
Europäische Kommission
Pressemitteilung
Brüssel, 19. Juni 2012
Gestaltung einer kohärenten, grundrechtskonformen Strafrechtspolitik der EU: EU-Kommission zieht namhafte Sachverständige zurate
Die Vizepräsidentin und Justizkommissarin der EU-Kommission Viviane Reding eröffnete heute die konstituierende Sitzung der Expertengruppe für die EU-Strafrechtspolitik. Zwanzig namhafte Rechtsexperten aus Lehre und Praxis kommen in dieser Runde zusammen, um Kernfragen des EU-Strafrechts zu erörtern und die Europäische Kommission zu beraten. Neben Hochschulprofessoren gehören dieser Gruppe Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger aus dreizehn EU-Mitgliedstaaten an, die die Hauptströmungen der verschiedenen europäischen Rechtstraditionen vertreten (siehe Anhang).
Die Expertengruppe soll dazu beitragen, die Qualität der EU-Strafgesetzgebung im Lichte der neuen Bestimmungen des Lissabon-Vertrags und der Grundrechtecharta zu verbessern. Die Gruppe wird zweimal jährlich zusammenkommen. Ihre Einsetzung geht auf eine Mitteilung der Kommission vom September 2011 zurück, in der die Kommission Strategie und Grundsätze erläuterte, die sie anwenden will, wenn sie auf das EU-Strafrecht zurückgreift, um europäische Politik besser durchzusetzen und die Interessen der Unionsbürger zu schützen (siehe IP/11/1049).
„Dank des Lissabonner Vertrags ist die Europäische Union heute wesentlich besser gerüstet, um mit strafrechtlichen Mitteln gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vorzugehen. Unserem Handeln sind allerdings durch rechtliche und demokratische Schranken klare Grenzen gesetzt. Das EU-Strafrecht muss stets unter Wahrung der Grundrechte, insbesondere des Rechts auf ein faires Verfahren, im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament und unter Berücksichtigung der verschiedenen Rechtssysteme und Rechtstraditionen in der EU fortentwickelt werden”, so die Vizepräsidentin und Justizkommissarin der Europäischen Kommission Viviane Reding. „Mit ihrem Sachverstand, der für die Kommission von unschätzbarem Wert ist, wird die Gruppe der Strafrechtsexperten die Kommission dazu befähigen, auf EU-Ebene ein kohärenteres Strafrechtskonzept zu entwickeln.”
Hintergrund
Das EU-Strafrecht kann mit dazu beitragen, die Einhaltung des Unionsrechts zu gewährleisten. Vorschriften zur Verhinderung von Marktmanipulation und Insider-Geschäften (IP/11/1218), zum Schutz von Steuergeldern (IP/11/644) oder zum Schutz der Umwelt sind nur wirksam, wenn sie auch durchgesetzt werden.
Der EU-Ministerrat ist im Bereich des Strafrechts seit über einem Jahrzehnt gesetzgeberisch tätig, um besser gegen Straftaten vorgehen zu können, die zunehmend international ausgerichtet sind und immer raffinierter werden. Den Strafvorschriften der EU fehlte es aber bislang an einer kohärenten strafrechtspolitischen Grundlage.
Der Vertrag von Lissabon gestattet der EU den Rückgriff auf das Strafrecht, um die EU-Politik und EU-Recht besser durchsetzen zu können. Strafvorschriften werden jetzt vom Europäischen Parlament und vom Rat gemeinsam unter uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle durch den Gerichtshof der Europäischen Union erlassen. Auch die nationalen Parlamente sind aufgefordert, das EU-Strafrecht mitzugestalten.
Angesichts dieser neuen rechtlichen Rahmenbedingungen legte die Europäische Kommission im September 2011 eine Mitteilung mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer europäischen Strafrechtspolitik – Gewährleistung der wirksamen Durchführung der EU-Politik durch das Strafrecht” vor, in der die Voraussetzungen für eine kohärente, einheitliche EU-Strafrechtspolitik dargelegt wurden.
Mit der durch Beschluss vom 21. Februar 2012 eingesetzten Expertengruppe, die heute erstmals in Brüssel zusammentraf, hat die Kommission ihre Zusage vom letzten September eingelöst.
Bei der Berufung der Mitglieder wurde auf hervorragende Fachkompetenz und — soweit möglich — auf eine ausgewogene Zusammensetzung der Gruppe hinsichtlich Kompetenzen, geografischer Herkunft und Geschlecht geachtet. Die Mitglieder werden ad personam ernannt und üben ihr Mandat drei Jahre lang aus. Ihre Tätigkeit wird nicht vergütet.
Im Mittelpunkt der heutigen konstituierenden Sitzung standen zwei Themen, die immer wieder im Brennpunkt stehen: das Zusammenspiel von verwaltungs- und strafrechtlichen Sanktionen sowie die Pflicht der Mitgliedstaaten, für „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende” Sanktionen zu sorgen.
Weitere Informationen
Generaldirektion Justiz – Neuigkeiten:
http://ec.europa.eu/justice/newsroom/index_de.htm
EU-Strafrechtspolitik:
http://ec.europa.eu/justice/criminal/criminal-law-policy/index_de.htm
Homepage von Vizepräsidentin und Justizkommissarin Viviane Reding:
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/reding/index_de.htm
Kontakt: Mina Andreeva (+32 2 299 13 82) Natasha Bertaud (+32 2 296 74 56) |
Annex: Members of the Expert Group on EU Criminal Policy
Academics
Peter Asp Professor, University of Stockholm
Luigi Foffani Professor, University of Modena
Dan Frände Professor, University of Helsinki
Estella Baker Professor, University of Sheffield
Berend Ferdinand Keulen Professor, University of Groningen
Valsamis Mitsilegas Professor, University of London, Queen Mary
Helmut Satzger Professor, University of Munich
Jocelyne Leblois-Happe Professor, University of Strasbourg
Pedro Caeiro Professor, University of Coimbra
Kristine Strada-Rozenberga Professor, University of Latvia
Practitioners
Jorge Espina Prosecutor
Joachim Ettenhofer Prosecutor; EJN Contact Point
Mike Kennedy Crown Prosecution Service
Galina Toneva Deputy Prosecutor General
Ignazio Patrone Prosecutor General's Office
Margarete von Galen Defence Lawyer
Paul Garlick Barrister, QC
Hans Sundberg Judge, Court of Appeal
Béatrice Blanc Judge, President Tribunal de Grande Instance
Igor Dzialuk Independent Expert (former Undersecretary of State,
Ministry of Justice and former Prosecutor)