C/02/285 am 3./4. Oktober 2002 in Luxemburg
12328/02 (Presse 285)
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2452. Tagung des Rates - VERKEHR, TELEKOMMUNIKATION und ENERGIE - am 3./4. Oktober 2002 in Luxemburg |
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Präsidenten: | Herr Flemming HANSEN
Minister für Verkehr Herr Bendt BENDTSEN Minister für Wirtschaft, Handel und Industrie sowie Minister für die nordische Zusammenarbeit des Königreichs Dänemark |
INHALT (1)
TEILNEHMER 4
ERÖRTERTE PUNKTE
verkehr
luftverkehr
flugverkehrskontrolle - einheitlicher europäischer luftraum 6
ZUWEISUNG VON ZEITNISCHEN AUF FLUGHÄFEN IN DER GEMEINSCHAFT 7
AUSGLEICHS- UND BETREUUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IM FALLE DER NICHTBEFÖRDERUNG UND BEI ANNULLIERUNG ODER GROSSER VERSPÄTUNG VON FLÜGEN 8
VERSICHERUNGSREGELUNGEN IM BEREICH DES LUFTVERKEHRS 9
LANDVERKEHR
EISENBAHNVERKEHR 10
ALPENQUERENDER TRANSITVERKEHR
Allgemeine Fragen 11
Ökopunktesystem in Österreich 11
HORIZONTALE FRAGEN
GÜTERVERKEHR - PROGRAMM MARCO POLO 12
TRANSEUROPÄISCHES VERKEHRSNETZ 13
SATELITTENNAVIGATION GALILEO 14
SONSTIGES
Rückspiegel bei Lastkraft- und Lieferwagen 15
ENERGIE
LIBERALISIERUNG IM ELEKTRIZITÄTS- UND ERDGASSEKTOR
Vorschriften für den Elektrizitäts- und den Erdgasbinnenmarkt 16
Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel 16
SICHERHEIT DER ERDGAS- UND ERDÖLVERSORGUNG 18
OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE
verkehr
UMWELT
TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
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Belgien: | |
| Herr Oliver DELEUZE | Staatssekretär für Energie und Nachhaltige Entwicklung, dem Minister der Mobilität und des Transportwesens beigeordnet |
| Herr François ROUX |
Stellvertreter des Ständigen Vertreters |
| Dänemark: | |
| Herr Flemming HANSEN | Minister für Verkehr |
| Herr Bendt BENDTSEN | Minister für Wirtschaft, Handel und Industrie sowie Minister für die nordische Zusammenarbeit |
| Herr Thomas EGEBO | Staatssekretär für Verkehr |
| Herr Michael DITHMER | Staatssekretär, Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie |
| Deutschland: | |
| Herr Kurt BODEWIG | Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen |
| Herr Ralf NAGEL | Staatssekretär, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen |
| Herr Peter WITT | Stellvertreter des Ständigen Vertreters |
| Griechenland: | |
| Herr Christos VERELIS | Minister für Verkehr und Kommunikation |
| Herr Georgios ANOMERITIS | Minister für die Handelsmarine |
| Herr Apostolos-Athanasios TSOCHATZOPOULOS | Minister für Entwicklung |
| Herr Manolis STRATAKIS | Staatssekretär für Verkehr und Kommunikation |
| Spanien: | |
| Herr Francisco ÁLVAREZ-CASCOS FERNÁNDEZ | Minister für Inlandsentwicklung |
| Herr José FOLGADO BLANCO | Staatssekretär für Energie, industrielle Entwicklung und kleine und mittlere Unternehmen |
| Herr Adolfo MENÉNDEZ MENÉNDEZ |
Unterstaatssekretär für Inlandsentwicklung |
| Frankreich: | |
| Herr Gilles de ROBIEN | Minister für Infrastruktur, Verkehr, Wohnungsbau, Tourismus und Meeresangelegenheiten |
| Frau Nicole FONTAINE | Beigeordnete Ministerin beim Minister für Wirtschaft, Finanzen und Industrie, zuständig für die Industrie |
| Irland: | |
| Herr Jim McDAID |
Staatsminister im Ministerium für Verkehr (mit besonderer Zuständigkeit für den Straßenverkehr einschließlich Güterkraftverkehr) |
