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C/01/440
am 26. November 2001 in Brüssel
14400/01 (Presse 440)
2389. Tagung des Rates
- BINNENMARKT - VERBRAUCHERFRAGEN - TOURISMUS -
am 26. November 2001 in Brüssel
Präsident: Herr Charles PIQUE
Minister der Wirtschaft und der wissenschaftlichen Forschung, beauftragt mit der Politik der Großstädte
Herr Renaat LANDUYT
Flämischer Minister für Beschäftigung und Tourismus des Königreichs Belgien
INHALT
TEILNEHMER
ERÖRTERTE PUNKTE
ZUSAMMENARBEIT FÜR DIE ZUKUNFT DES TOURISMUS IN EUROPA 6
AUSWIRKUNGEN DER EREIGNISSE VOM 11. SEPTEMBER 2001 IN DEN USA AUF DEN TOURISMUSSEKTOR IN DER EUROPÄISCHEN UNION 7
KOSMETISCHE MITTEL - TIERVERSUCHE 8
GEFÄHRLICHE STOFFE 9
- AZOFARBSTOFFE 9
- STOFFE, DIE ALS KREBSERREGEND, ERBGUTVERÄNDERND BZW. FORTPFLANZUNGSGEFÄHRDEND EINGESTUFT SIND 9
- PHTHALATE/SICHERHEIT VON SPIELZEUG 9
SCHUTZ BESONDERS GEFÄHRDETER STRASSENVERKEHRSTEILNEHMER - Schlussfolgerungen des Rates 10
LEBENSMITTELBEHÖRDE 14
VERSCHULDUNG DER VERBRAUCHER - Schlussfolgerungen des Rates 15
EINBEZIEHUNG DES VERBRAUCHERS IN DEN BINNENMARKT 17
GRÜNBUCH ZUM VERBRAUCHERSCHUTZ IN DER EUROPÄISCHEN UNION 18
VEREINFACHUNG DES ORDNUNGSPOLITISCHEN REGELWERKS 18
GEMEINSCHAFTSPATENT 19
VERSICHERUNGSVERMITTLUNG 19
ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE - STAND DER BERATUNGEN 20
- VERGABE ÖFFENTLICHER LIEFERAUFTRÄGE, DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE UND BAUAUFTRÄGE SOWIE AUFTRAGSVERGABE IM BEREICH DER WASSER-, ENERGIE- UND VERKEHRSVERSORGUNG 20
GRENZÜBERSCHREITENDE ZAHLUNGEN IN EURO 21
LEISTUNGEN DER DASEINSVORSORGE - Schlussfolgerungen des Rates 22
GEMEINSAMES ARBEITSPROGRAMM DER DREI VORSITZE (BELGIEN, SPANIEN UND DÄNEMARK) 24
ERLÄUTERUNGEN DER KOMMISSION 24
- ANZEIGER FÜR DEN BINNENMARKT, STRATEGIE FÜR DEN DIENSTLEISTUNGSSEKTOR UND ÜBERPRÜFUNG DER STRATEGIE FÜR DEN BINNENMARKT 24
SONSTIGES 25
- DATENSCHUTZ - UMSETZUNG DER RICHTLINIE 95/46 25
OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE
BINNENMARKT I
ERNENNUNGEN I
BEZIEHUNGEN ZUR UKRAINE II
_________________
Für weitere Auskünfte: Tel. 02 285 67 00 - 02 285 60 83 - 02 285 63 49
TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
|
Belgien: | |
| Herr Charles PIQUE | Minister der Wirtschaft und der wissenschaftlichen Forschung, beauftragt mit der Politik der Großstädte |
| Herr Renaat LANDUYT | Flämischer Minister für Beschäftigung und Tourismus |
| Frau Magda AELVOET | Ministerin des Verbraucherschutzes, der Volksgesundheit und der Umwelt |
| Herr Bernd GENTGES | Minister für Unterrichtung und Ausbildung, Kultur und Tourismus (Deutschsprachige Gemeinschaft |
| Herr Eric TOMAS | Minister der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt, zuständig für Beschäftigung, Wirtschaft, Energie und Wohnungsbau |
| Dänemark: | |
| Herr Jørgen ROSTED | Staatssekretär |
| Deutschland: | |
| Herr Alexander MÜLLER | Staatssekretär, Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft |
| Herr Hansjörg GEIGER | Staatssekretär, Bundesministerium der Justiz |
| Griechenland: | |
| Herr Christos PACHTAS | Staatssekretär für Wirtschaft und Finanzen |
| Herr Christos THEODOROU | Staatssekretär für Entwicklung |
| Spanien: | |
| Herr Ramón de MIGUEL Y EGEA | Staatssekretär für europäische Angelegenheiten |
| Frankreich: | |
| Herr Pierre MOSCOVICI | Beigeordneter Minister beim Minister für auswärtige Angelegenheiten, zuständige für europäische Angelegenheiten |
| Herr Jacques BRUNHES | Staatssekretär beim Minister für Infrastruktur, Verkehr und Wohnungsbau, zuständig für Fremdenverkehr |
| Irland: | |
| Herr James BRENNAN | Stellvertreter des Ständigen Vertreters |
| Italien: | |
