MEMO/07/609
Brüssel, den 20. Dezember 2007
Länderprofil:
Dem Profil entsprechende Strategie:
Das IPARD-Programm steht im Einklang mit dem Indikativen Mehrjahresplanungsdokument 2007-2009 sowie mit dem Erweiterungspaket und anderen Strategiepapieren zum Heranführungsprozess für die Türkei. Die wichtigsten politischen Ziele sind:
Gesamtmittel und Anteil der EU-Finanzierung
Für das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums zugunsten der Türkei wurde für den Finanzierungszeitraum 2007-2009 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 212 001 334 EUR gewährt, davon 159 200 000 EUR aus EU-Mitteln.
|
|
Öffentliche Ausgaben
|
|
||
|
|
Insgesamt
|
EU-Beitrag in %
|
EU-Beitrag
|
Anteil in %
|
|
Schwerpunkt I – Verbesserung der Markteffizienz und Anwendung der
Gemeinschaftsstandards
|
154 954 667
|
75
|
116 216 000
|
73
|
|
Schwerpunkt II* - Aktionen zur Vorbereitung auf die Umsetzung der die
Landwirtschaft betreffenden Umweltschutzmaßnahmen und der lokalen
Strategien für die ländliche Entwicklung
|
0
|
-
|
0
|
0*
|
|
Schwerpunkt III – Entwicklung der ländlichen Wirtschaft
|
53 066 667
|
75
|
39 800 000
|
25
|
|
Maßnahme 9 : Technische Hilfe
|
3 980 000
|
80
|
3 184 000
|
2
|
|
Insgesamt
|
212 001 334
|
|
159 200 000
|
100
|
*Schwerpunkt II-Maßnahmen werden im Detail nach einem Kapazitätenaufbau ausgearbeitet und werden dem Ausschuss für die Entwicklung des ländlichen Raums zu einem späteren Zeitpunkt zur Genehmigung vorgelegt.
Allgemeine Ziele des IPARD-Programms für die Türkei
Die wichtigsten strategischen Ziele:
Schwerpunkt 1- Verbesserung der Markteffizienz und Anwendung der Gemeinschaftsstandards
Öffentliche Mittel 2007-2009 insgesamt: 154 954 667 EUR (73 %)
Hauptprioritäten: Verbesserung der Nachhaltigkeit und der Gesamtleistung landwirtschaftlicher Betriebe bei der Erzeugung landwirtschaftlicher Ausgangsprodukte bei gleichzeitiger Modernisierung im Sinne der Gemeinschaftsstandards; Verbesserung der Gesamtleistung und der Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelverarbeitungsindustrie bei gleichzeitiger Modernisierung im Sinne der Gemeinschaftsstandards; Verbesserung und Stärkung der Rolle von Erzeugergemeinschaften auf den Agrarmärkten.
Unter Schwerpunkt 1 werden drei Maßnahmen durchgeführt:
Die zur Erreichung dieser Ziele gewährte Unterstützung wird sich hauptsächlich auf die Bereiche konzentrieren, in denen die Umsetzung der betreffenden Gemeinschaftsvorschriften und Gemeinschaftsstandards besonders aufwändig und anspruchsvoll ist, wie im Milch-, Fleisch- und Fischsektor sowie zum Teil im Obst- und Gemüsesektor. Alle Investitionen müssen mit den Gemeinschaftsstandards im Einklang stehen, mit besonderem Nachdruck auf der Hygiene und Qualität im Milchsektor sowie der Lagerung von Dung/tierischen Abfällen im Milch-, Fleisch- und Fischsektor.
Schwerpunkt 2 - Aktionen zur Vorbereitung auf die Umsetzung der die Landwirtschaft betreffenden Umweltschutzmaßnahmen und LEADER
Das Programm enthält einen Abriss der vorbereitenden Aktionen, die für die Umsetzung der Agrarumweltmaßnahmen (Erosionskontrolle, Erhaltung der Wasserressourcen, biologische Vielfalt) sowie für die LEADER-Methode (Erwerb von Fertigkeiten, Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien, laufende Kosten für die zugelassenen Lokalen Aktionsgruppen sowie Kooperationsprojekte zwischen diesen Gruppen) geplant sind. Die Maßnahmen werden im Einzelnen ausgearbeitet und dem Ausschuss für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Genehmigung vorgelegt, nachdem ein Kapazitätenaufbau, einschließlich Verwaltungsaufbau und Schulung im Zeitraum 2010-2013, stattgefunden hat.
Schwerpunkt 3 - Entwicklung der ländlichen Wirtschaft:
Öffentliche Mittel 2007-2009 insgesamt: 53 066 667 EUR (25 %)
Hauptprioritäten: Beitrag zur Entwicklung der Agrarwirtschaft; Diversifizierung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten innerhalb oder außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe; Unterstützung der Gründung von Kleinstunternehmen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Erhaltung bestehender Arbeitsplätze in den ländlichen Gebieten.
Unter Schwerpunkt 3 werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
unterstützt werden: