens drei Jahre – in Ausnahmefällen fünf Jahre – nach Inkrafttreten dieser Verordnung erste Güterverkehrskorridore gemäß der Liste der Hauptrouten im Anhang des Verordnungsentwurfs ein. Darüber hinaus beteiligen sich die in der Liste nicht genannten Mitgliedstaaten an der Einrichtung mindestens eines Güterverkehrskorridors, und schließlich beteiligen sich Mitgliedstaaten auf Antrag eines Mitgliedstaates an der Einrichtung eines Güterverkehrskorridors oder an der Verlängerung eines bestehenden Güterverkehrskorridors, um Nachbarmitgliedstaaten zu ermöglichen, ihre Verpflichtung zur Einrichtung mindestens eines Güterverkehrskorridors zu erfüllen.
Um den Bedenken einiger Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit möglichen negativen Auswirkungen der Reservierung von Kapazitäten für Güterzüge auf den normalen Personenverkehr Rechnung zu tragen und gleichzeitig einen Vorrang für in Güterverkehrskorridoren verkehrende Güterzüge festzuschreiben, werden in dem vereinbarten Text die speziellen Maßnahmen für die Kapazitätszuweisung beibehalten und wird gleichzeitig sichergestellt, dass der Kapazitätsbedarf anderer Verkehrsarten anerkannt wird.
Der von den Ministern vereinbarte Text enthält nicht die von der Kommission ursprünglich vorgeschlagene Bestimmung, wonach auch Antragsteller, die keine Eisenbahnunternehmen sind, Güterverkehrstrassen beantragen konnten, sofern diese sich über einen oder mehrere Abschnitte des Güterverkehrskorridors erstrecken. Die Möglichkeit, dass Antragsteller, die keine Eisenbahnunternehmen sind, Fahrwegkapazitäten für bestimmte Abschnitte von Zugtrassen beantragen können, bleibt bestehen, wenn diese Zugtrassen sich in Mitgliedstaaten befinden, in denen solche Anträge aufgrund des nationalen Rechts zulässig sind.
Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt nicht für Zypern und Malta.
Die Kommission hatte ihren Vorschlag im Dezember 2008 vorgelegt (Dok. 17324/08 ). Das Europäische Parlament hat seine Stellungnahme in erster Lesung im April 2009 abgegeben (Dok. 8901/09 ).
Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr
In öffentlicher Beratung nahm der Rat den Sachstandsbericht des Vorsitzes (Dok. 10301/09 ) zu dem Entwurf einer Verordnung über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr zur Kenntnis. Darüber hinaus führte er eine Orientierungsaussprache, bei der er sich anhand von drei Fragen des Vorsitzes auf den Anwendungsbereich dieses Vorschlags konzentrierte.
Während der Aussprache wiederholten sämtliche Mitgliedstaaten ihre Zusage, die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr generell zu stärken und insbesondere das Reisen für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität zu erleichtern.
Eine breite Mehrheit der Mitgliedstaaten betonte jedoch, das der Anwendungsbereich nach ihrem Dafürhalten nicht hinreichend an den Besonderheiten des Kraftomnibusverkehrs ausgerichtet ist und daher weiterer Präzisierungen und Anpassungen bedarf.
Was die erste Option (begrenzter Anwendungsbereich ohne weitere Ausnahmen) anbelangt, so wird sie von einer eindeutigen Mehrheit der Delegationen befürwortet, die der Meinung sind, dass der Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Verordnung auf innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Langstrecken-Linienverkehr von Busunternehmen zu begrenzen wäre; gleichzeitig müssten die Rechte der Fahrgäste geschützt und Vorschriften erlassen werden, die verhältnismäßig und für die Busunternehmen durchführbar sind.
Die zweite Option (offener Anwendungsbereich mit möglichen Ausnahmen) könnte nach Auffassung einiger Delegationen in Betracht gezogen werden: Damit wären grundlegende Rechte in bestimmten Bereichen allen Fahrgästen garantiert, gleichzeitig bliebe Spielraum für etwaige nationale Anpassungen und Ausnahmen und würde dem Subsidiaritätsprinzip bei lokalen Verkehrsdiensten Rechnung getragen.
Die dritte Option (weit gefasster Anwendungsbereich mit abgestuften Vorschriften) wird nur von zwei oder drei Delegationen befürwortet. Sie geht anscheinend zu sehr ins Detail und ist nicht flexibel genug, um auf den gesamten Sektor des Kraftomnibusverkehrs effizient angewandt werden zu können.
Der Rat ersuchte die zuständigen Gremien, den Vorschlag weiter zu prüfen, damit unter dem künftigen schwedischen Vorsitz substanzielle Fortschritte erzielt werden können.
Die vorgeschlagene Verordnung ist Teil der allgemeinen Politik der EU, dass alle Fahrgäste – ungeachtet des gewählten Verkehrsträgers – gleich behandelt werden sollen. Für den Luft- und Schienenverkehr wurden bereits vergleichbare Rechtsvorschriften erlassen und auch für den See- und Binnenschiffsverkehr liegt ein entsprechender Vorschlag vor.
Generell führt dieser Vorschlag einen zusätzlichen Rechtsschutz für alle Fahrgäste bei Personenschäden oder Tod sowie bei Verlust oder Beschädigung ihres Gepäcks ein. Ferner legt er die Pflichten der Busunternehmen bei Annullierung von Fahrten oder bei Verspätungen fest und sieht effiziente Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden, die Unterrichtung der Reisenden und sonstige Maßnahmen zur Stärkung der Fahrgastrechte vor. Ferner enthält der Verordnungsentwurf Vorschriften über die Information und Unterstützung von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität.