| Herr John BROWNE | Staatsminister im Ministerium für Kommunikation, Marine und natürliche Ressourcen |
| Italien: | |
| Herr Pietro LUNARDI | Minister für Infrastruktur und Verkehr |
| Herr Alessandro PIGNATTI |
Stellvertreter des Ständigen Vertreters |
| Luxemburg: | |
| Herr Henri GRETHEN |
Minister für Verkehr |
| Niederlande: | |
| Herr Roelf de BOER | Minister für Verkehr und Waterstaat |
| Frau Melanie SCHULTZ van HAEGEN-MAAS GEESTERANUS |
Staatssekretärin für Verkehr und Waterstaat |
| Herr Henne J.J. SCHUWER | Stellvertreter des Ständigen Vertreters |
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Österreich: | |
| Herr Mathias REICHHOLD | Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie |
| Frau Judith GEBETSROITHNER | Stellvertreterin des Ständigen Vertreters |
| Portugal: | |
| Herr Luis VALENTE de OLIVEIRA | Minister für öffentliche Arbeiten, Verkehr und Wohnungswesen |
| Frau Dulce FRANCO |
Staatssekretärin beim Minister für Wirtschaft |
| Finnland: | |
| Herr Kimmo SASI | Minister für Verkehr und Kommunikation |
| Frau Sinnika MÔNKÂRE |
Ministerin für Handel und Industrie |
| Schweden: | |
| Herr Björn ROSENGREN | Minister für Industrie, Beschäftigung und Kommunikation |
| Frau Gun ERIKSSON | Staatssekretärin im Ministerium für Industrie, Beschäftigung und Kommunikation |
| Vereinigtes Königreich: | |
| Herr John SPELLAR | Staatsminister für Verkehr |
| Herr Brian WILSON | Staatsminister für Industrie und Bauwesen |
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| Kommission: | |
| Frau Loyola DE PALACIO | Vizepräsidentin |
ERÖRTERTE PUNKTE
verkehr
luftverkehr
flugverkehrskontrolle - einheitlicher europäischer luftraum
Der Rat nahm Kenntnis vom Zwischenbericht des Vorsitzes über die Vorschläge zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums. Er beaufragte den Ausschuss der Ständigen Vertreter, die einschlägigen Beratungen fortzuführen, damit der Rat im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Barcelona, März 2002) auf seiner Tagung am 5./6. Dezember zu einer politischen Einigung gelangen kann.
Ziel der Vorschläge ist die Anwendung gemeinsamer Regeln und Grundsätze für die Nutzung des Luftraums, um die Verspätungen im Luftverkehr und die Luftraumüberlastung, die auf unterschiedliche Regeln und Verfahren in den Mitgliedstaaten zurückzuführen sind, einzudämmen. Diese Vorschläge werfen jedoch eine Reihe sensibler Fragen - wie etwa die Beteiligung der Militärbehörden, die Beziehungen zu Eurocontrol (der Europäischen Organisation für Flugsicherung) und die zu verwendende Rechtsgrundlage - auf, die derzeit im Einzelnen eingehend geprüft werden.
Was die Beziehungen der Gemeinschaft zu Eurocontrol betrifft, so wies der Vorsitzende darauf hin, dass die diplomatische Konferenz zur Unterzeichnung des Protokolls über den Beitritt zu Eurocontrol durch die Gemeinschaft am 8. Oktober stattfinden soll.
Die vier Verordnungsvorschläge werden als Gesamtpaket geprüft und sollen als solches angenommen werden. Es handelt sich um eine Rahmenverordnung und drei Durchführungsverordnungen über die Erbringung von Flugsicherungsdiensten, die Ordnung und Nutzung des Luftraums und die Interoperabilität des europäischen Flugverkehrsmanagementnetzes.
In Barcelona hat der Europäische Rat dazu aufgerufen, die einschlägigen Arbeiten vor Ende 2002 aktiv voranzutreiben, damit die Beschlüsse gefasst werden können, die darauf abzielen, 2004 einen einheitlichen europäischen Luftraum zu schaffen.