| Herr Rocco BUTTIGLIONE | Minister ohne Geschäftsbereich, zuständig für EU-Angelegenheiten |
| Herr Mario VALDUCCI | Staatssekretär für die produktiven Tätigkeiten |
| Luxemburg: | |
| Herr Henri GRETHEN | Minister für Wirtschaft, Minister für Verkehr |
| Niederlande: | |
| Herr Dick BENSCHOP | Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten |
| Herr Gerrit YBEMA | Staatssekretär für Wirtschaft |
| Österreich: | |
| Frau Mares ROSSMANN | Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit |
| Portugal: | |
| Frau Teresa MOURA | Staatssekretärin für europäische Angelegenheiten |
| Herr Vitor NETO | Staatssekretär für Fremdenverkehr |
| Finnland: | |
| Herr Kimmo SASI | Minister für Außenhandel und europäische Angelegenheiten |
| Schweden: | |
| Herr Leif PAGROTSKY | Minister im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, zuständig für Handel |
| Vereinigtes Königreich: | |
| Frau Patricia HEWITT | Ministerin für Handel und Industrie |
| Kommission: | |
| Herr Frits BOLKESTEIN | Mitglied |
| Herr David BYRNE | Mitglied |
| Herr Erkki LIIKANEN | Mitglied |
Der Rat hörte die Erläuterungen von Kommissionsmitglied LIIKANEN zur Mitteilung der Kommission "Zusammenarbeit für die Zukunft des Tourismus in Europa".
Der Rat hatte einen kurzen Gedankenaustausch über die wesentlichen Aspekte der Mitteilung, wobei er sich insbesondere zu der Strategie und den Maßnahmen, die in der Mitteilung im Hinblick auf ein kohärentes und integriertes Vorgehen vorgeschlagen werden, positiv äußerte.
Er beauftragte den AStV, die Mitteilung einer technischen Prüfung zu unterziehen und ihm so bald wie möglich Bericht zu erstatten.
In der Tourismusbranche und deren Tätigkeitsbereichen, auf die 12 % des BIP der EU entfallen, sind mehr als 20 Millionen Menschen beschäftigt. Auch gehört der Fremdenverkehr zu den Sektoren der europäischen Wirtschaft mit dem raschesten Wachstum. Die Mitteilung, mit der die Bedeutung des Tourismus für die Gesamtwirtschaft der EU stärker ins Bewusstsein gerückt werden soll, stellt die letzte Phase des Vorhabens "Tourismus und Beschäftigung" dar, das vor vier Jahren eingeleitet wurde. Sie ist das Ergebnis intensiver Forschungsarbeiten in fünf Hauptbereichen: Information, Ausbildung, Qualität, nachhaltige Entwicklung und neue Technologien.
Die Mitteilung, die am 13. November 2001 von der Kommission angenommen wurde, stellt insbesondere auf eine Verstärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der nachhaltigen Entwicklung des Tourismus ab und weist nach, dass die Kohärenz der Tourismuspolitiken und die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen betroffenen Akteuren verbessert werden müssen. Zu diesen Akteuren gehören die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten, die Gebietskörperschaften, die Industrie, die Verbände und die Vertreter der Reiseziele. Um eine politische Plattform für die Tourismusbranche zu schaffen und die Zusammenarbeit und Koordinierung zu verbessern, wird vorgeschlagen, als wichtigste Form der Begegnung der verschiedenen Gruppen von betroffenen Akteuren alljährlich ein Europäisches Tourismusforum zu veranstalten.
AUSWIRKUNGEN DER EREIGNISSE VOM 11. SEPTEMBER 2001 IN DEN USA AUF DEN TOURISMUSSEKTOR IN DER EUROPÄISCHEN UNION
Der Rat hörte die Erläuterungen von Kommissionsmitglied LIIKANEN zu einer Informatorischen Aufzeichnung über die Auswirkungen der Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA auf den Tourismussektor in der Europäischen Union und kam überein, dieses Thema auf einer seiner nächsten Tagungen wiederaufzugreifen.
Nach Einschätzung der Kommission sind die Auswirkungen dieser Ereignisse zwar in Ausmaß und Dauer begrenzt, kurzfristig gesehen sind sie jedoch von erheblicher Tragweite.