Die Kommission hatte ihren Vorschlag im Dezember 2008 vorgelegt (Dok. 16933/08 ). Das Europäische Parlament hat seine Stellungnahme in erster Lesung im Mai 2009 abgegeben (Dok. 8897/09 ).
Europäische Satellitennavigationsprogramme
Der Rat nahm den Sachstandsbericht des Vorsitzes (Dok. 10312/09 ) zu dem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme zur Kenntnis.
Ziel des Vorschlags ist es, die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 ( ABl. L 246 vom 20.7.2004, S. 1) mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 ( ABl. L 194 vom 24.7.2008, S. 1) über die weitere Durchführung dieser Programme in Einklang zu bringen, da durch die letztgenannte Verordnung erhebliche Änderungen an den Finanz-, Verwaltungs- und Beschaffungsverfahren der Galileo-Programme vorgenommen wurden.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1942/2006, wurde eine Gemeinschaftseinrichtung mit der Bezeichnung "Europäische Aufsichtsbehörde für das Globale Satelliten-Navigationssystem" geschaffen. Die ursprüngliche Funktion der Behörde und ihre Aufgaben wurden so definiert, dass den Erfordernissen Rechnung getragen wurde, die sich aus dem damaligen Konzept der Vergabe einer Konzession für die Verwaltung und Finanzierung der Errichtungs- und Betriebsphase des Programms Galileo ergaben. Dieses Konzept wurde im Laufe des Jahres 2007 aufgegeben, und Verwaltung und Finanzierung der Errichtungsphase des Programms werden künftig nicht mehr dem Privatsektor übertragen.
Die Verordnung (EG) Nr. 683/2008 definiert den neuen Rahmen für die öffentliche Lenkung und Finanzierung der Programme Galileo und EGNOS. Sie legt den Grundsatz einer strikten Trennung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Gemeinschaft, vertreten durch die Kommission, der Behörde und der Europäischen Weltraumorganisation fest, überträgt der Kommission die Verantwortung für die Verwaltung der Programme und listet im Einzelnen die der Behörde künftig obliegenden Aufgaben auf.
Bei der Prüfung des Vorschlags durch die Gruppe unterstützten alle Delegationen das mit dem Vorschlag verfolgte Ziel, wiesen jedoch darauf hin, dass die Inkohärenzen zwischen den beiden Verordnungen baldmöglichst beseitigt werden müssten. Andererseits wurden zu dem vorliegenden Verordnungsentwurf Bedenken geltend gemacht, die im Wesentlichen Fragen der Sicherheit betrafen. Die Beratungen über dieses Dossier werden sich unter schwedischem Vorsitz in erster Linie auf folgende Punkte konzentrieren: Funktion und Aufgaben des Ausschusses für die Sicherheitsakkreditierung, Stimmrecht der Kommission im Verwaltungsrat und Beteiligung des Europäischen Parlaments.
Die Kommission hatte ihren Vorschlag im März 2009 vorgelegt (Dok. 6257/09 ).
Intelligente Verkehrssysteme
In öffentlicher Beratung nahm der Rat den Sachstandsbericht des Vorsitzes zu dem Entwurf einer Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) 1 im Straßenverkehr zur Kenntnis (Dok. 10012/09 ).
Der Rat ersuchte die zuständigen Gremien, diesen Vorschlag weiterzuprüfen, damit Ende 2009 eine politische Einigung erzielt werden kann.
Das Ziel dieses Vorschlags besteht darin, die Voraussetzungen zu schaffen und die Mechanismen einzurichten, um die Einführung von IVS-Diensten und -Anwendungen für den Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern zu fördern, damit eine effizientere, umweltverträglichere und sicherere Mobilität im Güter- und Personenverkehr in der Europäischen Union erreicht werden kann. Zu diesem Zweck ist in dem Vorschlag die Anwendung des Ausschussverfahrens (Regelungsverfahren mit Kontrolle) für gemeinsame und rechtlich verbindliche Spezifikationen vorgesehen, die genaue Bestimmungen und Verfahren für die Einführung von IVS in der EU enthalten.
Die Ratsgruppe hat diesen Vorschlag und den dazugehörigen Aktionsplan in mehreren Sitzungen geprüft. Alle Delegationen unterstützen das mit dem Vorschlag verfolgte Ziel; die meisten Delegationen sind jedoch dagegen, dass das Ausschussverfahren entsprechend dem Kommissionsvorschlag auf alle Maßnahmen angewendet wird. Der Rat (Verkehr, Telekommunikation und Energie) hat auf seiner Tagung im März Schlussfolgerungen zu dem Aktionsplan verabschiedet (Dok. 8005/09 + 8005/09 COR 1 ). Auch auf ihrem informellen Treffen im April 2009 in Litom ěřice befassten sich die Verkehrsminister mit den IVS und konnten dabei die Standpunkte der Mitgliedstaaten präzisieren (Dok. 8177/09 ).
Die Kommission hatte ihren Vorschlag im Dezember 2008 vorgelegt (Dok. 17564/08 ). Das Europäische Parlament hat seine Stellungnahme in erster Lesung im April 2009 abgegeben (Dok. 8899/09 ).