ZUWEISUNG VON ZEITNISCHEN AUF FLUGHÄFEN IN DER GEMEINSCHAFT
Der Rat nahm Kenntnis vom Zwischenbericht des Vorsitzes über die vorgeschlagene Änderung der Verordnung (EG) Nr. 95/93 über die Zuweisung von Zeitnischen und von der Absicht der Kommission, demnächst einen geänderten Vorschlag hierzu vorzulegen. Er beauftragte den Ausschuss der Ständigen Vertreter, die Beratungen fortzusetzen, damit die Verordnung schnell angenommen werden kann.
Mit diesem Vorschlag sollen in Erwartung einer künftigen gründlichen Überarbeitung des Gemeinschaftssystems der Zuweisung von Zeitnischen technische Anpassungen in die Verordnung (EG) Nr. 95/93 aufgenommen werden. Die Mehrheit der Delegationen unterstützt diesen Zweistufenansatz; einige Delegationen hingegen vertreten die Ansicht, dass bestimmte Elemente über den Rahmen technischer Änderungen hinausgehen.
Der von der Kommission geplante umfassendere Vorschlag wird darauf abzielen, mit der Einführung von Marktmechanismen in das System zur Zuweisung von Zeitnischen eine bessere Abstimmung zwischen Angebot und Nachfrage zu erreichen. Darin werden die Ergebnisse einer umfassenden Untersuchung möglicher marktorientierter Ansätze für die Zeitnischenzuweisung einfließen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden voraussichtlich bis Mitte 2003 vorliegen.
AUSGLEICHS- UND BETREUUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IM FALLE DER NICHTBEFÖRDERUNG UND BEI ANNULLIERUNG ODER GROSSER VERSPÄTUNG VON FLÜGEN
Der Rat führte eine Orientierungsaussprache über den Vorschlag für eine Verordnung, mit der die Beträge der Ausgleichsleistungen im Falle der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen erhöht werden sollen.
Im Rahmen dieser Aussprache wurden zur Erleichterung der anstehenden Beratungen über diesen Vorschlag Leitlinien zur Lösung von drei noch ungeklärten Fragen vermittelt. Es handelt sich dabei um
Zum Abschluss der Aussprache erklärte der Präsident Folgendes:
Mit dem Vorschlag soll die vor mehr als zehn Jahren angenommene Verordnung (EWG) Nr. 295/91 aktualisiert werden; dabei werden die 1998 über einen früheren Vorschlag geführten Beratungen berücksichtigt.
VERSICHERUNGSREGELUNGEN IM BEREICH DES LUFTVERKEHRS
Der Rat hatte einen Gedankenaustausch über die Lage des Versicherungsmarkts für die zivile Luftfahrt nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und nahm Kenntnis von den Erläuterungen der Kommission zu dem Vorschlag für eine Verordnung über die Mindestanforderungen hinsichtlich der Versicherungen. Er beauftragte den Ausschuss der Ständigen Vertreter, baldmöglichst mit der Prüfung dieses Vorschlags zu beginnen.
Am Ende der Aussprache zog der Vorsitzende folgende Schlussfolgerungen:
"Auf der Grundlage der im Rat geführten Aussprache zieht der Vorsitz die nachstehenden Schlussfolgerungen und nimmt gleichzeitig zur Kenntnis, dass der Rat (Wirtschaft und Finanzen) denselben Punkt am 8. Oktober prüfen wird:
1. Der Rat nimmt Kenntnis vom Standpunkt der Kommission, dass in Anbetracht der Lage auf dem Luftverkehrsmarkt in Europa eine erneute Verlängerung der einzelstaatlichen Garantieübernahmeregelungen nicht mehr gerechtfertigt ist. Die Kommission wird die Vorschriften des Vertrags über staatliche Beihilfen künftig von Fall zu Fall unter Berücksichtigung der spezifischen Sachlage anwenden. Der Rat ersucht den Rat (Wirtschaft und Finanzen), eine befristete Verlängerung der einzelstaatlichen Regelungen in Erwägung zu ziehen.