Die Aufzeichnung befasst sich hauptsächlich mit
KOSMETISCHE MITTEL - TIERVERSUCHE
Der Rat gelangte mit qualifizierter Mehrheit - gegen die Stimme der österreichischen Delegation und bei Stimmenthaltung der deutschen, der niederländischen und der dänischen Delegation - zu einer politischen Einigung über die Änderung der Richtlinie 76/768/EWG, mit der Tierversuche im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln endgültig verboten werden soll. Der Gemeinsame Standpunkt wird nach Überarbeitung des Textes auf einer der nächsten Ratstagungen förmlich angenommen, damit er dem Europäischen Parlament zur zweiten Lesung übermittelt werden kann.
Nach dem vom Rat gebilligten Text soll Folgendes verboten werden:
Nach dem vom Rat gebilligten Text erstellt die Kommission spätestens 18 Monate nach Annahme der Richtlinie Anhang IX gemäß dem Regelungsverfahren nach Anhörung eines wissenschaftlichen Ausschusses und bezieht hierbei Alternativmethoden mit ein, die den Verbrauchern ein Schutzniveau bieten, das den Tierversuchen, die sie ersetzen sollen, gleichwertig ist.
Wie erinnerlich ist in der Richtlinie 97/18/EG der Beschluss über ein endgültiges Verbot von Tierversuchen mit der Maßgabe zurückgestellt worden, dass eine Lösung für dieses Problem im Wege der sechsten Änderung der Richtlinie 76/768/EWG gefunden werden muss, da andernfalls das endgültige Verbot automatisch zum 1. Juli 2002 in Kraft treten würde.
GEFÄHRLICHE STOFFE
Der Rat gelangte - bei Stimmenthaltung der deutschen Delegation - zu einer politischen Einigung über die Änderung der Richtlinie 76/769/EWG, die darauf abstellt, die Verwendung von Azofarbstoffen und das Inverkehrbringen von einigen mit diesen Stoffen gefärbten Textil- und Ledererzeugnissen zu verbieten. Der Gemeinsame Standpunkt wird nach Überarbeitung des Textes auf einer der nächsten Ratstagungen förmlich angenommen, damit er dem Europäischen Parlament zur zweiten Lesung übermittelt werden kann.
Mit dieser Änderung soll ein besserer Schutz vor dem Krebsrisiko, das von mit bestimmten Azofarbstoffen gefärbten Textil- und Ledererzeugnissen ausgeht, sichergestellt, dabei jedoch das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes gewährleistet werden.
Der Rat legte in Erwartung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments eine allgemeine Ausrichtung zur Änderung der Richtlinie 76/769/EWG fest, die darauf abstellt, das Inverkehrbringen bestimmter als krebserzeugend, erbgutverändernd bzw. fortpflanzungsgefährdend eingestufter Stoffe zu verbieten. Der Gemeinsame Standpunkt wird nach Prüfung der Stellugnahme des Europäischen Parlaments festgelegt.
Der Rat hörte einen Bericht des Vorsitzes zum Stand der Beratungen über den Vorschlag, der darauf abzielt, die Gefährdung von Kleinkindern durch phthalatehaltige Baby- und Spielzeugartikel aus Weich-PVC zu begrenzen.
Bekanntlich haben mehrere Mitgliedstaaten phthalatehaltige Spielzeugartikel verboten, da diese ihrer Ansicht nach eine Gefahr für die Gesundheit von Kleinkindern darstellen können, wenn der betreffende Artikel in den Mund genommen wird. 1999 hat die Kommission in Anwendung der Richtlinie 92/59/EWG über die allgemeine Produktsicherheit die Verwendung von sechs Phthalaten in Spielzeug- und anderen Artikeln aus Weich-PVC, die für Kinder unter drei Jahren bestimmt sind, vorübergehend verboten (Entscheidung 1999/815/EG). Mit dem vorliegenden Vorschlag soll eine dauerhafte Lösung gefunden werden.
