
Europäische Kommission
Pressemitteilung
Brüssel, den 26. Februar 2013
Kommission zieht von den Mitgliedstaaten GAP-Gelder in Höhe von 414 Mio. EUR wieder ein
Die Europäische Kommission hat heute im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens EU-Agrargelder in Höhe von insgesamt 414 Mio. EUR zurückgefordert, die von den Mitgliedstaaten nicht ordnungsgemäß verwendet wurden. Die Mitgliedstaaten sind zuständig für die Auszahlung und Prüfung der Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), während sich die Kommission vergewissern muss, dass die Mitgliedstaaten die Mittel vorschriftsmäßig verwendet haben. Diese Gelder fließen in den EU-Haushalt zurück, weil die EU-Agrarvorschriften nicht eingehalten wurden oder die nationalen Kontrollverfahren für die Agrarausgaben Mängel aufwiesen. Da ein Teil dieser Beträge bereits von den Mitgliedstaaten wiedereingezogen wurde, belaufen sich die finanziellen Nettoauswirkungen des heutigen Beschlusses formal betrachtet auf rund 393 Mio. EUR.
Wichtigste finanzielle Berichtigungen
Nach diesem neuesten Beschluss werden EU-Mittel von 22 Mitgliedstaaten wieder eingezogen: Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Litauen, Ungarn, Malta, Niederlande, Polen, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden und Vereinigtes Königreich. Hier die wichtigsten Einzelberichtigungen:
111,7 Mio. EUR (Nettobetrag1: 99,4 Mio. EUR) werden vom Vereinigten Königreich – für England zurückgefordert aufgrund von Mängeln beim System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen und Geografischen Informationssystem (LPIS-GIS), bei der Bearbeitung von Anträgen, bei Verwaltungsgegenkontrollen und Vor-Ort-Kontrollen bezüglich Flächenbeihilfen;
48,3 Mio. EUR (Nettobetrag1: 48,1 Mio. EUR) werden von Italien zurückgefordert aufgrund von Verstößen gegen Cross-Compliance-Bestimmungen: mangelhafte Kontrolle mehrerer Grundanforderungen an die Betriebsführung, drei fehlende Definitionen beim guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) sowie fehlerhafte Anwendung von Sanktionen;
40,6 Mio. EUR werden von Spanien zurückgefordert aufgrund von Defiziten bei der Verwaltung und Kontrolle von Ausfuhrerstattungen: mangelhafte Ex-ante-Kontrollen bei Rindfleisch, Mängel bei der Durchführung von Warenkontrollen, unzureichende Kontrollen von Zuckerproduktion und -lagerhaltung, Vorankündigung von Warenkontrollen gegenüber den Ausführern;
34,4 Mio. EUR werden von Polen zurückgefordert aufgrund von Mängeln bei der Verwaltung der Vorruhestandsregelung im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER);
29 Mio. EUR werden von Frankreich zurückgefordert aufgrund von Unzulänglichkeiten bei den Vor-Ort-Kontrollen von Zahlungen für naturbedingte Nachteile und Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen des ELER;
17,9 Mio. EUR werden von Italien zurückgefordert wegen gravierender Mängel im Kontrollsystem und Betrugsfällen im Bereich der Verarbeitung von Zitrusfrüchten;
17,7 Mio. EUR (Nettobetrag2: 15,7 Mio. EUR) werden vom Vereinigten Königreich – für Nordirland zurückgefordert aufgrund von Mängeln beim LPIS-GIS, bei Vor-Ort-Kontrollen, Zahlungen und Sanktionen bezüglich Flächenbeihilfen;
16 Mio. EUR werden von Spanien zurückgefordert aufgrund von Mängeln bei der Zuweisung von Zahlungsansprüchen an Empfänger von Flächenbeihilfen;
12,5 Mio. EUR werden von Rumänien zurückgefordert aufgrund von Mängeln bei der Kontrolle der Förderfähigkeit und der Ausgaben der Begünstigten sowie wegen Unzulänglichkeiten bei der Anwendung von Sanktionen im Rahmen der ELER-Maßnahme „Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe“.
Hintergrund
Die Mitgliedstaaten sind – hauptsächlich über ihre Zahlstellen – für die Verwaltung eines Großteils der GAP-Zahlungen zuständig. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten Kontrollen vornehmen, da sie u. a. die Anträge der Landwirte auf Direktzahlungen zu bewilligen haben. Die Kommission führt jährlich mehr als 100 Prüfbesuche durch, um sicherzustellen, dass die Kontrollen der Mitgliedstaaten und deren Abhilfemaßnahmen für Mängel ausreichend sind. Die Kommission kann nachträglich Gelder zurückfordern, wenn ihre Prüfungen ergeben, dass durch die Verwaltung und Kontrolle der Mitgliedstaaten eine ordnungsgemäße Verwendung der EU-Mittel nicht hinreichend gewährleistet ist.