2. Der Rat nimmt Kenntnis von der Analyse der Kommission der auf dem Gegenseitigkeitsprinzip beruhenden Fonds, die von der europäischen Industrie (Eurotime) und der ICAO vorgeschlagen wurde, insbesondere was die Bedingungen anbetrifft, die nach dem Vorschlag der Kommission zu erfüllen sind, bevor ein Fonds eingerichtet werden kann.
3. Der Rat ersucht den Ausschuss der Ständigen Vertreter, den ICAO-Vorschlag "Global time" und den Kommissionsvorschlag über die Anforderungen hinsichtlich der Versicherungen für Luftverkehrsunternehmen und Flugzeugbetreiber unverzüglich weiterzuprüfen."
LANDVERKEHR
EISENBAHNVERKEHR
Der Rat nahm Kenntnis vom Zwischenbericht des Vorsitzes über das zweite Paket von Vorschlägen zur Neubelebung des europäischen Eisenbahnverkehrs.
Der Vorsitz bestätigte, dass dieses Dossier zu den Hauptprioritäten zählt, und betonte, dass er die Vorschläge als ein Paket behandeln will, damit der Rat auf seiner Tagung am 5./6. Dezember zu einer politischen Einigung gelangen kann.
Das zweite Eisenbahnpaket umfasst drei Richtlinienentwürfe über Eisenbahnsicherheit, Interoperabilität und die Liberalisierung der Schienenfrachtdienste, einen Verordnungsentwurf zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur und einen Entwurf für einen Beschluss zur Ermächtigung der Kommission, den Beitritt der Gemeinschaft zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) auszuhandeln.
Auf technischer Ebene wurden bei diesem Dossier bedeutende Fortschritte erzielt. Während ein Einvernehmen über die Bestimmungen betreffend die Sicherheit, die Interoperabilität und das COTIF in greifbare Nähe gerückt zu sein scheint, werfen die Vorschläge über die Liberalisierung des Frachtverkehrs und die Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur allerdings noch einige schwierige ungeklärte Fragen auf.
ALPENQUERENDER TRANSITVERKEHR
Der Rat befasste sich mit der allgemeinen Frage des alpenquerenden Straßengüterverkehrs und erörterte den Sachstand bei den beiden Verordnungen betreffend das Ökopunktesystem für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich.
Der Rat nahm zur Kenntnis, dass die am meisten betroffenen Mitgliedstaaten Deutschland, Griechenland, Italien und Österreich die Absicht bekundet haben, die Verhandlungen über die Ökopunkte fortzusetzen, um die weiteren Beratungen über diese Frage zu erleichtern. Der Präsident hob hervor, dass rasch eine Einigung bei den noch offenen Fragen erzielt werden müsse. Er fügte hinzu, dass der Vorsitz zu jedweder Unterstützung bereit sei, um diese Angelegenheit voranzubringen, damit, so die Hoffnung, auf der Ratstagung am 5. und 6. Dezember eine Gesamtlösung erzielt werden könne.
Das geltende Ökopunktesystem, mit dem die durch den Straßengüterverkehr durch Österreich verursachten Umweltschäden weitest gehend reduziert werden sollen, stellt gemäß der Akte über den Beitritt Österreichs zur Union eine vorübergehende Maßnahme dar, die am 31. Dezember 2003 enden soll.
Im Jahr 2000 hat die Kommission einen Vorschlag zur Änderung dieses Systems unterbreitet. Danach soll die Begrenzung der Anzahl der Fahrten im Straßengütertransitverkehr durch Österreich gemäß dem Beitrittsprotokoll auf 108 % der Gesamtzahl der Fahrten im Jahr 1991 festgelegt aufgehoben werden.
Der zweite Vorschlag wurde auf Ersuchen des Europäischen Rates (Laeken) vom Dezember 2001 vorgelegt. Darin wird ein Ökopunktesystem für das Jahr 2004 vorgeschlagen, das dem derzeit geltenden System ähnelt; falls inzwischen keine Gemeinschaftsregelung für die Tarifierung der Infrastrukturnutzung eingeführt wird, soll das System gegebenenfalls um ein weiteres Jahr oder um zwei weitere Jahre verlängert werden können.