SCHUTZ BESONDERS GEFÄHRDETER STRASSENVERKEHRSTEILNEHMER - Schlussfolgerungen des Rates
"DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -
im Anschluss an eine Aussprache über die Mitteilung der Kommission vom 11. Juli 2001 mit dem Titel "Fußgängerschutz: Selbstverpflichtung der europäischen Automobilindustrie" -
UNTER HINWEIS AUF
IN ANBETRACHT
NIMMT FOLGENDE SCHLUSSFOLGERUNGEN AN:
"DER RAT
1. UNTERSTÜTZT
2. STELLT FEST,
= alle Neufahrzeuge werden ab 2003 mit ABS ausgerüstet;
= alle Neufahrzeuge werden ab 2002 mit Tagesfahrlicht ausgestattet;
= bei Neufahrzeugen werden ab 2002 keine starren Frontschutzbügel mehr installiert;
3. WEIST DARAUF HIN,
4. BETONT die Notwendigkeit, Folgendes zu gewährleisten:
5. VERTRITT DIE AUFFASSUNG,
6. STIMMT ausnahmsweise einer Selbstverpflichtung im Prinzip ZU, da diese es gestattet, bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Fußgänger und übrigen gefährdeten Verkehrsteilnehmer rascher zu verwirklichen;
7. WÜNSCHT im Hinblick auf eine rasche Durchführung dieser Maßnahmen, dass die Verpflichtung der Industrie, die neuen Fahrzeugtypen und die Neufahrzeuge mit den Zielen des Europäischen Ausschusses für die Verbesserung der Fahrzeugsicherheit in Einklang zu bringen, gegebenenfalls nach Maßgabe der bis zum 1. Juli 2004 vorzunehmenden Evaluierung der Durchführbarkeit rascher in die Tat umgesetzt wird;
8. KNÜPFT jedoch diese Zustimmung an folgende Bedingungen:
9. BETONT schließlich, dass er in Bezug auf alle die Straßenverkehrssicherheit und den Umweltschutz betreffenden neuen Anforderungen weiterhin für die Annahme verbindlicher Richtlinien ist und dass die Selbstverpflichtung nicht als ein Prozess eingeführt werden darf, von dem die gegenüber der Öffentlichkeit verantwortlichen politischen Gremien ausgeschlossen sind;
10. ERSUCHT die Kommission, ergänzend zur Abschaffung der starren Frontschutzbügel so bald wie möglich eine Änderung der Richtlinie 74/483/EWG (1) vorzuschlagen und zu prüfen, ob starre Frontschutzbügel mittelfristig im Straßenverkehr verboten werden können;
11. ERSUCHT die Kommission zudem, weiterhin Richtlinien auszuarbeiten, die die Selbstverpflichtung ergänzen und im Bedarfsfall ersetzen können."
LEBENSMITTELBEHÖRDE
Der Rat nahm Kenntnis vom Stand der Beratungen über den Vorschlag zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Lebensmittelbehörde und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit.
Zu diesem Dossier, das dem Europäischen Parlament zurzeit zur zweiten Lesung vorliegt, gab der Präsident einige Erläuterungen insbesondere hinsichtlich der informellen Treffen mit den Vertretern des Europäischen Parlaments. Zweck dieser Treffen ist es, die Standpunkte des Rates und des Parlaments im Hinblick auf eine Einigung zwischen den beiden Organen so weit wie möglich anzunähern, damit das Vermittlungsverfahren vermieden und das Dossier somit vor Ende dieses Jahres abgeschlossen werden kann.
VERSCHULDUNG DER VERBRAUCHER - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm eine Entschließung über den Verbraucherkredit und die Verschuldung der Verbraucher an.
Kommissionsmitglied BYRNE bekräftigte die Absicht seiner Institution, im kommenden Jahr eine Überarbeitung der Richtlinie über den Verbraucherkredit vorzuschlagen, mit der ein Beitrag zur Verhütung der Risiken der Überschuldung geleistet werden soll.
In dieser Entschließung nimmt der Rat folgenden Standpunkt ein: Er
"1. STELLT FEST, dass der über Kredite jeder Art finanzierte Anteil des Verbrauchs ständig ansteigt;
2. STELLT FEST, dass dieses Kreditvolumen sehr viel stärker zunimmt als das BIP und zu dessen Wachstum beiträgt;
3. BESTÄTIGT sein Eintreten für die Verwirklichung eines Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen und die Harmonisierung der Rechtsvorschriften in diesem Bereich, unter Wahrung eines hohen Verbraucherschutzniveaus;
4. STELLT FEST, dass sowohl diese Harmonisierung der Rechtsvorschriften im Bereich der grenzüberschreitenden Finanzgeschäfte des Endverbrauchers als auch die Einführung der einheitlichen Währung und die Entwicklung der neuen Technologien auch darauf abzielen und zur Folge haben, dass Anreize für grenzüberschreitende Kreditgeschäfte geschaffen werden;
5. STELLT FEST, dass der Kredit einerseits einer der Motoren des Wirtschaftswachstums und des Wohlstands der Verbraucher ist, andererseits aber auch Risiken für die Kreditgeber und die Gefahr zusätzlicher Kosten und der Zahlungsunfähigkeit für eine steigende Zahl von Verbrauchern beinhaltet;
6. STELLT FEST, dass bereits sehr viele Verbraucher in allen Mitgliedstaaten von Überschuldung betroffen sind und die Tendenz steigend ist;
