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Europäische Kommission
Pressemitteilung
Brüssel, 10. Januar 2013
65 Mio. EUR zur Unterstützung von Reformen im Kosovo*
Die Europäische Kommission hat 65 Mio. EUR bereitgestellt, um das Kosovo bei der Umsetzung seiner EU-Reformagenda zu unterstützen. Die Mittel werden für Reformen des Justizwesens und der öffentlichen Verwaltung, für Investitionen in Bildung und regionale Entwicklung eingesetzt sowie zur Schaffung von Wohnungen und Beschäftigungsmöglichkeiten für Familien der Roma, Aschkali und Balkanägypter, die derzeit in bleiverseuchten Lagern leben. Die EU-Mittel sollen auch zur Ankurbelung der Entwicklung des Privatsektors beitragen, indem KMU unterstützt und Kosovos Handelskapazitäten gestärkt werden.
„Diese neuen Mittel spiegeln unsere Bereitschaft wider, Kosovo auf seinem Weg in Richtung Europäische Union zu unterstützen. Eine wirksamere öffentliche Verwaltung und Justiz, die Förderung der Integration von Minderheiten und der Bildung sowie die wirtschaftliche Entwicklung sind unsere obersten Prioritäten in diesem Zusammenhang. Mit unseren Mitteln werden die notwendigen Reformen unterstützt und damit den Bürgern greifbare Vorteile gebracht,“ so der EU-Kommissar für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik Štefan Füle.
Die heute bereitgestellten Mittel sind Teil des Jahresprogramms 2013 für das Kosovo im Rahmen des EU-Instruments für Heranführungshilfe (IPA) und werden um zusätzliche 12,5 Mio. EUR ergänzt, die die Behörden des Kosovo und andere Geber als Kofinanzierung bereitstellen.
Das Programm trägt auch politischen Prioritäten Rechnung, für deren Umsetzung finanzielle Unterstützung erforderlich ist, wie der Dialog zwischen Belgrad und Pristina, die strategische Überprüfung von EULEX und der Dialog über Visafragen.
Hintergrund
Seit 2007 erhalten Länder, die der EU beitreten möchten, gezielte finanzielle Unterstützung der EU im Rahmen eines einzigen Instruments – des Instruments für Heranführungshilfe (Instrument for Pre-Accession Assistance, IPA). Für den Zeitraum 2007–2013 steht Heranführungshilfe in Höhe von insgesamt 11,5 Mrd. EUR bereit. IPA besteht aus fünf Komponenten:
Komponente I: Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau
Komponente II: grenzübergreifende Zusammenarbeit
Komponente III: regionale Entwicklung
Komponente IV: Entwicklung der Humanressourcen
Komponente V: Entwicklung des ländlichen Raums
Die Umsetzung der EU-Heranführungshilfe im Rahmen des IPA–Programms beginnt mit der Festlegung der von der Kommission geplanten finanziellen Zuweisungen. Anschließend werden auf der Grundlage des konkreten Bedarfs der Länder Strategien mit den Prioritäten der finanziellen Hilfe der EU angenommen, wie in den letzten Wochen für den Zeitraum 2011–2013 geschehen. Nächster Schritt ist die Aufstellung von Programmen, die gemeinsam mit den Empfängern ausgearbeitet werden und den Rahmen für die jährlichen Mittelzuweisungen bilden. Dann werden die Programme mittels spezifischer Projekte für das Land oder die Region umgesetzt.
Weitere Informationen:
Kontakt: Anca Paduraru (+32 229-66430) Peter Stano (+32 229-57484) |