HORIZONTALE FRAGEN
GÜTERVERKEHR - PROGRAMM MARCO POLO
Öffentliche Aussprache
Der Rat prüfte den Entwurf für eine Verordnung zur Einführung des Programms "Marco Polo", eines Finanzierungsinstruments, mit dem die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf umweltschonendere Verkehrsträger wie den Kurzstreckenseeverkehr, den Schienenverkehr und die Binnenschifffahrt gefördert werden soll. Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Mittelausstattung und die Mindestförderschwellen für die verschiedenen Aktionsarten. Da keine Einigung über die Mittelausstattung erreicht wurde, beauftragte der Rat den Ausschuss der Ständigen Vertreter, die Prüfung des Vorschlags fortzusetzen, damit er auf einer seiner nächsten Tagungen darüber befinden kann.
Der Vorschlag für das Programm Marco Polo stützt sich auf die Erfahrungen, die in den Jahren 1997-2001 im Rahmen des Programms PACT (Pilotaktionen für den kombinierten Verkehr) gesammelt wurden. Das Programm umfasst dreierlei Aktionen - Aktionen zur Verkehrsverlagerung, katalytische Aktionen und gemeinsame Lernaktionen - mit deren Hilfe der bis 2010 erwartete Zuwachs im Straßengüterverkehr (12 Milliarden Tonnenkilometer pro Jahr) auf andere Verkehrsträger verlagert werden soll.
TRANSEUROPÄISCHES VERKEHRSNETZ
Öffentliche Aussprache
Der Rat prüfte den Entwurf zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG über Leitlinien der Gemeinschaft für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes. Im Mittelpunkt der Aussprache standen die für den Ausbau des Schienennetzes erforderlichen Maßnahmen sowie die Liste der spezifischen Vorhaben, deren Verwirklichung von der Gemeinschaft finanziell unterstützt wird. Da noch kein Einvernehmen über die Liste der spezifischen Vorhaben besteht, beauftragte der Rat den Ausschuss der Ständigen Vertreter, die Prüfung des Vorschlags fortzusetzen, damit er auf seiner Tagung am 5. und 6. Dezember darüber befinden kann.
Die geltenden Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes enthalten eine Liste der spezifischen Vorhaben, die vom Europäischen Rat 1996 in Essen festgelegt wurde, sowie Konzepte und Kriterien für die Ermittlung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse bis zum Jahr 2010. Der Europäische Rat hatte im März 2002 in Barcelona dazu aufgerufen, bis zum Dezember 2002 die überarbeitete Fassung der Leitlinien und ergänzenden Finanzbestimmungen für die transeuropäischen Verkehrsnetze anzunehmen.
Nach dem vorliegenden Vorschlag sollen die geltenden Leitlinien aus dem Jahre 1996 vorläufig überarbeitet werden, bis die Kommission im Jahr 2004 einen weiteren Vorschlag für eine umfassendere Überarbeitung unterbreitet. Auf Grundlage dieses umfassenderen Vorschlags können dann neue Leitlinien für den Zeitraum 2020-2025 angenommen werden, mit denen der Unionserweiterung Rechnung getragen wird.
SATELITTENNAVIGATION GALILEO
Der Rat nahm Kenntnis von den Ausführungen der Kommission zu ihrer Mitteilung über den derzeitigen Stand des Galileo-Programms, mit dem von 2008 an über Satelliten auf einer Umlaufbahn in mittlerer Höhe Navigationsdienste angeboten werden sollen. Der Rat ersuchte den Ausschuss der Ständigen Vertreter, das Dokument zu prüfen, damit er auf einer seiner nächsten Tagungen geeignete Schlussfolgerungen annehmen kann.