Einzelheiten zur Funktionsweise des jährlichen Rechnungsabschlussverfahrens finden sich in MEMO/12/109 und im Factsheet „Umsichtige Verwaltung des Agrarhaushalts”, abrufbar im Internet unter:
http://ec.europa.eu/agriculture/fin/clearance/factsheet_de.pdf.
Die beigefügten Tabellen (Anhänge I und II) enthalten eine vollständige Übersicht über die einzelnen Rückforderungen, aufgelistet nach Mitgliedstaaten und Sektoren.
Kontaktpersonen: Fanny Dabertrand (+32 229-90625) Roger Waite (+32 229-61404) |
Anhang I: Konformitätsabschluss für den EGFL und den ELER
Beschluss Nr. 40: Finanzielle Berichtigungen nach Mitgliedstaaten (in Mio. EUR)
Sektor und Berichtigungsgrund | Höhe der Berichtigung | Höhe der finanziellen Nettoauswirkung der Berichtigung3 | ||||||
Belgien |
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Cross-Compliance – finanzielle Berichtigung für Nichtanwendung der GLÖZ-Standards und lückenhafte Vor-Ort-Kontrollen | 2,477 | 2,477 | ||||||
Bulgarien |
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Ländliche Entwicklung – finanzielle Berichtigung für Unzulänglichkeiten bei der Zeitplanung für die Vor-Ort-Kontrollen und der Stichprobenauswahl | 0,023 | 0,023 | ||||||
Zypern |
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Ländliche Entwicklung – finanzielle Berichtigung für verspätete Verwaltungskontrollen und unzulängliche Zeitplanung für die Vor-Ort-Kontrollen | 0,100 | 0,100 | ||||||
Sonstige Berichtigungen – finanzielle Berichtigung für die Überschreitung von Obergrenzen | 0,001 | 0,000 | ||||||
Tschechische Republik |
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Cross-Compliance – finanzielle Berichtigung für nicht festgelegte GLÖZ-Standards und unzulängliche Bewertung von Verstößen | 6,558 | 6,558 | ||||||
Ländliche Entwicklung – finanzielle Berichtigung für fehlende Vor-Ort-Kontrollen der Besatzdichte | 4,477 | 4,455 | ||||||
Deutschland |
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Ländliche Entwicklung – finanzielle Berichtigung aufgrund von Mängeln bei der Auswahl zwischen mehreren zuschussfähigen Anträgen und wegen in Zahlungen enthaltener nichtzuschussfähiger Mehrwertsteuer | 3,739 | 3,739 | ||||||
Dänemark |
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Sonstige Berichtigungen – finanzielle Berichtigung für die unzulängliche Eintreibung von Außenständen | 0,019 | 0,019 | ||||||
Spanien |
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Ausfuhrerstattungen – finanzielle Berichtigung für mangelhafte Ex-ante-Kontrollen bei Rindfleisch, unzulängliche Warenkontrollen, unzureichende Kontrollen von Zuckerproduktion und -lagerhaltung, Vorankündigung von Warenkontrollen gegenüber den Ausführern | 40,596 | 40,596 | ||||||
Flächenbeihilfen – finanzielle Berichtigung für Mängel bei der Zuweisung von Zahlungsansprüchen | 16,030 | 16,030 | ||||||
Cross-Compliance – finanzielle Berichtigung für einen fehlenden GLÖZ-Standard und Schwächen in der Wirksamkeit von Kontrollen und bei der Anwendung von Kürzungen | 6,486 | 6,485 | ||||||
Ländliche Entwicklung – finanzielle Berichtigung für Unzulänglichkeiten bei den Vor-Ort-Kontrollen und mangelnde Nachvollziehbarkeit | 0,379 | 0,379 | ||||||
Sonstige Berichtigungen – Rückzahlung wegen Berichtigung der Anhang-III-Tabelle für das Haushaltsjahr 2006 (Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge) | Rückzahlung 1,785 | Rückzahlung 1,785 | ||||||
Finnland |
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Sonstige Berichtigungen – finanzielle Berichtigung für im Rahmen des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2009 festgestellte Fehler | 0,067 | 0,067 | ||||||
Frankreich |
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Tierprämien – finanzielle Berichtigung für nicht vorschriftsmäßiges Bestandsregister und nicht vorschriftsmäßige EDV-Datenbank | 4,474 | 4,465 | ||||||