Grünbuch: TEN-V: Überprüfung der Politik – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm folgende Schlussfolgerungen zum Grünbuch der Kommission "Ein besser integriertes transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik" an:
"DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
UNTER HINWEIS AUF
den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 154, 155 und 156,
das Weißbuch der Kommission vom 12. September 2001 mit dem Titel "Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft" und die dazugehörige Halbzeitbilanz vom 22. Juni 2006,
die Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes, überarbeitet im Jahr 2004, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 des Rates vom 20. November 2006 (nachstehend "TEN-Leitlinien"),
die Mitteilung der Kommission "Grünbuch – TEN-V: Überprüfung der Politik – Ein besser integriertes transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik" vom 4. Februar 2009,
die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zum Grünbuch über die künftige TEN-V-Politik;
IN DER ERWÄGUNG, DASS
die TEN-V-Politik 1996 für eine aus 15 Mitgliedstaaten bestehende Europäische Union entwickelt wurde und hauptsächlich zum Ziel hatte, deren nationale Verkehrsinfrastrukturnetze zu verknüpfen und so das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt – auch durch die Anbindung von Inseln und Gebieten in Randlage – zu fördern, den Zugang zu diesen Netzen zu gewährleisten und das EU-Netz mit den Netzen von Drittstaaten zu verbinden;
diese Ziele zwar weiterhin gültig sind, jedoch über die im Jahr 2004 erfolgte Überarbeitung der Leitlinien hinaus insbesondere der TEN-V-Planungsrahmen angesichts des durch die Erweiterungen der Europäischen Union von 2004 und 2007 entstandenen neuen Gebiets der EU angepasst werden muss;
auch die TEN-V-Politik angesichts neuer politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen (wie beispielsweise Klimaschutzziele, die größere internationale Rolle Europas, die Lissabon-Agenda und die jüngsten Anstrengungen im Hinblick auf wirtschaftliche Erholung und nachhaltige Entwicklung) überarbeitet werden muss;
das TEN-V und die gemeinsame Verkehrspolitik – insbesondere das Konzept der komodalen Verkehrsdienste – besser verzahnt werden müssen, damit das TEN-V ein echtes Fundament für effiziente, nachhaltige, sichere und hochwertige Verkehrsdienste in den verschiedenen Verkehrsbereichen wird;
die künftige TEN-V-Politik auf den positiven Ergebnissen früherer politischer Entscheidungen aufbauen und die Anstrengungen zur Vollendung der bereits beschlossenen Maßnahmen (insbesondere zur Verwirklichung der vorrangigen Vorhaben) fortführen muss;
die TEN-V-Politik zur Befriedigung künftiger Bedürfnisse einer Vertiefung der europäischen Dimension auf Ebene der Netzplanung sowie effizienterer Gemeinschaftsinstrumente für die Verwirklichung des TEN-V bedarf;
das Vorgehen der Gemeinschaft koordiniert werden und sich auf Maßnahmen mit einem europäischen Mehrwert konzentrieren sollte, wobei auf Grundlage transparenter Kriterien dem Nutzen für die Europäische Union Rechnung zu tragen ist;
der Verkehr, der gegenwärtig zu den wesentlichen Verursachern der Treibhausgasemissionen der Gemeinschaft zählt, eine Vielfalt von Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen erfordert; ein optimal integriertes und verknüpftes europäisches Verkehrsnetz eine grundlegende Voraussetzung ist, um diese Ziele zu verwirklichen;
die TEN-V-Planung ihren Niederschlag in den einzelstaatlichen Verkehrsinfrastruktur-Konzepten finden muss und darauf zu achten ist, dass die Planungsziele für das TEN-V mit den Kapazitäten für seine Durchführung in Einklang stehen. Sobald die Entscheidung über das Netz getroffen ist, müssen die Mitgliedstaaten und die anderen Projektträger sowie die Kommission ihre Anstrengungen mittels des bestmöglichen Einsatzes der verschiedenen Gemeinschaftsinstrumente darauf konzentrieren, die Durchführung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse zu erleichtern –
(1) BEGRÜSST das Grünbuch der Kommission vom 4. Februar 2009 über die künftige TEN-V-Politik und eine umfassende Überprüfung auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse, ohne dabei der künftigen Aussprache über die finanzielle Vorausschau vorzugreifen;
(2) BEKRÄFTIGT den Bedarf an weiteren Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, damit der sachgemäße Aufbau des TEN-V für alle Verkehrsträger als Grundlage des Binnenmarkts und der Wettbewerbsfähigkeit sowie des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Union und ihrer Anbindung an die Nachbarstaaten gewährleistet werden kann, wobei bei der Festlegung der künftigen TEN-V-Politik ein Schwerpunkt auf den "europäischen Mehrwert" gelegt und unter anderem umweltpolitischen Zielen Rechnung getragen werden sollte;
(3) FORDERT die Kommission AUF, die Kontinuität mit dem bestehenden Rahmen, vor allem die Vollendung der vorrangigen Vorhaben, zu gewährleisten, und gleichzeitig offen zu sein für neue Konzepte, die künftigen politischen, wirtschaftlichen, ökologischen und technologischen Herausforderungen und Möglichkeiten Rechnung tragen;
(4) BETONT, dass die wichtigen grenzüberschreitenden Verkehrsströme zwar ein wesentliches Kriterium bei der Planung des TEN-V sind, der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt und der Zugang zum TEN-V aber auch von entscheidender Bedeutung sind und weitgehend im Rahmen der Gesamtnetzebene des gegenwärtigen TEN-V berücksichtigt werden; SPRICHT SICH deshalb und angesichts seiner Bedeutung als Bezugsgrundlage für verschiedene Rechtsvorschriften im Verkehrsbereich DAFÜR AUS, dieses Gesamtnetz zu erhalten. Unbeschadet des künftigen mehrjährigen Finanzrahmens muss die unter Nummer 11 genannte Gemeinschaftsfinanzierung für das TEN-V-Gesamtnetz weiterhin bereitgestellt werden;
