
Europäische Kommission
Pressemitteilung
Brüssel, den 21. Juni 2012
Europäische Kommission fordert Frankreich auf, die Anwendung des ermäßigten MwSt-Satzes auf häusliche Pflegedienstleistungen zu beschränken
Die Europäische Kommission hat Frankreich förmlich aufgefordert, auf bestimmte „persönliche Dienstleistungen“, bei denen es sich ihrer Auffassung nach nicht um „häusliche Pflegedienstleistungen“ im Sinne des EU-Rechts handelt, den MwSt-Normalsatz anzuwenden. Diese Aufforderung ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens. Wird der Aufforderung nicht innerhalb von zwei Monaten nachgekommen, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union befassen.
Hintergrund
Nach dem EU-Recht können die Mitgliedstaaten auf häusliche Pflegedienstleistungen wie Haushaltshilfe und Betreuung von Kindern, älteren, kranken oder behinderten Personen einen ermäßigten MwSt-Satz anwenden.
Frankreich wendet jedoch auf die wesentlich umfassendere Kategorie der „persönlichen Dienstleistungen“, die insbesondere Gartenarbeiten, häusliche Nachhilfestunden (im Gegensatz zum Nachhilfeunterricht), IT-Unterstützung für Privatpersonen, Wartungsdienste, Wartung und vorübergehende Bewachung von Haupt- und Zweitwohnungen umfasst, einen ermäßigten MwSt-Satz an. Dieser Satz gilt auch für Dienstleistungen von Vermittlern in diesem Bereich.
Nach Ansicht der Kommission ist die Anwendung eines ermäßigten MwSt-Satzes auf diese Dienstleistungen nicht mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union vereinbar.
Im Übrigen haben in Frankreich der Beirat für obligatorische Abgaben (2010) und der Ausschuss für die Bewertung von Steuervergünstigungen und sozialen Nischen (2011) vorgeschlagen, den Anwendungsbereich der „sozialen Nische“ für persönliche Dienstleistungen zu begrenzen.
Für Pressemitteilungen zu Vertragsverletzungsverfahren in den Bereichen Zoll und Steuern siehe:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/infringements/infringement_cases/index_de.htm
Für weitere Informationen über EU-Vertragsverletzungsverfahren siehe MEMO/12/464
Für aktuelle allgemeine Informationen über Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten siehe:
http://ec.europa.eu/eu_law/infringements/infringements_de.htm
Kontaktperson: Emer Traynor (+32 229-21548) |