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![]() Europäische Kommission Pressemitteilung Brüssel, den 10. Juli 2014 Kommission fordert Italien auf, für gesundes und sauberes Trinkwasser zu sorgen Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eingeleitet, weil das Land es versäumt hat, dafür zu sorgen, dass sein Trinkwasser den EU-Vorschriften entspricht. Die Belastung des Wassers mit Arsen und Fluorid ist in Italien und insbesondere in der Region Latium seit langem ein Problem. Nach der Trinkwasserrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten das Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch anhand von 48 mikrobiologischen, chemischen und Indikator-Parametern überwachen und testen. Werden hohe Mengen an Arsen oder anderen Schadstoffen festgestellt, dürfen die Mitgliedstaaten für einen bestimmten Zeitraum von den in der Richtlinie festgesetzten Höchstwerten abweichen, sofern keine potenzielle Gefährdung für die menschliche Gesundheit entsteht und die Trinkwasserversorgung nicht auf andere zumutbare Weise aufrechterhalten werden kann. Laut der Richtlinie sind insgesamt drei Abweichungen für eine Dauer von jeweils höchstens drei Jahren zulässig. Die Mitgliedstaaten dürfen zweimal von den Höchstwerten abweichen und können unter außergewöhnlichen Umständen noch ein drittes Mal eine Abweichung beantragen. Italien hat jetzt dreimal die Höchstwerte überschritten, weitere Abweichungen sind also nicht mehr möglich. Mit dem Abweichungszeitraum sollten die betreffenden Mitgliedstaaten Gelegenheit erhalten, dauerhafte Lösungen zur Behebung der Probleme zu finden. Mehr als ein Jahr nach Ablauf der dritten Abweichung wird in Italien aber weiterhin gegen die Richtlinie verstoßen. Die Beschlüsse über die Zulassung von Abweichungen enthalten strenge Bedingungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit. So muss Italien sicherstellen, dass für Säuglinge und Kinder bis drei Jahren genügend genusstaugliches Trinkwasser zur Verfügung steht. Die Abweichungen wurden davon abhängig gemacht, dass Italien die Abnehmer über die Gefahren – insbesondere die Gefahren für Kinder – informiert, die sich aus dem Konsum des betreffenden Trinkwassers ergeben. Außerdem wurde Italien aufgefordert, einen Plan für Abhilfemaßnahmen zu erstellen und die Kommission über die erzielten Fortschritte zu unterrichten. In 37 Wasserversorgungsgebieten der Region Latium werden die Grenzwerte für Arsen und Fluorid weiterhin überschritten. Deshalb richtet die Kommission auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik jetzt ein erstes Mahnschreiben (die erste förmliche Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens) an Italien. Hintergrund Ziel der Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch, ABl. L 330 vom 5.12.1998, S. 32) ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von für den menschlichen Gebrauch bestimmtem Wasser ergeben, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen. Arsen ist ein geschmack- und geruchloses Halbmetall, das aus natürlichen Vorkommen in der Erde in die Trinkwasservorräte gelangen kann. Erhöhte Werte im Wasser können ernsthafte Gesundheitsprobleme wie Schädigung der Haut, Kreislaufstörungen und einen Anstieg des Krebsrisikos verursachen. Weitere Informationen: Nähere Einzelheiten zur Trinkwasserpolitik: http://ec.europa.eu/environment/water/water-drink/index_en.html Siehe auch: Zu den Vertragsverletzungsbeschlüssen fûr diesen Monat: MEMO/14/470 Zum Vertragsverletzungsverfahren allgemein: MEMO/12/12 Weitere Informationen über Vertragsverletzungsverfahren: http://ec.europa.eu/eu_law/infringements/infringements_de.htm
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