Ländliche Entwicklung – finanzielle Berichtigung für unzureichende Verwaltungskontrolle der Rechnungen für die Vorzugsdarlehen und verspätete Prüfungen bei den Banken | 6,453 | 6,453 | ||||||
Ländliche Entwicklung – finanzielle Berichtigung für Unzulänglichkeiten bei den Vor-Ort-Kontrollen bezüglich Zahlungen für naturbedingte Nachteile und Agrarumweltmaßnahmen | 28,956 | 28,956 | ||||||
Verspätete Zahlungen – finanzielle Berichtigung für Überschreitung von Zahlungsfristen | 1,372 | 0,000 | ||||||
Sonstige Berichtigungen – finanzielle Berichtigung für im Rahmen des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2008 festgestellte nicht erstattungsfähige Ausgaben | 0,108 | 0,108 | ||||||
Vereinigtes Königreich | ||||||||
Flächenbeihilfen – finanzielle Berichtigung für England für Mängel im LPIS-GIS, bei der Antragsbearbeitung, den administrativen Gegenkontrollen und den Vor-Ort-Kontrollen | 111,678 | 99,430 | ||||||
Flächenbeihilfen – finanzielle Berichtigung für Nordirland für Mängel im LPIS-GIS, bei den Vor-Ort-Kontrollen sowie den Zahlungen und Sanktionen | 17,687 | 15,733 | ||||||
Cross-Compliance – finanzielle Berichtigung aufgrund des zu milden Sanktionssystems und der unzureichenden Kontrolle der Mindestvorgaben für den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln sowie einer Grundanforderung an die Betriebsführung | 2,476 | 2,476 | ||||||
Ländliche Entwicklung – finanzielle Berichtigung für Unzulänglichkeiten bei den Agrarumweltmaßnahmen | 4,353 | 4,331 | ||||||
Sonstige Berichtigungen – finanzielle Berichtigung für die unzulängliche Eintreibung von Außenständen | 1,829 | 1,829 | ||||||
Griechenland |
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Interventionslagerhaltung – finanzielle Berichtigung für zu viel gezahlte Kosten der öffentlichen Lagerhaltung | 0,428 | 0,428 | ||||||
Tierprämien – finanzielle Berichtigung für Mängel bei der Zeitplanung für Kontrollen, bei der Festlegung der Beihilfefähigkeitskriterien, bei der Risikoanalyse und den Vor-Ort-Kontrollen, fehlende Qualitätsüberwachung für übertragene Kontrollbefugnisse | 3,686 | 3,686 | ||||||
Sonstige Berichtigungen – finanzielle Berichtigung für verspätete Zahlungen und die Überschreitung von Obergrenzen | 5,209 | 4,822 | ||||||
Ungarn |
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Cross-Compliance – finanzielle Berichtigung für die Nichtfestlegung von acht GLÖZ-Standards | 9,362 | 9,291 | ||||||
Irland |
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Ländliche Entwicklung – finanzielle Berichtigung für Unzulänglichkeiten bei der Vorruhestands- und der Junglandwirteregelung | 0,397 | 0,397 | ||||||
Verspätete Zahlungen – finanzielle Berichtigung für Überschreitung von Zahlungsfristen | 0,013 | 0,000 | ||||||
Sonstige Berichtigungen – finanzielle Berichtigung für im Rahmen des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2010 festgestellte „bekannte Fehler“ | 0,198 | 0,198 | ||||||
Sonstige Berichtigungen – finanzielle Berichtigung für die nicht erfolgte Meldung von Zinseinnahmen bei Außenständen | 0,030 | 0.030 | ||||||
Italien |
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Obst und Gemüse – finanzielle Berichtigung für schwere Mängel des Kontrollsystems und Betrug im Bereich der Verarbeitung von Zitrusfrüchten | 17,914 | 17,914 | ||||||
Cross-Compliance – finanzielle Berichtigung für die unzureichende Kontrolle mehrerer Grundanforderungen an die Betriebsführung, die Nichtfestlegung von drei GLÖZ-Standards und die fehlerhafte Anwendung von Sanktionen | 48,302 | 48,095 | ||||||
Ländliche Entwicklung – finanzielle Berichtigung für fehlende Gegenkontrollen anhand der Tierdatenbank und verspätete Vor-Ort-Kontrollen | 1,246 | 1,246 | ||||||
Sonstige Berichtigungen – finanzielle Berichtigung für verspätete Zahlungen | 2,294 | 0,000 | ||||||
Sonstige Berichtigungen – finanzielle Berichtigung für die unzulängliche Einhaltung der Zulassungskriterien | 6,354 | 6,354 | ||||||
Litauen | ||||||||