(5) STIMMT unbeschadet des Endergebnisses der Überprüfung der TEN-V-Leitlinien der Auffassung ZU, dass alle gegenwärtigen vorrangigen Vorhaben des TEN-V Bestandteil eines kohärenten vorrangigen Netzes sein sollten, in dem bereits fertiggestellte oder im Bau befindliche Infrastruktur sowie Projekte von gemeinsamem Interesse zusammenfließen und das multimodal ist, wobei Knotenpunkte (Häfen, Flughäfen) und intermodale Schnittstellen (wie beispielsweise Verbindungsmöglichkeiten zwischen der Schiene, den Binnenwasserstraßen, Häfen und Flughäfen) angemessen zu berücksichtigen sind;
(6) BESTÄTIGT, dass bei der Methodik für die Schaffung eines solchen kohärenten vorrangigen Netzes Kriterien wie beispielsweise Folgen für grenzüberschreitende Verkehrsströme, territorialen Zusammenhalt und wirtschaftliche Entwicklung, Raumordnung, Umwelt/Klimawandel und Anbindung an die Nachbarländer Rechnung getragen werden sollte; ERSUCHT die Kommission, bis spätestens Anfang 2010 eine solche Methodik als Grundlage für die Erarbeitung ihres Vorschlags für die Überprüfung der Leitlinien zu entwickeln;
(7) HEBT HERVOR, dass es zur Gewährleistung einer optimalen Integration des Aufbaus von Verkehrsinfrastruktur und der gemeinsamen Verkehrspolitik notwendig ist, das kohärente vorrangige Netz durch Maßnahmen auf den Gebieten intelligente Verkehrssysteme und Verkehrsmanagementsysteme, Interoperabilität und technologische Innovation zu ergänzen. Außerdem sollten Maßnahmen oder Ziele der gemeinsamen Verkehrspolitik wie Korridore für den Schienengüterverkehr, Grüne Korridore oder funktionale Luftraumblöcke in das TEN-V einbezogen werden. Ferner ist ein sinnvolles Maß an Flexibilität und Offenheit notwendig, damit die Verkehrsinfrastruktur eine angemessene Grundlage für die Erbringung gegenwärtiger und künftiger Verkehrsdienste sein kann;
(8) STIMMT der Auffassung ZU, dass die TEN-V-Politik einen wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutz- und Umweltzielen leisten sollte. Die optimale Integration und Verbindung zwischen den Verkehrsträgern (bezüglich materieller wie intelligenter Verkehrssysteme), durch die effiziente komodale Verkehrsdienste möglich werden, ist eine solide Grundlage dafür, um die Anstrengungen im Verkehrsbereich zur Verringerung der CO2- und Schadstoff-Emissionen zu unterstützen;
(9) UNTERSTREICHT, dass es für die Verwirklichung der im Rahmen des TEN-V festgelegten Vorhaben von gemeinsamem Interesse nötig ist, dass alle Beteiligten – Mitgliedstaaten und Gemeinschaft sowie Partner aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor – sich nachdrücklich entsprechend ihrer jeweiligen Verantwortung engagieren;
(10) BEKRÄFTIGT die Verantwortung der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Planung, Finanzierung und Durchführung von TEN-V-Vorhaben, die ihr Hoheitsgebiet betreffen, und UNTERSTREICHT die Notwendigkeit, die Durchführung von TEN-V-Vorhaben durch einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand und vereinfachte Kriterien und Verfahren für die Beantragung der TEN-V-Kofinanzierung zu fördern;
(11) HEBT HERVOR, dass die Gemeinschaft die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen muss, damit Investitionen in TEN-V-Vorhaben angeregt werden, und dass insbesondere eine angemessene finanzielle Unterstützung aus dem TEN-V-Haushalt für die vorrangigen Vorhaben, zu denen relevante grenzüberschreitende Abschnitte gehören und deren Durchführung über das Jahr 2013 hinausgehen wird, in Einklang gebracht werden muss mit den institutionellen Zwängen des Finanzplanungsrahmens;
(12) FORDERT die Kommission AUF, die Koordinierung und Wirksamkeit der bestehenden gemeinschaftlichen Finanzierungsinstrumente zu überprüfen und nötigenfalls die Schaffung neuer Instrumente vorzuschlagen. Die Konzepte für öffentlich-private Partnerschaften werden in diesem Kontext gegebenenfalls weiter vorangebracht und unterstützt;
(13) BEKRÄFTIGT, dass zur Förderung der Umsetzung von TEN-V-Vorhaben nichtfinanzielle Instrumente gestärkt werden müssen, beispielsweise die Koordinierung (z.B. gegebenenfalls durch europäische Koordinatoren), die gründliche Überwachung und größere Transparenz durch die offene Methode der Koordinierung (etwa zur Schaffung von Anreizen für die Vollendung des Gesamtnetzes), der Austausch bewährter Verfahren usw., wobei unnötiger Verwaltungsaufwand zu vermeiden ist;
(14) FORDERT die Kommission AUF, die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zum Grünbuch baldmöglichst nach deren Abschluss bekanntzugeben, weiter an den nötigen technischen Grundlagen der Methodik für die TEN-V-Planung zu arbeiten, dabei Experten der Mitgliedstaaten einzubeziehen und in diesem Kontext darauf zu achten, dass verschiedene geografische Gebiete und soziale/wirtschaftliche Verhältnisse angemessen berücksichtigt werden; ERSUCHT die Kommission, weiterhin die verschiedenen Elemente der TEN-V-Überprüfung, einschließlich der Planungsmethodik, mit dem Ausschuss für die Überwachung der Leitlinien und den Informationsaustausch, dem Ausschuss für die TEN-V-Leitlinien, zu erörtern, bevor sie einen Vorschlag für eine überarbeitete Fassung der Leitlinien erstellt;
(15) ERSUCHT die Kommission, den Organen vor Ende 2010 einen Vorschlag für überarbeitete TEN-V-Leitlinien vorzulegen. Dem Vorschlag sollte eine fundierte Abschätzung des damit verbundenen Investitionsbedarfs beigefügt werden. Dieser Abschätzung des Investitionsbedarfs sind die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen und gerechtfertigte durchschnittliche Stückkosten für Infrastrukturarbeiten in typischen Situationen zugrunde zu legen;
(16) FORDERT die Kommission AUF, dem Rat regelmäßig (halbjährlich) über ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Überprüfungsprozess des TEN-V Bericht zu erstatten, bis sie ihren Vorschlag für überarbeitete Leitlinien vorlegt."
