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Anlässlich des 150. Jahrestags der Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) zollt die Europäische Union dem IKRK ihre Anerkennung für seine unermüdlichen und unschätzbaren Bemühungen, das Leben und die Würde von Opfern bewaffneter Konflikte in aller Welt zu schützen.
Seit seiner Gründung am 17. Februar 1863 hat sich das IKRK unermüdlich dafür eingesetzt, Leid zu verhindern, indem es das humanitäre Völkerrecht, das in den vier Genfer Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und weiteren internationalen Übereinkommen sowie im Völkergewohnheitsrecht und den universellen humanitären Grundsätzen festgelegt ist, entwickelt, gefördert und gestärkt hat, und indem es in Situationen bewaffneter Konflikte und anderen Notlagen Verletzten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte, Kriegsgefangenen und anderen Häftlingen ebenso wie Zivilisten humanitäre Hilfe geleistet hat. Die Arbeit der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, bestehend aus dem IKRK, den 188 Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften und der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften bildet das Kernstück der internationalen humanitären Maßnahmen. Die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Komitees für die Umsetzung des humanitären Völkerrechts und dem IKRK ist von unschätzbarem Wert für die Bemühungen um eine wirksame Anwendung des humanitären Völkerrechts.
Die Europäische Union unterstützt uneingeschränkt und weltweit die Mission des IKRK, der Nationalen Gesellschaften und der Internationalen Föderation. Im Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe wurde hervorgehoben, dass das IKRK über ein besonderes, einzigartiges Mandat verfügt, und die Entschlossenheit der EU bekundet, in enger Partnerschaft mit dem IKRK zusammenzuarbeiten. 2005 hat die Europäische Union Leitlinien zum humanitären Völkerrecht angenommen, in denen sie sich verpflichtet, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu fördern; im Strategischen Rahmen und Aktionsplan der EU für Menschenrechte, den der Rat im Juni 2012 angenommen hat, wird die Entschlossenheit der EU bekräftigt, weiterhin für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts einzutreten, nicht zuletzt durch die Zusammenarbeit mit dem IKRK.
Doch auch wenn 150 Jahre humanitärer Arbeit des IKRK Anlass zu feierlicher Anerkennung geben, ist die EU doch besorgt darüber, dass sich nach wie vor ernste humanitäre Herausforderungen stellen: Zivilisten sind oft die größten Leidtragenden von bewaffneten Konflikten und von Gewalt, und Verletzungen des humanitären Völkerrechts geschehen nach wie vor viel zu häufig. Die Arbeit des IKRK bleibt unentbehrlich dafür, menschliches Leid zu mildern. Die EU wird die Umsetzung der humanitären Mission des IKRK in allen Teilen der Welt und seine grundlegenden Prinzipien der Neutralität, Humanität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit weiterhin unterstützen.
Das Beitrittsland Kroatien*, die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Island+ und Serbien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien sowie Bosnien und Herzegowina und das dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörende EFTA-Land Liechtenstein sowie die Ukraine, die Republik Moldau, Armenien und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.