MEMO/08/676
Bei den Nachprüfungen wurden die Kommissionsbeamten von ihren Kollegen aus den nationalen Kartellbehörden unterstützt.
Unangekündigte Nachprüfungen bilden die Vorstufe zu offiziellen kartellrechtlichen Untersuchungsverfahren. Die Durchführung solcher Nachprüfungen bedeutet keineswegs, dass die betreffenden Unternehmen sich tatsächlich wettbewerbswidrig verhalten haben, und greift dem Ergebnis der Untersuchungen in keiner Weise vor. Die EU-Kommission achtet die Verteidigungsrechte der Unternehmen und insbesondere ihr Recht, im Zuge eines Verfahrens gegen sie gehört zu werden.
Für den Abschluss von Kartellverfahren gibt es keine feste Frist. Ihre Dauer hängt von mehreren Faktoren wie der Komplexität des jeweiligen Falles, der Kooperation der betroffenen Unternehmen und der Ausübung des Verteidigungsrechts ab.