7. STELLT FEST, dass diese Überschuldung meistens auf die zunehmende Unsicherheit in Bezug auf die Regelmäßigkeit der Einkommen und die Vorhersehbarkeit von Einkommensschwankungen zurückzuführen ist;
8. STELLT FEST, dass eine Überschuldung zwar nicht immer nur durch Kreditschulden zustande kommt, doch zumeist mit Krediten, insbesondere Verbraucherkrediten, zusammenhängt;
9. STELLT FEST, dass die Informationen über Verschuldung und Überschuldung trotz der Arbeiten der Kommission gleichwohl weiterhin unzureichend sind, vor allem da dieses Phänomen nie systematisch untersucht wurde und die Daten - soweit in den Mitgliedstaaten vorhanden - nicht vergleichbar sind und es keine einheitliche Definition der Überschuldung gibt;
10. STELLT FEST, dass bislang zehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union spezielle Rechtsvorschriften betreffend die kollektive Schuldenregelung für die soziale, rechtliche und wirtschaftliche Behandlung überschuldeter Verbraucher erlassen haben, während in den anderen Mitgliedstaaten weiterhin die üblichen Beitreibungsverfahren Anwendung finden;
11. STELLT daher FEST, dass die unterschiedliche präventive wie auch soziale, rechtliche und wirtschaftliche Behandlung der Überschuldung in den einzelnen Mitgliedstaaten zu beträchtlichen Unterschieden zwischen den europäischen Verbrauchern wie auch den Kreditgebern führen kann;
12. VERTRITT DIE AUFFASSUNG, dass in Anbetracht einerseits der Entschlossenheit der Europäischen Gemeinschaft, die grenzüberschreitende Tätigkeit im Bereich der Finanzdienstleistungen und Kredite auszubauen, sowie andererseits des Umsichgreifens von Verschuldung und Überschuldung Überlegungen auf Gemeinschaftsebene ins Auge gefasst werden könnten, die darauf abzielen, das Maßnahmenpaket zur Förderung grenzüberschreitender Kreditgeschäfte um Maßnahmen zu ergänzen, um der Überschuldung während der gesamten Dauer eines einzigen Kreditzyklus vorzubeugen;
13. NIMMT KENNTNIS von der Absicht der Kommission, im Anschluss an ihre Untersuchungen und Anhörungen im Rahmen der Revision der Richtlinie über den Verbraucherkredit eine gewissen Harmonisierung der vorbeugenden Maßnahmen in Bezug auf die Regeln für die Information der Kreditnehmer, die Verantwortung der Kreditgeber, die Entschädigungsleistungen und Kosten bei Nichterfüllung des Vertrags und die Rolle von Kreditvermittlern oder Agenturen vorzuschlagen;
14. VERTRITT DIE AUFFASSUNG, dass sich eine etwaige europäische Zusammenarbeit bei der Untersuchung und Vorbeugung der Überschuldung auf regelmäßige und zuverlässige statistische wie auch wirtschaftliche, rechtliche und soziologische Informationen stützen können muss, wobei insbesondere die statistischen Erhebungen im Zusammenhang mit den Arbeiten über die Indikatoren für Armut und soziale Ausgrenzung und die Statistiken über Einkommen und Lebensbedingungen herangezogen werden könnten;
15. ERSUCHT die Mitgliedstaaten und die Kommission, so rasch wie möglich die Mittel und Maßnahmen zu prüfen, um durch einen Informationsaustausch auf europäischer Ebene, insbesondere über den Umfang der Verschuldung und über bewährte Praktiken, die Entwicklung der Verschuldung und Überschuldung der Verbraucher im Binnenmarkt zu verfolgen;
16. ERSUCHT die Kommission, ihre Anstrengungen zur Verwirklichung dieser Ziele fortzusetzen."
EINBEZIEHUNG DES VERBRAUCHERS IN DEN BINNENMARKT
Der Rat wurde vom Vorsitz über zwei Tagungen unterrichtet, die vor kurzem zu den Themen "Einbeziehung des Verbrauchers in den Binnenmarkt" und "Verbraucherkredite und gemeinschaftliche Harmonisierung" stattgefunden hatten.
Auf der ersten Tagung (4. bis 6. Oktober 2001 in Brüssel) wurden Aspekte wie Produktsicherheit, Rolle der Verbraucherorganisationen, neue Vorschriften für diese Organisationen und ethischer und nachhaltiger Verbrauch erörtert.
An der zweiten Tagung, einem Kolloquium (13./14. November 2001 in Charleroi), nahmen 300 Vertreter des Kreditgewerbes, von sozialen Organisationen und Verbraucherorganisationen aus 26 europäischen Ländern teil. Bei diesem Kolloquium wurde insbesondere festgestellt, dass eine neue europäische Richtlinie über den Verbraucherkredit und die Schaffung einer europäischen Beobachtungsstelle für Verschuldung von wesentlichem Interesse sind.
Die spanische Delegation hat als künftiger Vorsitz angekündigt, dass am 15. März 2002 ein Tag des Verbrauchers veranstaltet wird, um einen Dialog mit den Vertretern der Verbraucher herbeizuführen, der es ermöglichen soll, die künftigen Herausforderungen in diesem Bereich anzugehen.
