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MEMO/12/350
Brüssel, den 23. Mai 2012
Emissionshandel: Kommission gibt grünes Licht für vorübergehend kostenlose Zertifikate für Kraftwerke in Estland, Litauen und Zypern
Die Europäische Kommission hat heute den Anträgen Estlands, Litauens und Zyperns stattgegeben, so dass diese Länder ihrem Energiesektor nun auch über dieses Jahr hinaus im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU EHS) kostenlos Zertifikate zuteilen können. Diese Entscheidung der Kommission beruht auf Vorschriften, die für bestimmte Mitgliedstaaten Ausnahmen von der allgemeinen Regel vorsehen, nach der der Energiesektor ab 2013 alle Zertifikate ersteigern oder auf dem Markt erwerben muss.
Jährlich abnehmende kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Kraftwerke
Nach der Änderung der EU-EHS-Richtlinie1 im Jahr 2009 hatten zehn Mitgliedstaaten die Möglichkeit, vorübergehend eine Befreiung von der Vorgabe zu beantragen, dass im Energiesektor ab 2013 alle EU-EHS-Zertifikate über Versteigerungen zugeteilt werden. Im September 2011 beantragten acht2 dieser Mitgliedstaaten vorübergehend kostenlose Zertifikate. Die Kommission ist verpflichtet, die Anträge auf Grundlage der Vorschriften und Bestimmungen der Richtlinie zu prüfen.
Nach einigen Änderungen hat die Kommission nun die Anträge Estlands, Litauens und Zyperns genehmigt.
Insgesamt werden Kraftwerken in diesen drei Ländern von 2013 bis 2019 kostenlose Zertifikate im Wert von fast 35 Millionen EUR zugeteilt. Diese Zuteilung wird jährlich sinken und Ende 2019 auslaufen (siehe Anhang). Die Mitgliedstaaten werden strenge Regeln zur Überwachung und Durchsetzung aufstellen, um sicherzustellen, dass zumindest der finanzielle Gegenwert der kostenlosen Zertifikate, wenn nicht sogar eine größere Summe, in die Modernisierung der Stromerzeugung investiert wird.
Diese Entscheidungen gelten unbeschadet einer bevorstehenden beihilferechtlichen Beurteilung durch die Kommission.
Die Kommission kann Anträge ganz oder in Teilen ablehnen, hat aber auch die Möglichkeit, Anträge stillschweigend anzunehmen. Aus Gründen der Rechtssicherheit erlässt die Kommission für jeden Antrag einen Beschluss, auch wenn – wie bei Estland, Litauen und Zypern – die Anträge in vollem Umfang angenommen werden.
Nächste Schritte
Die Anträge der anderen fünf Mitgliedstaaten werden weiter geprüft, die abschließende Entscheidung fällt noch vor der Sommerpause.
Hintergrund
Die vorübergehend kostenlose Zuteilung von Zertifikaten stellt eine wesentliche Abweichung von der allgemeinen Vorgabe der überarbeiteten EU-EHS-Richtlinie dar, nach der es keine kostenlosen Zertifikate für Kraftwerke geben sollte. Deshalb knüpfen das Europäische Parlament und der Rat mehrere Bedingungen daran:
Die Ausnahmeregelung muss spätestens 2019 auslaufen.
Sie ist auf maximal 70 % der Emissionen für die inländische Energieversorgung im Jahr 2013 begrenzt und wird danach jährlich zurückgefahren.
Der Wert der kostenlosen Zertifikate muss in die Nachrüstung und Modernisierung der Energieinfrastruktur des Landes, einschließlich Bau neuer Kraftwerke und Diversifizierung des Energiemix’ sowie der Bezugsquellen, und in saubere Technologien investiert werden. Diese Investitionen müssen in einem nationalen Plan festgeschrieben werden.
Die Kommission muss den Antrag daraufhin prüfen, ob die Vorgaben der EHS-Richtlinie eingehalten werden.
Weitere Informationen zum EU-EHS finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/clima/policies/ets/index_en.htm
Kostenlos zugeteilte Zertifikate für Kraftwerke nach Mitgliedstaat und Jahr
2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | Insgesamt | |
Zypern | 2 519 077 | 2 195 195 | 1 907 301 | 1 583 420 | 1 259 538 | 935 657 | 575 789 | 0 | 10 975 977 |
Estland | 5 288 827 | 4 533 280 | 3 777 733 | 3 022 187 | 2 266 640 | 1 511 093 | 755 547 | 0 | 21 155 307 |
Litauen | 582 373 | 536 615 | 486 698 | 428 460 | 361 903 | 287 027 | 170 552 | 0 | 2 853 628 |
Gesamt | 8 390 277 | 7 265 090 | 6 171 732 | 5 034 067 | 3 888 081 | 2 733 777 | 1 501 888 | 0 | 34 984 912 |
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Richtlinie 2009/29/EG.
Bulgarien, Estland, Litauen, Polen, Rumänien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern legten Anträge auf befristete kostenlose Zertifikate vor. Malta und Lettland waren ebenfalls berechtigt, stellten aber keinen Antrag.