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![]() Europäische Kommission Pressemitteilung Brüssel, den 7. September 2012 Straßenverkehr: Erhebliche Verzögerungen bei der Einrichtung eines europaweiten Straßenmautsystems Die Europäische Kommission hat nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten mehr tun müssen, damit der europäische elektronische Mautdienst (EETS) wie geplant eingeführt werden kann. Im Jahr 2004 beschloss die EU, den EETS einzurichten, um zuerst Lkw-Fahrern und später allen Verkehrsteilnehmern Mautzahlungen in der gesamten Europäischen Union mit einem einzigen Bordgerät und einem einzigen Dienstleistungsvertrag zu erleichtern. Dadurch wird es weniger Barzahlungen an Mautstationen geben und umständliche Verfahren für ausländische Nutzer entfallen, was den Verkehrsfluss beschleunigt und Staus vermindert. Eine europaweite Interoperabilität, also die Verwendbarkeit geeigneter Geräte in allen Systemen, wird dazu führen, dass die Mautausrüstung künftig billiger wird. Welches sind die Kernaussagen des Berichts? In dem angenommenen Bericht stellt die Kommission fest, dass der vorgesehene Termin 8. Oktober 2012, zu dem der EETS für schwere Nutzfahrzeuge verfügbar sein sollte, nicht eingehalten wird. In dem Bericht wird betont, dass trotz einiger Fortschritte, die seit Erlass der Entscheidung der Kommission1 über die technischen Merkmale des EETS im Jahr 2009 gemacht wurden, weiterhin unter anderem folgende Probleme bestehen:
Zu den erreichten Fortschritten führt der Bericht auf:
Die nächsten Schritte Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, den EETS als ersten Schritt auf dem Weg zu einer vollständigen europäischen Interoperabilität zunächst auf regionaler Ebene einzuführen. Ziel ist die Gewährleistung der grenzübergreifenden Interoperabilität elektronischer Mautsysteme, die mindestens mehrere Mitgliedstaaten abdecken. Die Kommission bietet ihre technische und finanzielle Unterstützung für solche Projekte an. Diese Projekte für die frühe Einführung auf regionaler Basis werden dann ausgeweitet, um zu einem späteren Zeitpunkt die gesamte EU abzudecken. Die Kommission hat auch darauf hingewiesen, dass sie gegebenenfalls Vertragsverletzungsverfahren einleiten wird, sollten die nationalen Rechts- und Regulierungsrahmen bis zum 8. Oktober 2012 noch nicht geschaffen sein. Der Bericht wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt. Hintergrund Die europäischen Rechtsvorschriften verpflichten die Mitgliedstaaten und ihre Mautkonzessionäre zur Öffnung ihrer Mautsysteme für kommerzielle EETS-Anbieter und schaffen den Rahmen für die Umsetzung und den Einsatz des EETS2. Der Dienst soll für alle Fahrzeugkategorien spätestens ab Oktober 2014 zur Verfügung stehen. Lkw-Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer haben sich über die Vielzahl elektronischer Mautsysteme in den verschiedenen Mitgliedstaaten, und oft auch innerhalb eines Mitgliedstaats, beschwert. Ein Lkw-Fahrer, der beispielsweise von Lissabon nach Bratislava über Lyon, Mailand, München und Wien unterwegs ist und die Mautgebühren auf elektronischem Wege entrichten will, muss derzeit mindestens sieben Mauteinzugsverträge mit genauso vielen Konzessionären abschließen und ebenso viele Fahrzeuggeräte in der Fahrerkabine installiert haben. Diese Tatsachen widersprechen dem Ziel einer nahtlosen Mobilität innerhalb eines einheitlichen europäischen Verkehrsraums. Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/transport/its/road/application_areas/electronic_pricing_and_payment_en.htm Fragen im Zusammenhang mit dem EETS werden auch in einer öffentlichen Konsultation der Interessengruppen über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Straßeninfrastruktur behandelt, die am 10. August 2012 eingeleitet wurde. Die Frist für die Einreichung von Beiträgen endet am 4. November 2012. Siehe: http://ec.europa.eu/transport/road/consultations/2012-11-04-roadcharging_en.htm
Entscheidung 2009/750/EG (ABl. L 268 vom 13.10.2009, S. 11). Richtlinie 2004/52/EG über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft (ABl. L 166 vom 30.4.2004, S. 124). |
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