Das Programm ist in vier verschiedene Phasen untergliedert: eine Konzeptionsphase, die Ende 2000 abgeschlossen wurde, eine Entwicklungsphase, die noch bis 2005 andauert, eine Errichtungsphase (bis 2007) und eine Betriebsphase (ab 2008). Der Rat hatte am 26. April 2002 die Entwicklungsphase genehmigt und sich dabei auf die Freigabe von 450 Mio. Euro aus dem Gemeinschaftshaushalt sowie auf die Gründung des gemeinsamen Unternehmens GALILEO geeinigt.
SONSTIGES
Der Rat nahm Kenntnis von den Anliegen der belgischen Delegation in Bezug auf den toten Winkel bei Rückspiegeln von Lastkraft- und Lieferwagen.
Die belgische Delegation ersuchte die Kommission um Vorlage eines Vorschlags, der vorsieht, dass bereits in Betrieb befindliche Lastkraft- und Lieferwagen mit besonderen Rückspiegeln, die den toten Winkel verringern, nachzurüsten sind. Sie wurde hierbei von der niederländischen Delegation unterstützt.
Anlass dieses Ersuchens ist ein Vorschlag über die Ausrüstung neuer Lastkraft- und Lieferwagen mit diesen Spiegeln, den die Kommission im Januar 2002 unterbreitet hat.
ENERGIE
LIBERALISIERUNG IM ELEKTRIZITÄTS- UND ERDGASSEKTOR
Der Rat führte eine Orientierungsaussprache über den Richtlinienentwurf, mit dem die Liberalisierung des Elektrizitäts- und des Erdgassektors beschleunigt werden soll, und nahm Kenntnis von einem Sachstandsbericht über den Entwurf einer Verordnung über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel.
Vizepräsidentin Loyola DE PALACIO erläuterte ferner den zweiten Benchmarking-Bericht über die Verwirklichung des Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkts, der sich auf das Jahr 2002 bezieht.
In der Aussprache ergaben sich in Bezug auf die wichtigsten offenen Fragen Anhaltspunkte für den Vorsitz, anhand deren er die Bestandteile für einen Gesamtkompromiss auf der Ratstagung am 25. November erarbeiten kann. Der Vorsitz beabsichtigt, die Richtlinie (die in zwei getrennte Texte - einen für den Elektrizitäts- und einen für den Erdgassektor - aufgeteilt wurde) und die Verordnung als Paket zu verabschieden.
Der Europäische Rat hat die Priorität dieses Dossiers bei mehreren Gelegenheiten als hoch eingestuft, und der Vorsitz hat einen engen Zeitplan erstellt, um die im März 2002 in Barcelona festgelegten Fristen einzuhalten.
Zum Abschluss der Aussprache zog der Präsident die folgenden Schlussfolgerungen:
"1. Der Rat strebt in Einklang mit den Schlussfolgerungen von Barcelona eine Einigung über das Liberalisierungspaket im Energiebereich für die nächste Tagung des Rates (Verkehr, Telekommunikation und Energie) am 25. November 2002 an.
2. Es wurden bereits erheblich Fortschritte erzielt. Die meisten Bestandteile des Kompromissvorschlags werden generell unterstützt. Die Anzahl der noch offenen Punkte wurde im Wesentlichen auf vier verringert:
Welches Niveau des Verbraucherschutzes und der Information der Verbraucher ist angemessen?
Die von den meisten Delegationen eindeutig bevorzugte Option ist die rechtliche Entflechtung. Offen ist noch die Frage einer Differenzierung, z.B. in zeitlicher Hinsicht, zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Verteilernetzbetreibern.
Das angemessene Gleichgewicht zwischen dem tatsächlichen Zugang zu allen Bestandteilen des Systems und das Recht, Teile der Speicheranlagen aus Gründen des gemeinwirtschaftlichen Interesses und der Versorgungssicherheit zu reservieren.
Die zweite Stufe der Marktöffnung sollte deutlicher gemacht werden. Dabei sind alle Bestandteile der Richtlinien zu berücksichtigen.
3. Auch die Verordnung über den grenzüberschreitenden Stromhandel als Teil einer Gesamtlösung muss noch weiter erörtert werden.
