
Europäische Kommission
Pressemitteilung
Brüssel, den 21. Juni 2012
Straßenverkehrssicherheit: Kommission bringt Finnland wegen Nichtumsetzung der EU-Vorschriften über die Sicherheit der Straßeninfrastruktur vor den Gerichtshof
Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, Finnland wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur vor den EU-Gerichtshof zu bringen. Die vollständige Umsetzung der Richtlinie hätte bis zum 19. Dezember 2010 erfolgen müssen. Infolge der Nichtumsetzung können Straßenbenutzer gefährdet werden.
Die EU-Vorschriften
Die 2008 verabschiedete Richtlinie 2008/96/EG über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur soll die Sicherheit des transeuropäischen Straßennetzes gewährleisten. Die wichtigsten in der Richtlinie genannten Instrumente sind Folgenabschätzungen hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit, Straßenverkehrssicherheitsaudits und -überprüfungen sowie Sicherheitseinstufungen des Straßennetzes.
Gründe für die heutige Aufforderung
Die Kommission hat beschlossen, Finnland beim Gerichtshof zu verklagen, weil es die Richtlinie nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt hat. Die vollständige Umsetzung der Richtlinie hätte bis zum 19. Dezember 2010 erfolgen müssen.
Praktische Folgen einer unzureichenden Umsetzung
Die Vorschriften zum Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur sollen die Sicherheit des transeuropäischen Straßennetzes gewährleisten. In Europa kommen jedes Jahr über 30 000 Straßenbenutzer ums Leben. Die Gewährleistung einer sicheren Straßeninfrastruktur wird zur Erreichung des Ziels beitragen, die Zahl der Verkehrstoten und der Unfälle auf europäischen Straßen zu verringern. Die unvollständige Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Straßeninfrastruktur führt zu einer unnötigen Gefährdung der Straßenbenutzer.
Weitere Informationen: MEMO/12/464
Kontakt: Helen Kearns (+32 2 298 76 38) Dale Kidd (+32 2 295 74 61) |