Cross-Compliance – finanzielle Berichtigung für die Nichtfestlegung von GLÖZ-Standards, unzulängliche GLÖZ-Kontrolle und Mängel bei der Anwendung von Sanktionen | 1,462 | 1,461 | ||||||
Ländliche Entwicklung – finanzielle Berichtigung wegen des mangelhaften Kontrollsystems für die Beihilfefähigkeit der Begünstigten | 3,033 | 3,033 | ||||||
Malta | ||||||||
Cross-Compliance – finanzielle Berichtigung für zu mildes Sanktionssystem | 0,069 | 0,069 | ||||||
Niederlande | ||||||||
Sonstige Berichtigungen – vorgeschlagene Berichtigung für im Rahmen des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2010 festgestellte „bekannte Fehler“ | 0,689 | 0,689 | ||||||
Polen | ||||||||
Obst und Gemüse – finanzielle Berichtigung für verspätete Zahlungen und Mängel bei den Waren-, Dokumenten- und Buchführungskontrollen | 0,661 | 0,659 | ||||||
Ländliche Entwicklung – finanzielle Berichtigung für Mängel bei der Verwaltung der Vorruhestandsregelung | 34,452 | 34,452 | ||||||
Rumänien | ||||||||
Ländliche Entwicklung – finanzielle Berichtigung für unzulängliche Kontrollen der Förderfähigkeit der Begünstigten und Ausgaben sowie für Mängel bei der Anwendung von Sanktionen im Rahmen der Maßnahme „Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe“ | 12,501 | 12,501 | ||||||
Ländliche Entwicklung – finanzielle Berichtigung für lückenhafte Kontrollen von Parzellen und Aufzeichnungen | 5,199 | 2,960 | ||||||
Verspätete Zahlungen – finanzielle Berichtigung für verspätete Zahlungen | 0,083 | 0,000 | ||||||
Schweden | ||||||||
Sonstige Berichtigungen – finanzielle Berichtigung für die Überschreitung von Obergrenzen | 0,003 | 0,000 | ||||||
Slowenien | ||||||||
Tierprämien – finanzielle Berichtigung für das Nichterreichen des Mindestsatzes an Vor-Ort-Kontrollen für Schafe und die Nichtanwendung von Sanktionen bei der verspäteten Kennzeichnung von Rindern durch Ohrmarken | 0,098 | 0,098 | ||||||
Flächenbeihilfen – finanzielle Berichtigung für Mängel bei der Berechnung von Zahlungsansprüchen | 0,188 | 0,188 | ||||||
Slowakei | ||||||||
Cross-Compliance – finanzielle Berichtigung für die Nichtfestlegung von GLÖZ-Standards und Mängel bei den Vor-Ort-Kontrollen | 1,558 | 1,558 | ||||||
Verspätete Zahlungen – finanzielle Berichtigung für Überschreitung von Zahlungsfristen | 0,346 | 0,000 | ||||||
INSGESAMT | 414,327 | 393,050 | ||||||
Anhang II: Konformitätsabschluss für den EGFL und den ELER
Beschluss Nr. 40: Finanzielle Berichtigungen nach Sektoren (in Mio. EUR)
Sektor | Höhe der Berichtigung | Höhe der finanziellen Auswirkung der Berichtigung4 | ||
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Ausfuhrerstattungen | 40,596 | 40,596 | ||
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Obst und Gemüse | 18,575 | 18,573 | ||
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Interventionslagerhaltung und andere Marktstützungsmaßnahmen | 0,428 | 0,428 | ||
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Tierprämien | 8,259 | 8,249 | ||
Flächenbeihilfen | 145,583 | 131,380 | ||
Cross-Compliance | 78,750 | 78,470 | ||
Ländliche Entwicklung | 105,307 | 103,023 | ||
Verspätete Zahlungen | 1,814 | 0,000 | ||
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Sonstige Berichtigungen | 15,015 | 12,331 | ||
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INSGESAMT | 414,327 | 393,050 | ||
Der Nettobetrag ist niedriger, da bereits Gelder wiedereingezogen bzw. von dem betreffenden Mitgliedstaat zurückgezahlt wurden.
Der Nettobetrag ist niedriger, da bereits Gelder wiedereingezogen bzw. von dem betreffenden Mitgliedstaat zurückgezahlt wurden.
Bei der finanziellen Nettoauswirkung der Berichtigung werden Überschneidungen mit vorhergehenden Berichtigungen und bereits von der Kommission wiedereingezogene Beträge berücksichtigt.
Bei der finanziellen Auswirkung der Berichtigung werden Überschneidungen mit vorhergehenden Berichtigungen und bereits von der Kommission wiedereingezogene Beträge berücksichtigt.