4. Der Kompromissvorschlag des Vorsitzes wird im Hinblick auf eine Einigung über das gesamte Liberalisierungspaket die Grundlage für die weiteren Beratungen bilden."
In dem Richtlinienvorschlag ist einen vollständige Öffnung des Elektrizitäts- und des Erdgasmarkts für alle Kunden zum 1. Januar 2005 vorgesehen; gleichzeitig werden die Richtlinien 96/92/EG (Elektrizität) und 98/30/EG (Erdgas) durch Vereinfachung einiger Bestimmungen, die obsolet geworden sind, geändert.
In der vorgeschlagenen Verordnung ist die Einführung fairer, kostenorientierter, transparenter und direkt anwendbarer Regelungen für die Tarifgestaltung und die Aufeilung der verfügbaren Verbindungskapazitäten für den grenzüberschreitenden Stromhandel vorgesehen. Sie soll das vorhandene System ersetzen, das seit März 2002 in Betrieb ist.
SICHERHEIT DER ERDGAS- UND ERDÖLVERSORGUNG
Der Rat nahm Kenntnis von den Erläuterungen der Kommission zu einer Mitteilung und zwei Richtlinienvorschlägen, die darauf abzielen, die Abhängigkeit von Drittländern bei der Versorgung mit Erdölerzeugnissen und Erdgas zu verringern. Er beauftragte den Ausschuss der Ständigen Vertreter, zeitig mit der Prüfung der Vorschläge zu beginnen.
Die Vorschläge gehen auf das Grünbuch der Kommission über die Energieversorgungssicherheit zurück. Vorgesehen sind eine koordinierte Nutzung von Erdölreserven - über die derzeitige Verpflichtung hinaus, Vorräte für den Verbrauch von 90 Tagen zu unterhalten -, Mindestmaßnahmen zur Gewährleistung der Erdgasversorgung (derzeit gibt es keinen EU-Rahmen für Erdgas) und die Stärkung des Dialogs mit den Erzeugerländern. Die Kommission ist der Auffassung, dass bestehende Mechanismen wie die Internationale Energieagentur (IEA) in der Zeit nach dem 11. September 2001 an Wirksamkeit verloren haben.
OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE
verkehr
INTERBUS-Übereinkommen
Der Rat billigte den Abschluss des Interbus-Übereinkommens eines europäischen Übereinkommens über die Personenbeförderung mit Omnibussen (Dok. 13262/1/01 REV 1).
Das im Juni 2001 unterzeichnete Übereinkommen zielt darauf ab, durch die Festlegung einer Reihe einheitlicher Vorschriften für grenzüberschreitende Gelegenheitsverkehre mit Omnibussen einen gewissen Grad an legislativer Harmonisierung herbeizuführen. Vertragsparteien sind die Europäische Gemeinschaft, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, die Republik Moldau, Polen, Rumänien, die Slowakische Republik, Slowenien und die Türkei.
Seeverkehrsabkommen mit China
Der Rat billigte die Unterzeichnung im Namen der Gemeinschaft des Seeverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Volksrepublik China andererseits. (Dok. 9053/1/02 REV 1, 8388/1/02 REV 1)
Das Abkommen zielt darauf ab, die Bedingungen des Seefrachtverkehrs zum Nutzen der Wirtschaftsbeteiligten beider Vertragsparteien zu verbessern. Es beruht auf den Grundsätzen der Dienstleistungsfreiheit im Seeverkehr, des freien Zugangs zu Ladungen und Drittländerverkehren sowie des unbeschränkten Zugangs zu Häfen und Hilfsdiensten mit diskriminierungsfreier Behandlung bei deren Inanspruchnahme.
UMWELT
Genetisch veränderte Organismen
Im Zusammenhang mit der Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GVO) in die Umwelt nahm der Rat die folgenden Entscheidungen an:
______________________
(1) ?Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt.?Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates HYPERLINK "http://register.consilium.eu.int/scripts/utfregisterDir/WebDriver.exe?MIval=advanced&MIlang=EN&fc=REGAISEN&srm=5&ssf=&mt=128&md=100"http://ue.eu.int eingesehen werden.?Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden oder sind beim Pressedienst erhältlich.