TELEKOMMUNIKATION
Politik auf dem Gebiet der Netz- und Informationssicherheit in der EU
Der Rat führte einen Gedankenaustausch über die Politik auf dem Gebiet der Netz- und Informationssicherheit. Dabei befassten sich die Minister vor allem mit dem Schutz kritischer Informationsstrukturen, der Gegenstand einer von der Kommission kürzlich vorgelegten Mitteilung ist (Dok. 8375/09 ), sowie mit der Zukunft der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) und der allgemeinen Ausrichtung der europäischen Bemühungen in diesem Bereich. Als Anhaltspunkt für die Aussprache hatte der Vorsitz drei Fragen vorgelegt (siehe Dok. 10125/09 ).
Am 27. und 28. April 2009 veranstaltete Estland in Tallinn unter Schirmherrschaft des tschechischen EU-Vorsitzes eine Ministerkonferenz über das Thema Schutz kritischer Infrastrukturen. Die Schlussfolgerungen der Konferenz können hier eingesehen werden.
Die Aussprache bildete den Auftakt für die Beratungen auf Ebene des Rates. Der schwedische Vorsitz soll das Dossier voranbringen und Schlussfolgerungen oder eine Entschließung des Rates zu dieser Frage vorbereiten.
Ein verstärkter Schutz ist insbesondere vonnöten für einige Informations- und Kommunikationstechnologie-Systeme, -Dienste und -Infrastrukturen, die von ganz entscheidender Bedeutung für die Gesellschaft, speziell für die Unternehmen und die öffentliche Verwaltung, sind und daher als "kritische Informations-Infrastrukturen" gelten. Störungen dieser Infrastrukturen, die auf menschliche Einwirkung, Naturkatastrophen oder technische Pannen zurückgehen, können enorme wirtschaftliche Schäden verursachen. Jüngste Vorkommnisse wie die Cyber-Angriffe gegen Estland 2007 und die Unterbrechung von Tiefseekabeln 2008 zeigen, wie anfällig die modernen Informationsnetze sind, und verdeutlichen, dass unbedingt Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, um die Aufrechterhaltung wichtiger Dienste zu gewährleisten.
Die ENISA wurde 2004 mit dem Ziel errichtet, in ihrem Fachbereich ein hohes Schutzniveau sicherzustellen und die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung einschlägiger Probleme zu unterstützen. Zu ihren Aufgaben gehört die Einholung von Informationen im Hinblick auf die Analyse der Risiken, die Entwicklung gemeinsamer Verfahren und die Verbesserung der Zusammenarbeit. Im vergangenen Jahr wurde ihr Mandat ohne Änderung bis März 2012 verlängert. Ihre Rolle wird derzeit einer Überprüfung unterzogen, damit festgelegt werden kann, wie den zentralen Herausforderungen im Zusammenhang mit einem angemessenen Schutz der Netze und Informationen am besten zu begegnen ist.
ENERGIE
Erdölvorräte
Der Rat erzielte eine politische Einigung über eine Richtlinie, nach der die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Mindestvorräte an Erdöl oder Erdölerzeugnissen zu halten (Dok. 11018/09 ).
Sobald die Rechts- und Sprachsachverständigen den Text überarbeitet haben, wird ihn der Rat ohne Aussprache auf einer seiner nächsten Tagungen offiziell annehmen.
Die vorgeschlagene Richtlinie, die alle diesbezüglichen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft (die Richtlinien 2006/67/EG und 73/238/EWG des Rates und den Beschluss 68/416/EWG des Rates) ersetzen soll, zielt darauf ab, die Funktionsweise der derzeitigen EU-Erdölbevorratungsmechanismen zu verbessern, um die Verfügbarkeit von Erdöl im Krisenfall sicherzustellen.
Dazu sieht der von den Ministern gebilligte Text vor, den Rechtsrahmen zu verbessern und bestimmte Elemente der Bevorratungspraxis in der EU zu stärken, indem beispielsweise die Mitgliedstaaten dazu motiviert werden, zentrale Bevorratungsstellen einzurichten. Hauptaufgabe dieser Stellen ist der Erwerb, die Haltung und der Verkauf von Erdölvorräten für die Zwecke der Richtlinie oder zur Erfüllung internationaler Vereinbarungen über das Halten von Erdölvorräten.
