MEMO/08/394
Brüssel, den 12. Juni 2008
E.ON (über seine Tochtergesellschaft E.ON Ruhrgas AG) und GDF sind die führenden Erdgasanbieter in Deutschland bzw. Frankreich und zählen zu den größten Unternehmen im europäischen Erdgassektor.
Die Verfahrenseinleitung ist die Folge der unangemeldeten Nachprüfungen, die 2006 bei E.ON und Gaz de France in Deutschland und Frankreich durchgeführt wurden (siehe MEMO/06/205). Die Kommission eröffnete das förmliche Verfahren im Juli 2007 (siehe MEMO/07/316).
Der mutmaßliche Verstoß besteht darin, dass E.ON und GDF im Wege von Vereinbarungen und/oder abgestimmten Verhaltensweisen überein gekommen sein sollen, keine größeren Mengen Erdgas auf dem Heimatmarkt des jeweils anderen zu verkaufen. Die Vereinbarungen und/oder abgestimmten Verhaltensweisen könnten vor allem Lieferungen von Erdgas über die MEGAL-Pipeline betreffen, die E.ON und GDF gemeinsam gehört und durch die Erdgas von Tschechien durch Süddeutschland nach Österreich bzw. Frankreich befördert wird.
Ablauf des Verfahrens
Die Mitteilung der Beschwerdepunkte ist ein formeller Schritt in Kartellverfahren der Kommission, bei dem diese die Beteiligten schriftlich von den Beschwerdepunkten, die gegen sie angeführt werden, in Kenntnis setzt. Der Empfänger einer solchen Mitteilung kann schriftlich antworten und alle ihm bekannten, für seine Verteidigung relevanten Fakten darlegen. Er kann ferner eine Anhörung beantragen, um zu der Sache Stellung zu nehmen.
Die Kommission kann dann entscheiden, ob die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte vorgebrachte Verhaltensweise mit dem Kartellrecht der Europäischen Gemeinschaft vereinbar ist. Die Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis des Verfahrens also nicht vor.