MEMO/08/74
Brüssel, den 6. Februar 2008
1. Durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziertes operationelles Programm zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Belgien und Frankreich 2007-2013 - „INTERREG IVA France-Wallonie-Vlaanderen“ – im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“
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2. Überblick
Am 15. November 2007 genehmigte die Europäische Kommission ein Programm zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Belgien und Frankreich im Rahmen der „Europäischen territorialen Zusammenarbeit“ für den Zeitraum 2007-2013.
Das Programm „INTERREG IVA France-Wallonie-Vlaanderen“ sieht die Bereitstellung von Fördermitteln der Gemeinschaft für die 15 Grenzgebiete auf der Ebene NUTS 3 in beiden Ländern sowie für 17 NUTS-3-Gebiete im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ vor. Es ist insgesamt mit gut 248 Mio. EUR ausgestattet, die Investitionen der Gemeinschaft aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) belaufen sich auf knapp über 138 Mio. EUR.
3. Zweck und Ziel des Programms
Das Programm „INTERREG IVA France-Wallonie-Vlaanderen”, das vierte Programme in Folge zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern, reiht sich ein in die INTERREG-Initiativen der Gemeinschaft für die Zeiträume 1990-93, 1994-99 und 2000-06. Übergeordnetes Ziel des Programms ist es, einen Beitrag zur Ausschöpfung des Potenzials für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung des Grenzgebiets zu leisten.
4. Voraussichtliche Auswirkungen der Investitionen
Im Rahmen des Programms werden für jede Priorität Indikatoren herangezogen, die es ermöglichen, die künftigen Auswirkungen des Programms auf die wirtschaftliche Entwicklung, das Wohlergehen der Bevölkerung, die Umwelt und die Identität des Fördergebiets zu beurteilen.
Das Programm wird dazu beitragen, die negativen Auswirkungen zu verringern, die die Verwaltungsgrenzen auf die Bereiche Forschung, Handel, Beschäftigung, Sozialwesen, Kultur, Risikoprävention und Risikomanagement mit sich bringen.
5. Prioritäten
Das operationelle Programme „INTERREG IVA France-Wallonie-Vlaanderen“ ist entsprechend den folgenden Prioritäten aufgebaut:
Priorität 1: Wirtschaftliche Entwicklung [ca. 31,3 % der Gesamtförderung]
Spezifische Ziele dieser Priorität sind:
• Unterstützung von Unternehmen sowie von Einrichtungen, die auf den Gebieten Unternehmensförderung, Forschung, Ausbildung und Personalressourcen tätig sind, zur Ankurbelung der wirtschaftlichen Entwicklung, Beschäftigung und Innovation;
• Ermittlung und Unterstützung von Kompetenzzentren im Grenzgebiet;
• Profilierung der Region als attraktives Wirtschaftsgebiet.
Priorität 2: Entwicklung der Identität der Region durch Kultur und Tourismus [ca. 30,0 % der Gesamtförderung]
Spezifische Ziele dieser Priorität sind:
• Erhöhung des Bekanntheitsgrads des Gebiets;
• Anziehung von Touristen, die beide Seiten der Grenze besuchen.
Beiderseits der Grenze finden sich zahlreiche kulturelle und touristische Attraktionen. Projekte, durch die für das Gebiet im übrigen Europa geworben wird und die somit zur Entwicklung einer gemeinsamen Identität des Grenzgebiets beitragen, werden finanziell gefördert. Ziel ist es, den Bekanntheitsgrad des Gebiets zu erhöhen und Besucher anzuziehen, die Sehenswertes auf beiden Seiten der Grenze entdecken (in Verbindung mit dem 1. Weltkrieg, dem Binnenschifffahrtstourismus, dem Industrieerbe usw.).
Priorität 3: Verbesserung der Dienstleistungseinrichtungen für die Bevölkerung des Grenzgebiets [ca. 12,6 % der Gesamtförderung]
Ziel dieses Schwerpunkts ist die Verbesserung des Spektrums an Dienstleistungen, die die Bevölkerung ungeachtet der Verwaltungsgrenze zwischen den benachbarten Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen kann. Daher werden im Rahmen dieser Maßnahme gemeinsame Infrastruktureinrichtungen, gemeinsame Anlagen und gemeinsame Dienstleistungen entwickelt. Diese Maßnahme soll sich auf alle Aspekte des täglichen Lebens beziehen, insbesondere auf das Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen sowie die Kultur.
Priorität 4: Gemeinsame Verwaltung des Territoriums und des Lebensraums [ca. 20,2 % der Gesamtförderung]
Bei diesem Schwerpunkt geht es um den Schutz der Umwelt im Grenzgebiet und die Förderung der nachhaltigen städtischen und ländlichen Entwicklung. Das Grenzgebiet verfügt über beträchtliche natürliche Ressourcen, es werden jedoch auch Tätigkeiten mit hohem Risiko ausgeübt, die gemeinsam grenzübergreifend überwacht werden müssen. In der Grenzregion finden sich dicht besiedelte städtische Ballungsräume sowie große, dünn besiedelte ländliche Gebiete. Beide Arten von Gebieten verlangen gemeinsame Aufmerksamkeit.
Priorität 5: Technische Unterstützung [ca. 6,0 % der Gesamtförderung]
Bei der Durchführung des Programms steht finanzielle Unterstützung für die Verwaltung, die Überwachung, die Bewertung und die Kontrolle zur Verfügung.
6. Verwaltungsbehörde: Region Wallonie – Brüssel, Belgien
Für die Gesamtumsetzung des Programms ist die Region Wallonie in Belgien zuständig, die diese Aufgabe bereits im Rahmen des letzten Programms 2000-2006 wahrgenommen hat. Diesmal wird das Gemeinsame Technische Sekretariat in Namur, Belgien, die zur Durchführung der Aufgabe notwendige Unterstützung leisten.
Kontaktadresse:
Région Wallonne
Direction pour les Relations extérieures
Inspecteur Général Herr Jean-Pierre Robbeets
Place Sainctelette 2
1080 Brüssel
Belgien
Telefon: + 32 2 421 86 29
Fax: + 32 2 421 86 71
E-Mail: jp.robbeets@mrw.wallonie.be
Website:
http://www.interreg-fwf.org/
7. Titel: Programm „INTERREG IVA France-Wallonie-Vlaanderen“ zur grenzübergreifenden territorialen Zusammenarbeit
Art der Maßnahme: Operationelles Programm
CCI-Nr.: 2007CB163PO063
Nr. der Entscheidung: K/2007/5458 endg.
Datum der endgültigen Annahme: 15.11.2007
8. Aufschlüsselung der Finanzmittel nach Prioritätsachsen (in Euro)
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Priorität
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EU- Beitrag
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Nationaler öffentl. Beitrag
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Öffentlicher Beitrag insgesamt
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1. Wirtschaftliche Entwicklung
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43 187 721
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35 335 409
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78 523 130
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2. Territoriale Identität
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41 364 901
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33 844 010
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75 208 911
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3. Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen Raum
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17 371 135
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11 580 757
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28 951 892
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4. Nachhaltige Verwaltung
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27 921 574
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22 844 924
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50 766 498
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5. Technische Unterstützung
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8 288 000
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6 781 091
|
15 069 091
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INSGESAMT
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138 133 331
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110 386 191
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248 519 522
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