Außerdem haben die Mitgliedstaaten spätestens bis zum 31. Dezember 2012 zu gewährleisten, dass zu ihren Gunsten in der EU ständig Erdölvorräte gehalten werden, die insgesamt mindestens den täglichen Durchschnittsnettoeinfuhren für 90 Tage oder dem täglichen durchschnittlichen Inlandsverbrauch für 61 Tage entsprechen, je nachdem, welche Menge größer ist. Des Weiteren sieht die Richtlinie vor, dass die Mitgliedstaaten Vorräte für mindestens 30 Tage halten müssen oder dass mindestens ein Drittel ihrer Bevorratungsverpflichtungen in Form von Raffinerieprodukten gehalten wird. Ferner wird vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis spezifische Vorräte anlegen, d. h. Vorräte an Erzeugnissen, die speziell für die Zwecke dieser Richtlinie angelegt werden.
Außerdem wird mit der Richtlinie bezweckt, die EU-internen Regeln an die Regeln anzugleichen, die für Maßnahmen der Internationalen Energie-Agentur zur Freigabe von Erdölsicherheitsvorräten gelten.
Hinsichtlich der regelmäßigen Berichterstattung über die Erdölvorräte ist in dem vereinbarten Text vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten der Kommission monatlich eine Statistik über die Höhe der kommerziellen Vorräte in ihrem Hoheitsgebiet übermitteln. Die Kommission veröffentlicht auf dieser Grundlage monatlich in aggregierter Form Statistiken über die kommerziellen Vorräte in der EU. Die Bestimmungen über die Berichterstattung, einschließlich ihrer Häufigkeit, können im Wege des Ausschussverfahrens geändert werden.
Die Kommission hatte ihren Vorschlag im November 2008 vorgelegt (Dok. 15910/1/08 ).
Energieeffizienzpaket
Der Rat nahm in öffentlicher Beratung den Sachstandsbericht (Dok. 8989/09 ) über die bisherige Arbeit am Energieeffizienzpaket zur Kenntnis, das drei Vorschläge für folgende Rechtsakte umfasst: eine Richtlinie zur Verbrauchskennzeichnung (Dok. 15906/1/08 ), eine Richtlinie über die Kennzeichnung von Reifen (Dok. 15920/08 ) und eine Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Dok. 15929/1/08 ).
Gegenstand des Berichts sind außerdem die Durchführungsmaßnahmen – nach den Rahmenrichtlinien zur umweltgerechten Gestaltung und zur Verbrauchskennzeichnung –, die die Kommission im Rahmen des Regelungsverfahrens mit Kontrolle dem Europäischen Parlament und dem Rat während des tschechischen Vorsitzes unterbreitet hat.
Die drei Vorschläge zur Energieeffizienz sollen dazu beitragen, bis 2020 das Ziel zu erreichen, 20 % des Energieverbrauchs der EU einzusparen, wie es der Europäische Rat in den Schlussfolgerungen seiner Frühjahrstagung 2007 gefordert hatte.
Die Arbeit an diesen Dossiers wird unter schwedischem Vorsitz fortgesetzt, der sich um eine Einigung mit dem Europäischen Parlament über diese Vorschläge bemühen wird.
Richtlinie zur Verbrauchskennzeichnung
Dieser Vorschlag betrifft die Neufassung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch Haushaltsgeräte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen und die Aufhebung der Richtlinie 79/530/EWG. Danach soll der zurzeit auf Haushaltsgeräte beschränkte Geltungsbereich ausgeweitet werden; dies würde (nach Verabschiedung der Durchführungsmaßnahmen für die einzelnen Produktgruppen) unter Einbeziehung der Sektoren Haushalt, Gewerbe und Industrie Verbrauchsangaben zu allen energieverbrauchsrelevanten Produkten ermöglichen, ebenso zu einigen nicht mit Energie betriebenen Produkten – beispielsweise Fenstern –, deren Nutzung mit einem erheblichen Energieeinsparpotenzial verbunden ist.
Richtlinie über die Kennzeichnung von Reifen
Der Vorschlag betrifft die Schaffung eines Kennzeichnungssystems für Reifenparameter, darunter Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externes Rollgeräusch, für Reifen für Personenkraftwagen sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Durch eine Klassifizierung nach den Reifeneigenschaften bietet das System einheitliche und leicht verständliche Informationen für Verbraucher, Unternehmen und den Einzelhandel. Es wird gewährleisten, dass diese Informationen den Endnutzern über verschiedene Medien (elektronisch, über Kataloge, durch Aufkleber usw.) zur Verfügung gestellt werden.
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Der Vorschlag verdeutlicht und stärkt die Bestimmungen der geltenden Richtlinie 2002/91/EG und weitet ihren Anwendungsbereich aus, insbesondere durch
die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen, wonach die Mitgliedstaaten Anforderungen an die Mindestenergieeffizienz für den Fall festlegen müssen, dass neue Gebäude errichtet werden oder eine größere Renovierung erfolgt;
die Verschärfung der Bestimmungen zu Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz, Inspektionen von Heizungs- und Klimaanlagen, Informationen und unabhängigem Fachpersonal sowie die Aufnahme einer Pflicht zur Berechnung des optimalen Kostenniveaus der Mindestanforderungen an die Energieeffizienz;
die Motivierung der Mitgliedstaaten, einen Rahmen und Zielvorgaben für einen höheren Anteil von Gebäuden, deren Energieverbrauch und CO 2-Emissionen gering oder gleich Null sind, zu schaffen;
die Ermutigung des öffentlichen Sektors zu aktiverer Beteiligung und beispielhaftem Vorangehen.
