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![]() Europäische Kommission Pressemitteilung Brüssel, 20. Juni 2013 GVO: Kommission verklagt Polen wegen Nichteinhaltung der EU-Vorschriften zur Überwachung des Anbaus Heute hat die Kommission beschlossen, Polen vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Nichteinhaltung von EU-Vorschriften zur Überwachung des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zu verklagen. Gemäß der Richtlinie 2001/18/EG müssen GVO-Anbaugebiete den zuständigen nationalen Behörden gemeldet, in einem vom Mitgliedstaat eingerichteten Register verzeichnet und der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden. Mit diesem Verfahren wird gewährleistet, dass ausreichende Informationen öffentlich zugänglich gemacht werden, mögliche Auswirkungen von GVO auf die Umwelt überwacht und Koexistenz-Maßnahmen ergriffen werden können. Polen hat diese Anforderungen bisher nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt. GVO dürfen in der EU angebaut werden, vorausgesetzt dass sie nach einer Bewertung der Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt dafür zugelassen wurden. Am 22. November 2012 hat die Kommission Polen in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme aufgefordert, Maßnahmen gegen die mangelhafte Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zur Überwachung des Anbaus von GVO zu ergreifen. Bisher hat Polen trotz wiederholter Aufforderungen durch die Kommission, diese Anforderungen in das einzelstaatliche Recht zu übernehmen, das geltende EU-Recht nicht adäquat eingehalten. Weitere Informationen Beschlüsse zu den Vertragsverletzungsverfahren im Juni: siehe MEMO/13/583 Allgemeines zum Vertragsverletzungsverfahren: siehe MEMO/12/12 Nähere Informationen über Vertragsverletzungsverfahren: http://ec.europa.eu/eu_law/infringements/infringements_de.htm Weitere Informationen: Genetisch veränderte Organismen: http://ec.europa.eu/food/food/biotechnology/index_en.htm Twitter: @EU_Consumer oder @EU_Health
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