
Europäische Kommission
Pressemitteilung
Brüssel, den 21. Februar 2013
Interoperabilität der europäischen Eisenbahnen: Kommission verklagt Slowenien vor dem Europäischen Gerichtshof
Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, gegen Slowenien Klage beim Europäischen Gerichtshof zu erheben, da das Land keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie über die Eisenbahninteroperabilität notifiziert hat. Die Umsetzungsfrist endete am 31. Dezember 2011.
Die EU-Vorschriften
Mit der Richtlinie 2011/18/EU wird die Interoperabilitätsrichtlinie 2008/57/EG geändert, indem die Beschreibungen der Bahnsysteme angepasst und Verfahren für die Prüfung dieser Systeme festgelegt werden.
Gründe für die heutige Maßnahme
Die Kommission hatte Slowenien bereits aufgefordert, der Richtlinie 2011/18/EU nachzukommen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Allerdings hat Slowenien nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen bzw. keine solchen Maßnahmen mitgeteilt.
Praktische Folgen der unzureichenden Umsetzung
Ziel der EU-Rechtsvorschriften über Eisenbahninteroperabilität ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnsektors. In ihnen wird ein Rechtsrahmen festgelegt, der die technische Harmonisierung der europäischen Eisenbahnen fördert sowie technische und administrative Hindernisse beseitigt, z. B. durch einheitliche Genehmigungsverfahren für die Inbetriebnahme von Eisenbahnausrüstungen.
Eine unzureichende Umsetzung der Richtlinie hat zur Folge, dass die für die Durchführung der Prüfverfahren benannten nationalen Stellen nicht denselben Rechtsrahmen zugrunde legen. Dies wiederum würde den freien Verkehr von Eisenbahnkomponenten und ‑ausrüstungen innerhalb des EU-Markts beeinträchtigen.
Weitere Informationen
Zu den Vertragsverletzungsverfahren im Februar siehe MEMO/13/122
Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12.
Kontakt: Helen Kearns (+32 2 298 76 38) Dale Kidd (+32 2 295 74 61) |