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Die EU bedauert zutiefst, dass Yasuaki Uwabe, Tomoyuki Furusawa und Yasutoshi Matsuda am 29. März 2012 hingerichtet worden sind, und dass dies die Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Japan nach 20-monatiger Unterbrechung bedeutet. Die Europäische Union lehnt die Anwendung der Todesstrafe in allen Fällen und unter allen Umständen ab und hat immer wieder ihre weltweite Abschaffung gefordert. Die EU ist der Überzeugung, dass die Todesstrafe grausam und unmenschlich ist und dass ihre Abschaffung wesentlich für den Schutz der Menschenwürde ist. Japan und die EU sind enge Partner in einer ganzen Reihe von Menschenrechtsfragen weltweit. Die EU hat die japanischen Behörden wiederholt aufgefordert, die Vollstreckung der Todesstrafe in Erwartung ihrer vollständigen rechtlichen Abschaffung auszusetzen. Damit würde Japan sich dem weltweiten Trend anschließen, von der Todesstrafe Abstand zu nehmen. Über zwei Drittel aller Länder der Welt haben die Todesstrafe förmlich abgeschafft oder ihre Vollstreckung eingestellt, wie von der VN-Generalversammlung gefordert. Das Beitrittsland Kroatien*, die Bewerberländer Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Island+ und Serbien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien und Bosnien und Herzegowina sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an. Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil. Island ist weiterhin Mitglied der EFTA und des Europäischen Wirtschaftsraums. |
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