GRÜNBUCH ZUM VERBRAUCHERSCHUTZ IN DER EUROPÄISCHEN UNION
Der Rat hörte die Erläuterungen von Kommissionsmitglied BYRNE zu den Hauptaspekten des Grünbuchs zum Verbraucherschutz in der Europäischen Union und hatte sodann einen kurzen Gedankenaustausch hierüber.
Er betonte, dass der Verstärkung dieses Schutzes große Bedeutung zukommt, und begrüßte die Initiative der Kommission, alle interessierten Kreise im Weg einer Konsultierung der Öffentlichkeit zu beteiligen.
Ziel dieses Grünbuchs ist es, eine solche Konsultierung der Öffentlichkeit in Gang zu setzen, um die Leitlinien im Hinblick auf einen verstärkten Verbraucherschutz zu ermitteln. Die Kommission ersucht die interessierten Kreise um Stellungnahme bis zum 15. Januar 2002. Erbeten sind im Besonderen Stellungnahmen zu den wesentlichen Hindernissen, die für die Verbraucher und die Wirtschaft infolge unterschiedlicher nationaler Regelungen in Bezug auf lautere Geschäftspraktiken im Binnenmarkt bestehen, und zur Notwendigkeit einer etwaigen Reform des Verbraucherschutzes.
VEREINFACHUNG DES ORDNUNGSPOLITISCHEN REGELWERKS
Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen von Kommissionsmitglied BOLKESTEIN zum Stand der Beratungen über die Verbesserung und Vereinfachung des ordnungspolitischen Regelwerks sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten und äußerte sich positiv zu dem Bericht der Hochrangigen Beratenden Gruppe ("Mandelkern"-Gruppe), die im November 2000 von dem für die öffentliche Verwaltung zuständigen Ministern eingesetzt worden war.
Er sieht dem diesbezüglichen Konsultationsdokument, das die Kommission dem Europäischen Rat in Laeken vorlegen wird und das - so Kommissionsmitglied BOLKESTEIN - als Grundlage für einen bis Juli 2002 zu erstellenden Aktionsplan dienen wird, mit großem Interesse entgegen.
GEMEINSCHAFTSPATENT
Der Rat befasste sich in einer langen Aussprache mit den verschiedenen Aspekten des Entwurfs des Gemeinschaftspatents, insbesondere mit der Sprachenregelung und der Abgrenzung der Rolle der nationalen Patentämter gegenüber dem Europäischen Patentamt in München. Trotz aller Bemühungen war es nicht möglich, auf dieser Ratstagung zu einer Einigung zu gelangen.
Der Vorsitz sagte daher zu, sich Gedanken darüber zu machen, wie die Beratungen auf die bestmögliche Weise fortgeführt werden können, damit zu einem späteren Zeitpunkt Einvernehmen über das gesamte Dossier erzielt werden kann.
VERSICHERUNGSVERMITTLUNG
Der Rat gelangte einstimmig zu einer politischen Einigung im Hinblick auf seinen Gemeinsamen Standpunkt über den Wortlaut der Richtlinie über Versicherungsvermittlung. Der Text wird nach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen förmlich verabschiedet.
Was insbesondere die beruflichen Anforderungen anbelangt, so kam der Rat überein, dass Versicherungs- und Rückversicherungsvermittler eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen, die die Haftpflicht bei Verletzung beruflicher Sorgfaltspflichten in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro für jeden einzelnen Schadensfall und von 1.500.000 Euro für die Schadensfälle eines Jahres im Ganzen abdeckt.
Mit dem Richtlinienvorschlag wird ein normativer Rahmen geschaffen, der bei den Versicherungsvermittlern ein hohes berufsfachliches Niveau gewährleisten soll. Durch die einheitliche Eintragung der Vermittler soll die grenzübergreifende Ausübung ihrer Tätigkeit im Hinblick auf den Binnenmarkt erleichtert werden. Außerdem wird ein hohes Niveau des Schutzes der Interessen der Versicherungsnehmer sichergestellt.
Mit dem Vorschlag soll im Besonderen sichergestellt werden, dass (natürliche oder juristische) Personen, die die Tätigkeit der Versicherungs- oder Rückversicherungsvermittlung ausüben oder ausüben wollen, aufgrund beruflicher Mindestanforderungen eingetragen werden. Die Mitgliedstaaten können die in der Richtlinie vorgesehenen Anforderungen ergänzen, jedoch nur für die von ihnen eingetragenen Vermittler. Ferner enthält der Entwurf Mindestanforderungen betreffend den Inhalt der Auskünfte, welche die Versicherungsvermittler ihren Kunden erteilen müssen.
ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE - STAND DER BERATUNGEN
Der Rat nahm den Bericht des Vorsitzes zum Stand der Beratungen über dieses vorrangige Dossier sowie die Bemerkungen von Kommissionsmitglied BOLKESTEIN zur Kenntnis.
Die Aktualisierung der Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge ist - wie auf den Gipfeltreffen von Lissabon und Stockholm bestätigt wurde - eine der Prioritäten der Gemeinschaft. Gemäß den Schlussfolgerungen von Stockholm sollten die beiden Richtlinien vor Ende 2001 angenommen werden.
Im Juli 2000 hat die Kommission dem Rat zwei Richtlinienvorschläge zur Aktualisierung des Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge vorgelegt, und zwar
und
Die zuständigen Ratsgremien konnten inzwischen erhebliche Fortschritte bei der "klassischen" Richtlinie verzeichnen. Da der Rat jedoch noch auf die Stellungnahme des Europäischen Parlaments wartet und die zu lösenden Fragen sehr komplex sind, war es nicht möglich, einen zustimmungsfähigen Text vorzulegen.
GRENZÜBERSCHREITENDE ZAHLUNGEN IN EURO
Der Rat gelangte gegen die Stimme der österreichischen Delegation zu einer politischen Einigung über den Gemeinsamen Standpunkt zu dem Vorschlag für eine Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro.
Diese Einigung wurde auf der Grundlage eines Kompromisstextes des Vorsitzes, der während der Aussprache der Minister geändert wurde, erzielt. Der Gemeinsame Standpunkt wird auf einer der nächsten Ratstagungen angenommen, nachdem der Text nach dem üblichen Verfahren überarbeitet worden ist.
Mit dieser Verordnung, die noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens bedarf, sollen zeitgleich mit der Einführung des Euro zum 1. Januar 2002 die für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro berechneten Bankgebühren auf das Niveau der für Euro-Inlandszahlungen erhobenen Gebühren gesenkt werden.
Dieser Kompromiss betrifft insbesondere die Zeitpunkte für das Inkrafttreten der Gebührenregelungen für grenzüberschreitende Zahlungen und Überweisungen in Euro, und zwar ist vorgesehen, dass
Ferner bezieht der Kompromiss weitere Gemeinschaftswährungen neben dem Euro mit ein, da vorgesehen ist, dass die Verordnung auch für grenzüberschreitende Zahlungen in der Währung eines anderen Mitgliedstaats gelten soll, sofern dieser die Kommission darüber unterrichtet, dass er beschlossen hat, die Anwendung der Verordnung auf seine Währung auszudehnen.
Was ferner die zahlungsbilanzstatistisch begründeten Meldepflichten der Mitgliedstaaten anbelangt, so trägt der Kompromiss den etwaigen Auswirkungen auf die Institute Rechnung.
LEISTUNGEN DER DASEINSVORSORGE - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm Kenntnis vom Bericht der Kommission an den Europäischen Rat (Laeken) über Leistungen der Daseinsvorsorge, insbesondere hinsichtlich des Gemeinschaftsrahmens für die Gewährung staatlicher Beihilfen, sowie von der diesbezüglichen Stellungnahme des Rates, im Besonderen hinsichtlich der Liberalisierung und des Wettbewerbs mit positiven Auswirkungen auf die Qualität sämtlicher Dienstleistungen und auch auf die Qualität der Leistungen der Daseinsvorsorge.
Der Rat nahm die nachstehenden Schlussfolgerungen an, die dem Europäischen Rat (Laeken) vorgelegt werden.
