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Brüssel, den 8. März 2013 (OR. en) |
7336/13 |
PRESSE 104 |
Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Erklärung einiger Drittländer, sich den Zielen des Beschlusses 2013/89/GASP des Rates zur Änderung des Beschlusses 2011/101/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe anzuschließen |
Der Rat hat am 18. Februar 2013 den Beschluss 2013/89/GASP1 zur Änderung des Beschlusses 2011/101/GASP des Rates angenommen.
Mit dem Beschluss werden 21 Personen und eine Einrichtung von der Liste der bezeichneten Personen und Einrichtungen gemäß Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP des Rates gestrichen und die bestehenden Maßnahmen bis 20. Februar 2014 verlängert. Mit dem Beschluss wird zudem das Reiseverbot für sechs Mitglieder der Regierung Simbabwes ausgesetzt.
Das Beitrittsland Kroatien*, die Bewerberländer Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Island+ und Serbien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien und Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtenstein und Norwegen sowie die Republik Moldau und Armenien schließen sich dieser Erklärung an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit dem genannten Ratsbeschluss im Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
Am 19.2.2013 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 46, S. 37) veröffentlicht.
* Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
+ Island ist weiterhin Mitglied der EFTA und des Europäischen Wirtschaftsraums.