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Europäische Kommission
MEMO
Brüssel, den 6. Juli 2012
Emissionshandel: Kommission gibt grünes Licht für vorübergehend kostenlose Zertifikate für Kraftwerke in Bulgarien, der Tschechischen Republik und Rumänien
Die Europäische Kommission hat heute die Anträge Bulgariens, der Tschechischen Republik und Rumäniens auf Fortsetzung der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten an den Energiesektor der Länder im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) über dieses Jahr hinaus genehmigt. Bei diesen Beschlüssen stützte sich die Kommission auf Vorschriften, die für bestimmte Mitgliedstaaten Ausnahmen von der allgemeinen Regel vorsehen, wonach der Energiesektor ab 2013 alle Zertifikate ersteigern oder auf dem Markt erwerben muss. Die Anträge Zyperns, Estlands und Litauens hat die Kommission bereits genehmigt.
Jährlich abnehmende kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Kraftwerke
Nach der Änderung der EU-EHS-Richtlinie1 im Jahr 2009 hatten zehn Mitgliedstaaten die Möglichkeit, vorübergehend eine Befreiung von der Vorgabe zu beantragen, dass im Energiesektor ab 2013 alle EU-EHS-Zertifikate über Versteigerungen zugeteilt werden. Im September 2011 beantragten acht2 dieser Mitgliedstaaten vorübergehend kostenlose Zertifikate. Die Kommission muss diese Anträge entsprechend den in der Richtlinie festgelegten Vorschriften und Bedingungen prüfen.
Nachdem die ursprünglichen Anträge Bulgariens, der Tschechischen Republik und Rumäniens in einigen Punkten geändert wurden, hat die Kommission sie heute genehmigt. Im Mai billigte die Kommission die Anträge Zyperns, Estlands und Litauens (vgl. MEMO/12/350).
Insgesamt werden Kraftwerken in diesen sechs Ländern von 2013 bis 2019 über 268 Mio. Zertifikate kostenlos zugeteilt. Diese Zahl wird von Jahr zu Jahr bis 2020 auf Null reduziert (vgl. nachstehende Tabelle). Die Mitgliedstaaten werden strenge Überwachungs- und Durchsetzungsvorschriften einführen, um dafür zu sorgen, dass dem wirtschaftlichen Wert dieser kostenlosen Zertifikate ein mindestens ebenso hoher Betrag für die Modernisierung ihrer Stromerzeugung gegenübersteht.
Die Beschlüsse gelten unbeschadet einer bevorstehenden beihilferechtlichen Beurteilung durch die Kommission.
Die Kommission kann Anträge ganz oder in Teilen ablehnen, hat aber auch die Möglichkeit, Anträge stillschweigend anzunehmen. Aus Gründen der Rechtssicherheit erlässt die Kommission für jeden Antrag einen Beschluss, auch wenn die Anträge in ihrer Gesamtheit angenommen wurden.
Weitere Schritte
Die Beurteilungen des ungarischen und des polnischen Antrags stehen noch aus und werden in Kürze abgeschlossen.
Hintergrund
Die vorübergehend kostenlose Zuteilung von Zertifikaten stellt eine wesentliche Abweichung von der allgemeinen Vorgabe der überarbeiteten EU-EHS-Richtlinie dar, nach der es keine kostenlosen Zertifikate für Kraftwerke geben sollte. Deshalb knüpfen das Europäische Parlament und der Rat mehrere Bedingungen an die kostenlose Zuteilung:
Die Ausnahmeregelung muss spätestens 2019 auslaufen.
Sie ist auf maximal 70 % der Emissionen für die inländische Energieversorgung im Jahr 2013 begrenzt und wird danach jährlich zurückgefahren;
Der Wert der kostenlosen Zertifikate muss in die Nachrüstung und Modernisierung der Energieinfrastruktur des Landes, einschließlich Bau neuer Kraftwerke und Diversifizierung des Energiemix sowie der Bezugsquellen, und in saubere Technologien investiert werden. Diese Investitionen müssen in einem nationalen Plan festgeschrieben werden.
Die Kommission muss den Antrag daraufhin prüfen, ob die Vorgaben der EHS-Richtlinie eingehalten werden.
Weitere Informationen über vorübergehende kostenlose Zertifikate für Energieerzeuger finden Sie unter
http://ec.europa.eu/clima/policies/ets/auctioning/derogation/index_en.htm
See also (questions & answers)
Siehe auch MEMO/12/531 (Fragen & Antworten)
Kostenlos zugeteilte Zertifikate für Kraftwerke nach Mitgliedstaaten und Jahren
2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | Insgesamt | |
BG | 13 542 000 | 11 607 428 | 9 672 857 | 7 738 286 | 5 803 714 | 3 869 143 | 1 934 571 | 0 | 54 167 999 |
CY | 2 519 077 | 2 195 195 | 1 907 301 | 1 583 420 | 1 259 538 | 935 657 | 575 789 | 0 | 10 975 977 |
CZ | 26 916 667 | 23 071 429 | 19 226 191 | 15 380 953 | 11 535 714 | 7 690 476 | 3 845 238 |
0 | 107 666 668 |
EE | 5 288 827 | 4 533 280 | 3 777 733 | 3 022 187 | 2 266 640 | 1 511 093 | 755 547 | 0 | 21 155 307 |
LT | 582 373 | 536 615 | 486 698 | 428 460 | 361 903 | 287 027 | 170 552 | 0 | 2 853 628 |
RO | 17 852 479 | 15 302 125 | 12 751 771 | 10 201 417 | 7 651 063 | 5 100 708 | 2 550 354 | 0 | 71 409 917 |
Insgesamt | 66 701 423 | 57 246 072 | 47 822 551 | 38 354 723 | 28 878 572 | 19 394 104 | 9 832 051 | 0 | 268 229 496 |
Richtlinie 2009/29/EG.
Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Litauen, Polen und Rumänien haben vorübergehende kostenlose Zertifikate beantragt. Malta und Lettland kamen ebenfalls infrage, haben aber keine entsprechenden Anträge gestellt.