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![]() Europäische Kommission MEMO Brüssel, 21. März 2013 Vertragsverletzungsverfahren im März: wichtigste Beschlüsse Auch in diesem Monat hat die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen die Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht ordnungsgemäß nachkommen. Mit diesen Verfahren, die zahlreiche Politikfelder betreffen, soll eine vollständige Anwendung des EU-Rechts zugunsten der europäischen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen gewährleistet werden. Die Kommission hat heute 101 Beschlüsse gefasst, unter anderem über 3 mit Gründen versehene Stellungnahmen und 9 Klagen beim Gerichtshof der Europäischen Union, davon 4 mit Beantragung von Geldbußen. Es folgt eine Zusammenfassung der wichtigsten Beschlüsse. Nähere Informationen über Vertragsverletzungsverfahren siehe MEMO/12/12.
Die Europäische Kommission verklagt Polen und Zypern vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen der Nichtumsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energien. Ziel der Richtlinie ist es, bis zum Jahr 2020 in der EU eine Erneuerbare-Energien-Quote von 20 % zu erreichen. Die Frist für die Umsetzung der genannten Richtlinie durch die Mitgliedstaaten war der 5. Dezember 2010. Für Polen schlägt die Kommission ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 133 228,80 EUR und für Zypern ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 11 404,80 EUR vor. Bei der Festlegung der vorgeschlagenen Zwangsgelder werden Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt. Im Fall eines positiven Urteils des Gerichtshofs sind die täglichen Zwangsgelder vom Datum der Verkündung des Urteils bis zum Abschluss der Umsetzung zu zahlen. Über die endgültige Höhe der Zwangsgelder entscheidet der Gerichtshof. (Weitere Informationen: IP/13/259 – M. Holzner – Tel.: +32 229-60196 – Mobil: +32 498982280)
Die Europäische Kommission verklagt Rumänien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen unvollständiger Umsetzung der EU-Vorschriften für den Energiebinnenmarkt. Bislang hat Rumänien die Strom- und die Gasrichtlinie nur teilweise umgesetzt. Die Mitgliedstaaten hätten die genannten Richtlinien bereits zum 3. März 2011 vollständig umsetzen müssen. Für jede nur zum Teil umgesetzte Richtlinie schlägt die Kommission ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 30 228,48 EUR vor. Bei der Festlegung dieses Zwangsgelds werden Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt. Im Fall eines positiven Urteils des Gerichtshofs sind die täglichen Zwangsgelder vom Datum der Verkündung des Urteils bis zum Abschluss der Umsetzung zu zahlen. Über die endgültige Höhe der Zwangsgelder entscheidet der Gerichtshof. (Weitere Informationen: IP/13/260 – M. Holzner – Tel.: +32 229-60196 – Mobil: +32 498982280)
Die Europäische Kommission ist darüber besorgt, dass Belgien seine Bürgerinnen und Bürger nicht vor den Auswirkungen von unbehandeltem kommunalem Abwasser schützt. Trotz früherer Mahnungen seitens der Kommission hält eine Reihe von Städten in Belgien die europäischen Normen nach wie vor nicht ein. Die Einleitung unbehandelter kommunaler Abwässer gefährdet die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Damit Belgien schneller Maßnahmen in diesem Bereich ergreift, bringt die Kommission das Land auf Empfehlung von Umweltkommissar Janez Potočnik vor den Gerichtshof der Europäischen Union. (Weitere Informationen: IP/13/251 – J. Hennon – Tel.: +32 229-53593 – Mobil: +32 498953593)
Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Belgien zu erheben, da das Land es versäumt hat, nationale Rechtsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland zu verabschieden. (Weitere Informationen: IP/13/256 – H. Kearns – Tel. +32 229-87638 – Mobil +32 498987638)
Die Europäische Kommission verklagt Italien aufgrund der Nichteinhaltung der EU-Abfallbestimmungen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Aufgrund der engen Auslegung der italienischen Behörden dessen, was eine ausreichende Abfallbehandlung darstellt, werden auf der Malagrotta-Deponie in Rom und anderen Abfalldeponien in der Region Latium Abfälle gelagert, die nicht entsprechend den EU-Rechtsvorschriften behandelt wurden. Von Mülldeponien, die unter Verstoß gegen das Abfallrecht betrieben werden, geht eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit des Menschen und die Umwelt aus. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik verklagt die Kommission Italien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. (Weitere Informationen: IP/13/250 – J. Hennon – Tel.: +32 229-53593 – Mobil: +32 498953593)
