MEMO/08/740
Brüssel, 26. November 2008
Welche Rolle spielt die Kohäsionspolitik im Konjunkturprogramm?
Wie hoch sind die bisher ausgezahlten Vorschüsse an die Mitgliedstaaten?
In den Jahren 2007/2008 haben alle Mitgliedstaaten 5 % ihrer gesamten Strukturmittelzuweisungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) erhalten. Aus dem Kohäsionsfonds haben Spanien, Portugal und Griechenland Vorauszahlungen von 2 % (2007) bzw. 3 % (2008) erhalten. An die zwölf neuen Mitgliedstaaten wurden 2,5 % (2007) bzw. 4 % (2008) ausbezahlt.
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Vorfinanzierung durch die Kommission
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Relativer Wert
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Absoluter Wert (Mrd. EUR)
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2007
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2008
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2007-2008
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2007-2008
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Strukturfonds
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EU-15
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2 %
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3 %
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5 %
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7,60
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EU-12
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2 %
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3 %
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5 %
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5,7
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Grenzübergreifende Zusammenarbeit in der EU
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2 %
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3 %
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5 %
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0,39
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Kohäsionsfonds
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EU-15 (drei Länder)
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2 %
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3 %
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5 %
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0,51
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EU-12
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2,5 %
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4 %
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6,5 %
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3,8
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INSGESAMT
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18,0
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Im Konjunkturprogramm werden weitere Vorschüsse für das Jahr 2009 vorgeschlagen. In welcher Höhe?
Die Kommission schlägt vor, die allgemeinen Verordnungen über EFRE, ESF und Kohäsionsfonds wie folgt zu ändern, um zusätzliche Vorauszahlungen zu ermöglichen:
Insgesamt stellen diese Maßnahmen eine Finanzspritze von zusätzlich 6,25 Mrd. EUR für die 27 Mitgliedstaaten innerhalb der für die einzelnen Mitgliedstaaten bewilligten Finanzausstattung dar.
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Vorfinanzierung im Jahr 2009
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Vorschüsse 2009 vor dem Konjunkturprogramm, in Mrd. EUR (% der
Gesamtmittel)
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Zusätzliche Vorschüsse 2009 durch das Konjunkturprogramm, in
Mrd. EUR (% der Gesamtmittel)
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Vorschüsse 2009 insgesamt, in Mrd. EUR
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Strukturfonds
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EU-15
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0
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3,80 (2.5 %)
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3,80
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EU-12
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2,29 (2 %)
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2,29 (2 %)
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4,58
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Grenzübergreifende Zusammenarbeit
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0,08 (2 %)
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0,16 (2 %)
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0,24
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Kohäsionsfonds
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EU-15
(3 Länder) |
0,26 (2.5 %)
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0
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0,26
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EU-12
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2,37 (4 %)
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0
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2,37
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Insgesamt
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5,0
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6,25
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11,25
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Wann werden die neuen Vorschüsse ausbezahlt?
Die Vorschüsse werden im Jahr 2009 normalerweise innerhalb von 30 Tagen nach Annahme der geänderten Verordnung ausbezahlt.
Wie funktioniert die Auszahlung der Kohäsionsmittel in der Praxis?
Die Zahlungen der Kommission erfolgen in drei Etappen:
Nach Annahme der Kommissionsentscheidung über ein operationelles Programm wird ein Vorfinanzierungsbetrag für den Zeitraum 2007-2013 gewährt, der in verschiedenen Raten ausbezahlt wird (siehe erste Tabelle). Die Zwischenzahlungen erfolgen auf der Grundlage von Ausgabenbelegen, die die Mitgliedstaaten der Kommission übermitteln.
Wie können die Mitgliedstaaten die von Brüssel bereitgestellten Mittel ergänzen, wenn ihr nationalen Finanzverwaltungen bereits unter Druck sind?
Die Vorschüsse sollen zu Beginn des Programmplanungszeitraums für unmittelbare Liquidität sorgen, damit Zahlungen an die Projektträger geleistet werden können. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die in den Verordnungen festgelegten nationalen Mindestkofinanzierungssätze (je nach Programm 15-50 %) einzuhalten. Das System ist jedoch flexibel. Die Mitgliedstaaten können die gemeinschaftlichen und nationalen Beiträge auf Projektebene innerhalb eines Programms variieren: So könnten einige Vorhaben im Jahr 2009 zu 100 % aus den Strukturfonds finanziert werden, wenn im Gegenzug bis zum Ende des Programmplanungszeitraums andere Vorhaben ausschließlich aus nationalen Mitteln finanziert werden.
Welche anderen legislativen Änderungen stehen zur Debatte?
Die Kommission hat weitere Änderungen der Rechtsvorschriften vorgeschlagen, um die Umsetzung der Projekte vor Ort zu beschleunigen. Diese Änderungen zielen insbesondere darauf ab,
Alle legislativen Änderungen müssen zuvor vom Rat genehmigt werden.
Welche Unterstützung können die Mitgliedstaaten von der Europäischen Investitionsbank (EIB) oder anderen Finanzinstituten erhalten, um zu verhindern, dass die Projektpipeline austrocknet?
Die Europäische Kommission, die EIB, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und die Kreditanstalt für Wiederaufbau haben die gemeinsame Initiative JASPERS („Joint Assistance in Supporting Projects in European Regions“) ins Leben gerufen, um die Mitgliedstaaten und Regionen bei der Vorbereitung von „Großprojekten“ (mit Gesamtkosten von mehr als 25 Mio. EUR bei Umweltprojekten und mehr als 50 Mio. EUR in anderen Bereichen) zu unterstützen. Die Kommission möchte zusammen mit ihren Partnern die Möglichkeit, die JASPERS-Fazilität zu nutzen, durch eine 25 %ige Aufstockung des Personals für technische Hilfe im Jahr 2009 deutlich ausweiten. Somit würden mehr als 70 Experten (derzeit: 58) den Mitgliedstaaten bei der technischen Vorbereitung von Großprojekten zur Seite stehen, so dass diese Projekte schneller durchgeführt werden könnten.
Ermuntert die Kommission die Mitgliedstaaten dazu, die Prioritäten für Kohäsionsinvestitionen angesichts der derzeitigen turbulenten Wirtschaftslage neu zu definieren?
Die Europäische Kommission lädt die Mitgliedstaaten ein, Änderungen von Prioritäten und Zielen zu erwägen, damit verstärkt Ausgaben in Bereichen mit höherem Wachstumspotential getätigt werden können. So könnte der Schwerpunkt stärker auf Energieeffizienzmaßnahmen, u. a. im Wohnungswesen, und auf der stärkeren Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen verschoben werden, die der wichtigste Wachstumsmotor der europäischen Wirtschaft sind. Die Kommission wird daher eng mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) und anderen Partnern zusammenarbeiten, um die derzeitigen Bestimmungen über Finanzprodukte für kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen der Initiative JEREMIE („Joint European Resources for Micro to Medium Enterprises“) auszuweiten und schneller umzusetzen. Die Kommission wird darüber hinaus zusammen mit dem EIF, der EIB und allen Mitgliedstaaten Anfang nächsten Jahres zwei spezielle Netzplattformen als Foren für den Austausch von Informationen, Leitlinien und bewährten Verfahren lancieren.
Die Kommission schlägt ferner vor, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Durchführung und Inhalte der Programme zu vereinfachen, damit diese schneller durchgeführt werden können.
[ Die Graphik finden sie im PDF und WORD PROCESSED Dokument ]