Die Kommission hatte diese drei Vorschläge im November 2008 vorgelegt. Das Europäische Parlament gab seine Stellungnahme in erster Lesung zu den Vorschlägen für die Kennzeichnung von Reifen (Dok. 8876/1/09 ) und für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Dok. 8877/1/09 ) im April sowie zum Vorschlag für die Verbrauchskennzeichnung (Dok. 9322/09 ) im Mai 2009 ab.
Internationale Beziehungen im Energiebereich
Der Rat nahm Informationen des Vorsitzes und der Kommission über in die Zeit des tschechischen Vorsitzes fallende oder in Kürze anstehende Ereignisse und Entwicklungen im Bereich der internationalen Beziehungen zur Kenntnis (Dok. 9852/09 + 9852/09 COR 1 ).
Die Informationen umfassten u. a. die 4. Tagung des Partnerschaftsrates EU–Russland, die Beziehungen zur Ukraine, die Frage der Lieferungen russischen Erdgases über die Ukraine, das Gipfeltreffen "Südlicher Korridor", die Energiegemeinschaft sowie den Energiedialog EU–OPEC.
SONSTIGES
a) Luftsicherheitsentgelte
Der Rat nahm den Vorschlag der Kommission über Luftsicherheitsentgelte in seinen Grundzügen zur Kenntnis, mit dem die Kommission eine Zusage eingelöst hat, die sie dem Europäischen Parlament 2007 im Zuge der Verhandlungen gegeben hatte, die zur Annahme der Verordnung über die Sicherheit in der Zivilluftfahrt geführt haben (Dok. 9864/09 ).
b) Liberalisierung im Eisenbahnsektor
Der Rat nahm die Informationen der Kommission darüber zur Kenntnis, wie weit die Mitgliedstaaten ihre Märkte im Eisenbahnsektor geöffnet haben.
c) Informelles Treffen der Verkehrsminister
Der tschechische Vorsitz unterrichtete die Delegationen über das Ergebnis des informellen Treffens der EU-Verkehrsminister vom 29. April 2009 in Litoměřice (Dok. 10768/09).
d) Erstes ASEM-Treffen der Verkehrsminister
Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen der litauischen Delegation über die Vorbereitung des ersten ASEM-Treffens der Verkehrsminister am 19./20. Oktober 2009 in Vilnius.
e) Sachstand der Verkehrsdossiers nach dem Gipfeltreffen EU-Russland
Der Rat nahm die Informationen zur Kenntnis, die die Kommission auf Antrag der polnischen Delegation zum Sachstand der Verkehrsdossiers nach dem Gipfeltreffen EU-Russland vom 22. Mai 2009 in Khabarovsk gegeben hat.
f) Entwurf der Verordnung der russischen föderalen Zollbehörden über den Containerverkehr
Der Rat nahm die Informationen der finnischen Delegation zu den etwaigen Auswirkungen des Inkrafttretens einer russischen Verordnung über den Containerverkehr zur Kenntnis.
g) Zweiter Europäischer Tag der Meere
Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen der italienischen Delegation zu den wichtigsten Ergebnissen des gemeinsam von dem Kommissionsmitglied für maritime Angelegenheiten und der italienischen Regierung veranstalteten Zweiten Europäischen Tages der Meere, der vom 18. bis 20. Mai 2009 in Rom stattgefunden hatte (Dok. 10618/09 , 10619/09 ).
h) Internet der Dinge
Der Rat nahm die Informationen der Kommission zu der Mitteilung "Internet der Dinge" zur Kenntnis, die in den kommenden Wochen verabschiedet werden soll (Dok. 10524/09 ) .
i) Mehr Sicherheit für Kinder im Internet
Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes zu dem Ministertreffen "Mehr Sicherheit für Kinder im Internet", das am 20. April 2009 in Prag stattgefunden hatte. (Dok. 10522/09 ) .
j) Internet Verwaltung
Der Rat nahm die Informationen der Kommission zum Stand des Dossiers "Internet-Verwaltung" und zum weiteren Vorgehen zur Kenntnis ( 10721/09 ).
k) Ostseeverbundplan
Der Rat nahm die Informationen der Kommission über den Verbundplan für den baltischen Energiemarkt zur Kenntnis (Dok. 10703/09 ).
l) Tagung der G‑8-Energieminister
Der Rat nahm die Informationen der italienischen Delegation über die Tagung der Energieminister der G‑8 zur Kenntnis, die am 24./25. Mai 2009 in Rom stattfand (Dok. 10705/09 ).
m) Internationale Agentur für erneuerbare Energien
Der Rat nahm die Informationen der deutschen Delegation über die Einrichtung der Internationalen Agentur für erneuerbare Energien (IRENA) zur Kenntnis (Dok. 10941/09 ).
VERANSTALTUNGEN AM RANDE DER RATSTAGUNG
Der Rat führte am Rande seiner Tagung vom 11. Juni informelle Gespräche über den Sachstand hinsichtlich des Telekompakets. Die diesbezügliche Presseerklärung des Vorsitzes ist hier zu finden.
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
VERKEHR
Führerschein – Regelungsverfahren mit Kontrolle
Der Rat beschloss, die Annahme einer Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein durch die Kommission nicht abzulehnen (Dok. 8558/09).
