
Europäische Kommission
Pressemitteilung
Brüssel, 21. Juni 2012
Digitale Agenda: Kommission fordert Estland nachdrücklich auf, eine unparteiische Regulierung der Telekommunikation zu gewährleisten
Die Europäische Kommission hat Estland förmlich aufgefordert, die EU-Vorschriften einzuhalten, die eine klare Trennung zwischen den Stellen, die die Telekommunikationsmärkte regulieren, und den Erbringern von Telekommunikationsdienstleistungen vorsehen. Diese Trennung ist die Voraussetzung für die Unparteilichkeit der nationalen Regulierungsbehörden. Sie soll eine faire Regulierung im Interesse der Verbraucher und Unternehmen garantieren und den Wettbewerb wahren.
Gemäß EU-Telekommunikationsrecht dürfen nationale Stellen, die Regulierungsaufgaben wahrnehmen, nicht gleichzeitig Eigentums- und Kontrollbefugnisse über Telekommunikationsunternehmen ausüben.
In Estland verwaltet das Ministerium für Wirtschaft und Telekommunikation die Vergabe von Rundfunkfrequenzen und Nummern und die Bereitstellung von Universaldienstleistungen. Gleichzeitig kontrolliert es jedoch das staatseigene Unternehmen Levira Ltd, das Telekommunikationsleistungen wie Rundfunk und drahtlosen Breitbandzugang anbietet.
Die Europäische Kommission leitete im September 2011 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Estland ein wegen Verletzung des Grundsatzes der Trennung zwischen Regulierung von Telekommunikationsdiensten und Eigentum an Einrichtungen, die Telekommunikationsdienstleistungen anbieten.
Die Aufforderung an Estland ergeht in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Estland hat jetzt zwei Monate Zeit, um der Kommission mitzuteilen, welche Maßnahmen es zur Einhaltung des EU-Rechts getroffen hat. Geschieht dies nicht, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.
Hintergrund
Dieses Vertragsverletzungsverfahren ist Teil der laufenden Bemühungen der Europäischen Kommission um Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden.
Artikel 3 Absatz 2 der Rahmenrichtlinie 2002/21/EG müssen Mitgliedstaaten, die weiterhin an Unternehmen, die Telekommunikationsdienste erbringen, beteiligt sind oder diese kontrollieren, eine wirksame strukturelle Trennung der Regulierungsfunktion von den Eigentums- und Kontrollfunktionen sicherstellen. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die nationalen Regulierungsbehörden ihre Befugnisse unparteiisch und transparent ausüben.
Nützliche Links
Weitere Informationen über EU-Vertragsverletzungsverfahren: siehe MEMO/12/464
Überblick über Vertragsverletzungsverfahren im Telekommunikationsbereich
Website von Neelie Kroes
Neelie Kroes auf Twitter
Kontakt: Ryan Heath (+32 229-61716), Twitter: @ECspokesRyan Linda Cain (+32 229-99019) |