Die Europäische Kommission hat beschlossen, beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Malta wegen der Praxis einzureichen, die maltesischen Altersbezüge zu kürzen, wenn die Empfängerinnen und Empfänger aufgrund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst eines anderen Mitgliedstaats Altersbezüge von diesem Mitgliedstaat erhalten. (Weitere Informationen: IP/13/249 – J. Todd – Tel.: +32 229-94107 – Mobil: +32 498994107)
Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, Portugal wegen nicht ordnungsgemäßer Anwendung der Vorschriften über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen beim Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Die Vorschriften über Gepäckabfertigung, Vorfelddienste und Fracht- und Postabfertigung werden an den Flughäfen von Lissabon, Porto und Faro nicht eingehalten. Die Kommission befürchtet, dass dies zu ungleichen Bedingungen für potenzielle Anbieter von Bodenabfertigungsdiensten sowie zu zusätzlichen Kosten und geringerer Dienstequalität für Luftfahrtunternehmen und Fluggäste führt. (Weitere Informationen: IP/13/255 – H. Kearns – Tel. +32 229-87638 – Mobil +32 498987638)
Die Europäische Kommission hat heute Bulgarien aufgefordert, die EU-Rechtsvorschriften zum freien Kapitalverkehr (Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU) einzuhalten. Mit dem bulgarischen Gesetz über die Privatisierung und die Kontrolle nach der Privatisierung werden dem bulgarischen Staat Sonderrechte eingeräumt, die den freien Kapitalverkehr einschränken könnten. Verstößt einer der Anteilseigner eines Unternehmens gegen seine Verpflichtungen im Rahmen eines Privatisierungsvertrags, so kann der bulgarische Staat laut diesem Gesetz dank seiner Sonderrechte alle Vermögenswerte des Unternehmens pfänden oder mit anderen Sicherheitsmaßnahmen belegen – d. h. nicht nur das Eigentum des fraglichen Anteilseigners, sondern darüber hinaus auch das Vermögen des privatisierten Unternehmens. Hebt Bulgarien diese Sonderrechte nicht auf, könnte dies in Bulgarien bereits präsente oder künftige Investoren aus der EU abschrecken. Da das Land diese Einschränkungen noch nicht zurückgezogen hat, fordert die Kommission Bulgarien in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die EU-Vorschriften vollumfänglich einzuhalten. Kommt Bulgarien der Aufforderung nicht binnen zwei Monaten nach, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen. (Weitere Informationen: C. Hughes – Tel.: +32 229-64450 – Mobil: +32 498964450)
Die Europäische Kommission hat heute Portugal aufgefordert, die Richtlinie über die Beschaffung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial (und von damit verbundenen Bau- und Dienstleistungen) im Bereich der Verteidigung sowie für die Vergabe sensibler Aufträge für Lieferungen, Bau- und Dienstleistungen im Bereich der Sicherheit vollständig umzusetzen. Die Richtlinie über die Beschaffung von Verteidigungsgütern (Richtlinie 2009/81/EG) musste bis zum 21. August 2011 von allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Portugal hat jedoch nur einen Teil der geforderten Vorschriften angenommen. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Teilt Portugal nicht binnen zwei Monaten Maßnahmen mit, mit denen es dem EU-Recht in vollem Umfang nachkommt, kann die Kommission beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen. Nähere Informationen: http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/infringements/cases/index_de.htm. (Weitere Informationen: C. Hughes – Tel.: +32 229-64450 – Mobil: +32 498964450)
Die Europäische Kommission fordert Slowenien auf, das EU-Recht zur Abfallentsorgung einzuhalten und große Mengen Altreifen aus einer Kiesgrube in Lovrenc na Dravskem polju in der Gemeinde Kidričevo zu beseitigen. In der EU ist die Deponierung von Altreifen vor allem aufgrund der hohen Brennbarkeit verboten; Altreifen müssen ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt und ohne Gefährdung von Wasser, Luft, Boden, Pflanzen oder Tieren entsorgt werden. In der fraglichen Kiesgrube befinden sich 107 060 m³ ganze oder geschredderte Altreifen; es sind bereits zwei Großbrände ausgebrochen, und die Umgebung der Kiesgrube bildet die größte Trinkwasserreserve des Landes. Auf Empfehlung des EU-Umweltkommissars Janez Potočnik übermittelt die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme (zweite Stufe des EU-Vertragsverletzungsverfahrens). Erfolgt binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann die Kommission Slowenien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen. (Weitere Informationen: J. Hennon – Tel.: +32 229-53593 – Mobil: +32 498953593) |
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