Auf diese Änderungsrichtlinie ist das Regelungsverfahren mit Kontrolle anzuwenden, das vorsieht, dass der Rat die Annahme von Rechtsakten durch die Kommission ablehnen kann. Da der Rat nun grünes Licht gegeben hat, kann die Kommission die Richtlinie annehmen, sofern nicht das Europäische Parlament Einwände geltend macht.
EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
Irak – Integrierte Mission der Europäischen Union zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit
Der Rat verabschiedete eine gemeinsame Aktion betreffend die integrierte Mission der Europäischen Union zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit in Irak, EUJUST LEX (Dok. 9579/09 ).
Mit dieser gemeinsamen Aktion wird EUJUST LEX um ein Jahr bis zum 30. Juni 2009 verlängert. Ferner sollen die ersten Pilotmaßnahmen im irakischen Hoheitsgebiet vorbereitet werden, nämlich Schulung, strategische Beratung und Anleitung für Führungskräfte des irakischen Strafrechtssektors, soweit es die Sicherheitslage erlaubt. Darüber hinaus wird mit der gemeinsamen Aktion ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender weiterer Betrag von bis zu 10,8 Mio. EUR bereitgestellt, um die Ausgaben im Zusammenhang mit der Mission für den Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2010 abzudecken.
Seit 2005 trägt die EU mit EUJUST LEX zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und zur Förderung der Menschenrechte in Irak bei, indem für Führungskräfte der irakischen Polizei-, Justiz- und Strafvollzugsbehörden Lehrgänge und Berufspraktika in den EU-Mitgliedstaaten angeboten werden.
EUJUST LEX wurde mit der Gemeinsamen Aktion 2005/190/GASP ins Leben gerufen (siehe Amtsblatt L 62 vom 9.3.2005, S. 37) .
Nähere Einzelheiten siehe HREF="http://www.consilium.europa.eu/cms3_fo/showPage.asp?id=823&mode=g&lang=en" MACROBUTTON HtmlResAnchor http://www.consilium.europa.eu/eujust-lex .
HANDELSPOLITIK
Antidumping
Manuelle Palettenhubwagen
Der Rat verabschiedete eine Verordnung zur Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 1174/2005 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren manueller Palettenhubwagen und wesentlicher Teile davon mit Ursprung in der Volksrepublik China auf die aus Thailand versandten Einfuhren der gleichen Ware, ob als Ursprungserzeugnis Thailands angemeldet oder nicht ( Dok. 9903/09 ) .
Gusserzeugnisse aus China
Der Rat verabschiedete eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1212/2005 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von bestimmten Gusserzeugnissen mit Ursprung in der Volksrepublik China (Dok. 10062/09 ) .
Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur EG gehörenden Ländern
Der Rat verabschiedete eine Verordnung zur Kodifizierung der mehrfach erheblich geänderten Verordnung (EG) Nr. 2026/97 des Rates über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (Dok. 9380/09 ).
In der neuen Verordnung wird unter anderem erläutert, nach welchen Voraussetzungen sich das Vorliegen einer Subvention bestimmt, nach welchen Grundsätzen Ausgleichszölle angewandt werden und nach welchen Kriterien die Höhe der anfechtbaren Subvention zu berechnen ist. Außerdem werden im Einzelnen klare Leitlinien für die Faktoren festgelegt, die für die Feststellung ausschlaggebend sein können, ob die subventionierten Einfuhren eine bedeutende Schädigung verursacht haben oder eine Schädigung zu verursachen drohen.
SOZIALE ANGELEGENHEITEN
Stärkung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) durch den Rat zur Bewältigung der Krise
Der Rat verabschiedete 1 im Anschluss an eine Einigung mit dem Europäischen Parlament in erster Lesung eine überarbeitete Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Dok. 3654/09 + 10304/09 ADD 1 ). 2
Mit der neuen Verordnung wird im Wesentlichen das Ziel verfolgt, den EGF in die Lage zu versetzen, frühzeitiger zugunsten von Arbeitnehmern zu intervenieren, die aufgrund der Globalisierung entlassen wurden, ferner die Attraktivität des Fonds zu erhöhen und die Solidarität vor dem Hintergrund der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise zu stärken.
Die neue Verordnung umfasst die folgenden Bestimmungen:
Die Mindestzahl der entlassenen Arbeitnehmer wird für Interventionen des Fonds von 1000 auf 500 verringert;
der Zeitraum für die Nutzung von Finanzbeiträgen aus dem Fonds wird von 12 auf 24 Monate verlängert;
der Anwendungsbereich des EGF wird vorübergehend ausgeweitet, um auch Arbeitnehmer unterstützen zu können, die unmittelbar infolge der derzeitigen Krise ihren Arbeitsplatz verloren haben; darüber hinaus wird der Kofinanzierungssatz in diesen Fällen auf 65 % angehoben, während der übliche Kofinanzierungssatz weiterhin 50 % beträgt. Die Anträge müssen vor dem 31. Dezember 2011 gestellt werden, damit diese Ausnahmeregelung in Anspruch genommen werden kann.
Die neuen Vorschriften, die sich in den Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms einfügen, gelten rückwirkend für alle nach dem 1. Mai 2009 eingegangenen Anträge auf Unterstützung durch den EGF.
Bei "intelligenten Verkehrssystemen" handelt es sich um die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien im Verkehrsbereich. Diese Anwendungen werden für bestimmte Verkehrsarten und ihre gegenseitige Verknüpfung entwickelt.
Der Beschluss wurde ohne Aussprache auf der Tagung des Rates (Verkehr, Telekommunikation und Energie) gefasst.
Deutschland stimmte dagegen, das Vereinigte Königreich und Lettland enthielten sich der Stimme.