MEMO/08/485
Brüssel, den 7. Juli 2008
1. Programm INTERREG IV „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“
–
durch den Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung (EFRE) kofinanziertes Programm im Rahmen des Ziels
„Europäische territoriale Zusammenarbeit“
[ Die
Graphik finden sie im PDF und WORD PROCESSED Dokument ]
2. Überblick
Am 26. September 2007 billigte die Europäische Kommission ein grenzübergreifendes Kooperationsprogramm (INTERREG IV) zwischen Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein für den Zeitraum 2007-13.
Das Programm INTERREG IV „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ sieht die Bereitstellung von Fördermitteln der Gemeinschaft für folgende Regionen vor:
Bodenseekreis, Konstanz, Schwarzwald-Baar-Kreis und Waldshut (Baden-Württemberg), Landkreis Lindau (Bodensee), Landkreis Oberallgäu und die kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu, Bayern) in Deutschland;
das Land Vorarlberg in Österreich, das die NUTS-III-Gebiete Bludenz-Bregenzer Wald und Rheintal-Bodenseegebiet (entlang der Grenzen zwischen Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein) einschließt.
Andere Regionen in den genannten Ländern, die an die Fördergebiete angrenzen, können ebenfalls an den Projekten teilnehmen und Fördermittel bis zu einer Höhe von 20 % des EFRE-Beitrags zum betreffenden Programm erhalten.
Das operationelle Programm fällt unter das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ und verfügt über einen Gesamtetat von rund 39,8 Mio. EUR. Die Gemeinschaft stellt aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) rund 23,9 Mio. EUR zur Verfügung.
3. Zweck und Ziel des Programms
Übergeordnetes Ziel des Programms ist die Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der Wettbewerbsfähigkeit der Grenzregion durch einen integrierten grenzübergreifenden Ansatz für die Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt, die die Menschen vor Ort und die Gemeinden in der Region einbezieht und ihnen zugute kommt.
Das Fördergebiet zeichnet sich durch ein BSP-Wachstum aus, das um ein Mehrfaches über dem EU-25-Durchschnitt liegt. Seine Besonderheit aufgrund der Tatsache, dass Mitgliedstaaten und Drittländer gemeinsame Grenzen und Einzugsgebiete eines Sees teilen, wodurch zwei Enklaven entstehen, bedeuten jedoch eine Herausforderung.
Somit besteht eine klare Notwendigkeit, die regionale Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit zu entwickeln und die Qualität des Fördergebiets sowie den Schutz der Ressourcen zu verbessern.
4. Erwartete Auswirkungen der Investitionen
Das Programm zielt darauf ab, die regionale Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu stärken sowie die Qualität des Fördergebiets und die Maßnahmen zum Schutz der Ressourcen zu verbessern.
5. Prioritätsachsen
In dem Programm sind folgende Prioritäten für die Zusammenarbeit in dem betroffenen Gebiet vorgesehen:
Prioritätsachse 1: Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Innovation [etwa 47 % der Gesamtmittel]
Spezifische Ziele dieser Priorität sind:
Prioritätsachse 2: Qualität des Fördergebiets und Schutz seiner Ressourcen [etwa 47 % der Gesamtmittel]
Spezifische Ziele dieser Priorität sind:
Prioritätsachse 3: Technische Hilfe [rund 6 % der Gesamtmittel]
Mit diesem Schwerpunkt soll den Teilnehmerländern bei der möglichst effizienten Durchführung des Programms geholfen werden.
6. Verwaltungsbehörde: Regierungspräsidium Tübingen – Tübingen, Deutschland
Kontaktadresse:
Gregor Cornelsen
Gemeinsames Sekretariat und Netzwerkstelle in Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20
D-72072 Tübingen
Deutschland
Telefon: +49 (7071)757-3240
Telefax: +49 (7071)757-93240
E-Mail: gregor.cornelsen@rpt.bwl.de
Website: http://www.interreg.org/
7. Titel: Programm INTERREG IV „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein 2007-2013“ im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“
Art der Maßnahme: Operationelles Programm
CCI-Nr.: 2007CB163PO024
Nr. der Entscheidung: K/2007/4345 endg.
Datum der endgültigen Genehmigung: 26/9/2007
8. Aufschlüsselung der Finanzmittel nach Priorität (in EUR)
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Prioritätsachse
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EU-Beitrag
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Nationaler öffentlicher Beitrag
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Nationaler privater Beitrag
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Gesamtmittel
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1. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
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11 219 450
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4 674 771
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2 804 862
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18 699 083
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2. Qualität des Fördergebiets und Schutz seiner Ressourcen
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11 219 450
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5.609 725
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1 869 908
|
18 699 083
|
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3. Technische Hilfe
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1 432 270
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954 847
|
0
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2 387 117
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INSGESAMT
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23 871 170
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11 239 343
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4 674 770
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39 785 283
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