"Der Rat -
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der maßgeblichen Rolle der Leistungen der Daseinsvorsorge und ihrer grundlegenden Bedeutung für die Bürger und Verbraucher sowie für den territorialen und sozialen Zusammenhalt;
UNTER HINWEIS auf die drei von der Kommission in ihrer Mitteilung vom 20. September 2000 aufgestellten Grundsätze (2);
UNTER HINWEIS auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Nizza), insbesondere in Bezug auf die Möglichkeiten, bei der Anwendung der Wettbewerbsregeln im Zusammenhang mit den Leistungen der Daseinsvorsorge für größere Vorhersehbarkeit und verstärkte Rechtssicherheit Sorge zu tragen, sowie auf die diesen Schlussfolgerungen beigefügte Erklärung über die Leistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse -
BEGRÜSST den entsprechend den oben genannten Schlussfolgerungen vorgelegten Bericht der Kommission über die Leistungen der Daseinsvorsorge (3);
NIMMT MIT GENUGTUUNG ZUR KENNTNIS, dass die Kommission beabsichtigt, die Sicherheit und Vorhersehbarkeit des Rechtsrahmens bei der Anwendung der Regeln über staatliche Beihilfen auf die Leistungen der Daseinsvorsorge zu erhöhen;
3. FORDERT die Kommission ferner AUF, das Ziel verstärkter Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit so weit wie möglich auch bei der Anwendung der Binnenmarktvorschriften auf die Leistungen der Daseinsvorsorge zu verfolgen;
4. ERKENNT AN, dass auf Gemeinschaftsebene unter gebührender Berücksichtigung der nationalen, regionalen und lokalen Besonderheiten und Zuständigkeiten eine wirksame und dynamische Bewertung der Leistungen der Daseinsvorsorge und ihrer Auswirkungen auf den Wettbewerb vorgenommen werden muss;
5. BETONT, wie wichtig die Lissabonner Strategie für die Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge ist;
6. NIMMT ZUR KENNTNIS, dass die Kommission prüfen wird, ob die Grundsätze der Leistungen der Daseinsvorsorge gemäß Artikel 16 des Vertrags unter gebührender Berücksichtigung der Besonderheiten der verschiedenen betroffenen Sektoren in einer Rahmenrichtlinie konsolidiert und dargelegt werden sollten, und SIEHT den Ergebnissen dieser Prüfung mit Interesse ENTGEGEN;
7. BEKRÄFTIGT seine Absicht, den Leistungen der Daseinsvorsorge im derzeitigen Prozess der Wirtschaftsreform und Entwicklung des Binnenmarktes weiterhin besondere Aufmerksamkeit zu widmen."
GEMEINSAMES ARBEITSPROGRAMM DER DREI VORSITZE (BELGIEN, SPANIEN UND DÄNEMARK)
Der Rat nahm Kenntnis von der aktualisierten Fassung des gemeinsamen Arbeitsprogramms der drei Vorsitze für den Rat "Binnenmarkt, Verbraucherfragen und Tourismus" bis zum Ende des Jahres 2002.
Der Rat nahm insbesondere zur Kenntnis, dass sowohl in Bezug auf die neuen Rechtsvorschriften als auch hinsichtlich des nichtlegislativen Bereichs der Akzent auf die Vorteile eines reibungslos funktionierenden Binnenmarktes für die Bürger und die Verbraucher sowie für die kleinen und mittleren Unternehmen gelegt wird.
ERLÄUTERUNGEN DER KOMMISSION
Der Rat hörte die Erläuterungen der Kommission insbesondere zur Neufassung ihres Anzeigers, der die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele des Binnenmarktes ausweist (Fassung November 2001).
Der Rat erinnerte insbesondere an das vom Europäischen Rat in Stockholm für das Frühjahr 2002 festgelegte Ziel eines Defizits von nicht mehr als 1,5 % bei der Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien durch die Mitgliedstaaten. Er begrüßte die in diesem Zusammenhang erzielten Fortschritte. Da 10 % der Richtlinien noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt sind, betonte er, dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, und bekräftigte, dass er das vom Europäischen Rat festgelegte Ziel weiter energisch anstreben werde.
SONSTIGES
Die schwedische Delegation machte den Rat auf die Schwierigkeiten aufmerksam, die sich in Schweden bei der Umsetzung der Richtlinie über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ergeben. Kommissionsmitglied Bolkestein erklärte, dass die Kommission Ende des Jahres 2002 eine Gesamtbewertung der Umsetzung dieser Richtlinie vorlegen wolle.
OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE
Dokumente, bei denen die Dokumentennummer angegeben ist, können auf der Website des Rates http://consilium.europa.eu eingesehen werden. Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen vorliegen, sind durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen sind auf demselben Wege abrufbar oder beim Pressedienst erhältlich.
BINNENMARKT
Beschlüsse betreffend den Beitritt der EG zu Regelungen der UN/ECE
Der Rat erließ den Beschluss zur Ermächtigung der Kommission, im Rahmen des Übereinkommens über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können ("Parallelübereinkommen"), im Namen der Gemeinschaft an der Festsetzung der Prioritäten der Arbeit des Weltforums für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) mitzuwirken.
ERNENNUNGEN
Wirtschafts- und Sozialausschuss
Der Rat erließ die Beschlüsse zur Ernennung von Mitgliedern des Wirtschafts- und Sozialausschusses:
BEZIEHUNGEN ZUR UKRAINE
Wissenschafts- und Technologiezentrum
Der Rat billigte die Überarbeitung des Artikels XIII der Satzung des Wissenschafts- und Technologiezentrums.
(1)Richtlinie 74/483/EWG des Rates vom 17. September 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die vorstehenden Außenkanten bei Kraftfahrzeugen (ABl. L 266 vom 2.10.1974, S. 4)
(2) 12022/00 CONSOM 54 MI 122 CAB 9 - KOM(2000) 580.
(3) 13235/01 MI 156 ECO 296 CONSOM 87 - KOM(2001) 598.