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EUROPÄISCHE UNION | DE |
Brüssel, den 18. Januar 2013 |
5517/2/13 REV 2 |
PRESSE 21 |
Erklärung der Hohen Vertreterin Catherine Ashton im Namen der EU zur Amtsenthebung der Obersten Richterin von Sri Lanka |
Mit erheblicher Besorgnis hat die EU das Amtsenthebungsverfahren gegen die Oberste Richterin Shirani Bandaranayake verfolgt.
Zu einer Demokratie, die die Rechtsstaatlichkeit achtet, gehört die Gewaltenteilung. Infolgedessen darf die Unabhängigkeit der rechtsprechenden Gewalt nicht Eingriffen seitens der ausführenden Gewalt unterliegen.
Es ist von höchster Wichtigkeit, dass Sri Lanka die Erfüllung seiner internationalen Verpflichtungen, insbesondere die Umsetzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, gewährleistet.
Die EU ruft die Regierung von Sri Lanka auf, das Recht auf friedlichen Protest zu respektieren und Dr. Shirani Bandaranayakes Sicherheit sowie die Sicherheit aller Menschenrechtsverteidiger zu gewährleisten.
Das Beitrittsland Kroatien*, die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Island+ und Serbien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien und Bosnien und Herzegowina, das dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörende EFTA-Land Liechtenstein sowie die Republik Moldau und Armenien schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
+ Island ist weiterhin Mitglied der EFTA und des Europäischen Wirtschaftsraums.