
Europäische Kommission
Pressemitteilung
Brüssel, 21 Juni 2012
Steuern: Kommission fordert Ungarn auf, die Verbrauchsteuerbefreiung für Pálinka aufzuheben
Die Europäische Kommission hat Ungarn aufgefordert, seine Rechtsvorschriften zu ändern, nach denen Obstdestillate (Pálinka) unter bestimmten Voraussetzungen von der Verbrauchsteuer befreit sind.
Ungarn befreit „Pálinka“ bis zu einem Maximum von 50 Liter jährlich von der Verbrauchsteuer, wenn die Herstellung durch Haushalte oder Brennereien zum persönlichen Verbrauch erfolgt.
Die Verbrauchsteuern auf Alkohol sind nach EU-Recht harmonisiert (Richtlinie 92/83/EWG). Gemäß dieser Richtlinie darf Ungarn jährlich für bis zu 50 Liter „Pálinka“ eine Ermäßigung von 50 % des normalen Verbrauchsteuersatzes gewähren, wenn die Herstellung in Brennereien zum persönlichen Verbrauch erfolgt. Die von Ungarn gewährte Steuerbefreiung für die Herstellung von Pálinka geht daher über die nach EU-Recht gestattete Ermäßigung hinaus.
Die Aufforderung ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme (zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens). Kommt Ungarn der Aufforderung nicht innerhalb von zwei Monaten nach, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.
Hintergrund
Für Pressemitteilungen zu Vertragsverletzungsverfahren in den Bereichen Zoll und Steuern siehe:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/infringements/infringement_cases/index_de.htm
Für weitere Informationen über EU-Vertragsverletzungsverfahren: siehe MEMO/12/464
Für aktuelle allgemeine Informationen über Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten siehe: http://ec.europa.eu/eu_law/infringements/infringements_de.htm
Kontakt : Emer Traynor (+32 2 292 15 48) |