MEMO/07/5
Brüssel, 10. Januar 2007
Der Verkehr in Europa nimmt immer mehr zu. Personen- und Lastkraftwagen bieten derartige sozioökonomische Vorteile, dass ein Leben ohne sie nur noch schwer vorstellbar ist. Diese Entwicklung stößt inzwischen jedoch an ihre Grenzen. Der Verkehr ist verantwortlich für rund ein Drittel des gesamten Ausstoßes des Treibhausgases CO2, dem Hauptverursacher des Klimawandels, und es wird erwartet, dass diese Emissionen noch erheblich zunehmen werden. Zudem ist der gesamte Verkehrssektor zu 98 % vom Öl abhängig, einem großenteils importierten fossilen Brennstoff, der sich weiter verteuern wird, wenn sich die Ölreserven eines Tages erschöpfen.
Um dieser Entwicklung bereits heute entgegenzuwirken, schlägt die EU vor, Anreize für die Ersetzung von Diesel und Benzin durch Biokraftstoffe zu schaffen. Biokraftstoffe sind saubere, erneuerbare Brennstoffe, die aus organischem Material hergestellt werden. Durch die Weiterentwicklung dieses Sektors könnten zudem Arbeitsplätze und neue Märkte für die Agrarerzeugung geschaffen werden. Biokraftstoffe können ferner zur Lösung so breit gestreuter allgemeiner Aufgaben wie der Diversifizierung von Energiequellen und zur Erfüllung der sich aus dem Kyoto-Protokoll ergebenden Pflichten beitragen.
In der im Jahr 2003 angenommenen Biokraftstoff-Richtlinie hat sich die EU das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2005 2 % (und bis zum Jahr 2010 5,75 %) des für Beförderungszwecke verwendeten Benzins und Dieselkraftstoffs durch Biokraftstoffe zu ersetzen. Das für 2005 gesetzte Ziel wurde nicht erreicht. Bis zum Jahr 2010 sind zwar erhebliche Fortschritte zu erwarten, aber diese werden nicht ausreichen, um das für 2010 gesetzte Ziel zu erreichen. Daher schlägt die Kommission vor, den einschlägigen Rechtsrahmen dahingehend zu verschärfen, dass für Biokraftstoffe bis zum Jahr 2020 die Erreichung eines Marktanteils von mindestens 10% vorgesehen wird.
Zwar ermöglichen die meisten Biokraftstoffe eine erhebliche Minderung der Treibhausemissionen, doch bestimmte Herstellungsverfahren für Biokraftstoffe erlauben dies nicht oder verursachen gar andere Umweltprobleme. Um dies zu vermeiden, schlägt die Kommission die Einführung eines Systems von Anreizen und Fördermitteln vor, durch das die Entwicklung von Biokraftstoffen der zweiten Generation gefördert werden könnte.
Die Verwendung und Herstellung von Biokraftstoffen auf europäischer Ebene kann durch verschiedene politische Maßnahmen gefördert werden. Eine seit langem bestehende Form der Förderung von Biokraftstoffen ist die Steuerbefreiung. Einige Mitgliedstaaten haben zudem die Einführung bestimmter Vorschriften in Bezug auf Biokraftstoffe angekündigt. So sollen beispielsweise die Kraftstofflieferanten verpflichtet werden, einen bestimmten Prozentsatz an Biokraftstoffen auf den Markt zu bringen, damit Investoren eine Sicherheit geboten wird und die Biokraftstoffindustrie weiter wächst.
Die heutzutage am weitesten verbreiteten Biokraftstoffe sind Biodiesel (hergestellt aus Pflanzenölen wie Raps- oder Sonnenblumenöl) und Bioethanol (hergestellt aus zuckerhaltigen und stärkehaltigen Pflanzen wie Zuckerrüben oder Getreide). Diese beiden flüssigen Verkehrskraftstoffe können Diesel und Benzin weitgehend ersetzen. Sie können heute zum Betrieb herkömmlicher Fahrzeugmotoren verwendet werden (bei geringer Beimischung ohne technische Anpassung, bei hoher Beimischung mit geringfügigen technischen Anpassungen) und außerdem über die bestehenden Infrastrukturen vertrieben werden. Zurzeit laufen Forschungsarbeiten zur Entwicklung von Produktionsverfahren der zweiten Generation, durch die Biokraftstoffe aus Holz, Fetten und verschiedenen anderen Abfallprodukten hergestellt werden können.
Anhang: Fortschritte bei der Verwendung von Biokraftstoffen in den Mitgliedstaaten im Zeitraum 2003-2005
|
Mitgliedstaat
|
Biokraftstoff-anteil 2003 (in %)
|
Biokraftstoff-anteil 2004 (in %)
|
Biokraftstoff-anteil 2005 (in %)
|
Nationales Richtziel 2005 (in %)
|
|
Österreich
|
0,06
|
0,06
|
0,93
|
2,50
|
|
Belgien
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
2,00
|
|
Zypern
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
1,00
|
|
Tschechische Republik
|
1,09
|
1,00
|
0,05
|
3,70[1]
|
|
Dänemark
|
0,00
|
0,00
|
Keine Angaben
|
0,10
|
|
Estland
|
0.00
|
0.00
|
0.00
|
2.00
|
|
Finnland
|
0.11
|
0.11
|
Keine Angaben
|
0.10
|
|
Frankreich
|
0.67
|
0.67
|
0.97
|
2.00
|
|
Deutschland
|
1,21
|
1,72
|
3,75
|
2,00
|
|
Griechenland
|
0,00
|
0,00
|
Keine Angaben
|
0,70
|
|
Ungarn
|
0,00
|
0,00
|
0,07
|
0,60
|
|
Irland
|
0,00
|
0,00
|
0,05
|
0,06
|
|
Italien
|
0,50
|
0,50
|
0,51
|
1,00
|
|
Lettland
|
0,22
|
0,07
|
0,33
|
2,00
|
|
Litauen
|
0,00
|
0,02
|
0,72
|
2,00
|
|
Luxemburg
|
0,00
|
0,02
|
0,02
|
0,00
|
|
Malta
|
0,02
|
0,10
|
0,52
|
0,30
|
|
Niederlande
|
0,03
|
0,01
|
0,02
|
2,00[2]
|
|
Polen
|
0,49
|
0,30
|
0,48
|
0,50
|
|
Portugal
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
2,00
|
|
Slowakei
|
0,14
|
0,15
|
Keine Angaben
|
2,00
|
|
Slowenien
|
0,00
|
0,06
|
0,35
|
0,65
|
|
Spanien
|
0,35
|
0,38
|
0,44
|
2,00
|
|
Schweden
|
1,32
|
2,28
|
2,23
|
3,00
|
|
Vereinigtes Königreich
|
0,026[3]
|
0,04
|
0,18
|
0,19[4]
|
|
EU-25
|
0,5 %
|
0,7 %
|
1,0 % (Schätzung)
|
1,4 %
|
Quelle: Nationale Berichte gemäß Biokraftstoffrichtlinie